Presse-Grossisten setzen auf neue Prozessstrategie: Zivilrechtsweg wird konsequent gestärkt
Neue Prozessstrategie mit Rückenwind aus Leipzig Die Grossisten haben sich entschieden, den Hinweis des OLG Düsseldorf aufzugreifen. Sie konzentrieren sich künftig vollständig darauf, die Umsetzung des FFF-Modells zivilrechtlich untersagen zu lassen. Rückenwind gibt die Entscheidung des Landgerichts Leipzig vom 30. Juni 2026: Dort wurde bestätigt, dass die FFF-Verlage die exklusive Belieferung der Firma Mietke nicht verweigern oder einstellen dürfen. Das Gericht wertete die Pläne der FFF-Gruppe eindeutig als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung. Unabhängig von der Unternehmensgröße des Presse-Grossisten ist diese Entscheidung ein sehr wichtiges Signal für alle weiteren Zivilrechtsverfahren.
Zuversicht für laufende Berufungsverfahren Die Unternehmen Presse Distributions Gesellschaft aus Bielefeld, Pressevertrieb Lütkemeyer aus Münster und Grossounion Nord aus Hannover gehen zuversichtlich in die anhängigen Berufungsverfahren vor den Oberlandesgerichten Düsseldorf und Celle. Ziel bleibt es, die Umsetzung des FFF-Modells in den betroffenen Vertriebsgebieten vorläufig zu stoppen und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern. Darüber hinaus kündigte der Pressevertrieb Südwest aus Heidelberg aktuell an, seinen Rechtsanspruch auf Weiterbelieferung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe durchzusetzen.
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