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Erste Hilfe bei Kindern: Im Notfall richtig handeln

Ein Sturz vom Klettergerüst, eine Verbrühung in der Küche oder ein verschluckter Gegenstand: Gerade bei Kindern passieren Unfälle in ganz alltäglichen Situationen. Dann kommt es darauf an, ruhig zu bleiben und schnell die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Zum Tag der Ersten Hilfe am 12. September geben die ARAG Experten einen Überblick darüber, was im Ernstfall wichtig ist und warum sich ein spezieller Erste-Hilfe-Kurs für Babys und Kinder lohnt.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen
Bei Babys und Kleinkindern unterscheiden sich einige Erste-Hilfe-Maßnahmen von denen bei Erwachsenen. Deshalb empfehlen die ARAG Experten insbesondere Eltern, Großeltern und allen Personen, die regelmäßig Kinder betreuen, einen speziellen Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kinder. Dort werden die Besonderheiten der Versorgung von Kindern praxisnah vermittelt. Solche Kurse bieten unter anderem das Deutsche Rote Kreuz, die Malteser oder der Arbeiter-Samariter-Bund an.

Bewusstsein und Atmung prüfen
Zunächst sollte geprüft werden, ob das Kind reagiert und normal atmet. Ist das Kind bewusstlos und atmet normal, sollte es in die stabile Seitenlage gebracht werden, damit die Atemwege frei bleiben. Gleichzeitig muss der Notruf 112 verständigt werden. Ist keine normale Atmung feststellbar oder bestehen Zweifel daran, sollte sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen werden.

Den Notruf richtig absetzen
Wer den Notruf 112 wählt, dem raten die ARAG Experten möglichst ruhig zu bleiben und die wichtigsten Informationen zu nennen: Wo ist der Notfall passiert? Was ist geschehen? Wie viele Verletzte gibt es? Welche Verletzungen oder Beschwerden liegen vor? Anschließend gilt: Auf Rückfragen der Leitstelle warten und das Gespräch nicht selbst beenden.

Wiederbelebung bei Babys und Kindern
Bei Kindern kommt es besonders häufig infolge eines Atemstillstands zu einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Deshalb spielt die Beatmung eine wichtige Rolle. Wer in Erster Hilfe geschult ist, sollte deshalb zunächst fünf Beatmungen durchführen und anschließend mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung beginnen. Dabei wechseln sich Herzdruckmassage und Beatmung im Verhältnis von 30 zu 2 ab. Die Wiederbelebung wird fortgesetzt, bis professionelle Hilfe eintrifft oder das Kind wieder normale Lebenszeichen zeigt.

Wer sich eine Beatmung nicht zutraut, sollte laut der ARAG Experten dennoch keinesfalls untätig bleiben. Auch eine durchgehende Herzdruckmassage kann die Überlebenschancen verbessern und ist deutlich besser als gar keine Hilfe.

Defibrillator kann Leben retten
Befindet sich ein automatisierter externer Defibrillator (AED) in der Nähe, raten die ARAG Experten zu dessen Nutzung. Moderne Geräte verfügen über leicht verständliche Sprach- oder Bildanweisungen, die Schritt für Schritt durch die Anwendung führen und auch von medizinischen Laien sicher bedient werden können. Nach Auskunft der ARAG Experten verfügen viele AEDs zudem über einen Kindermodus oder spezielle Elektroden für Kinder.

Vergiftungen und Verbrühungen gehören zu den häufigsten Notfällen
Deutlich häufiger als zum Herzstillstand kommt es bei Babys und Kleinkindern zu Vergiftungen sowie zu Verbrennungen oder Verbrühungen. Gefährlich sind beispielsweise Medikamente, Reinigungsmittel oder andere Chemikalien, die Kinder im Haushalt erreichen können. Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V. müssen jedes Jahr rund 6.500 Kinder nach Vergiftungen stationär behandelt werden.

Besteht der Verdacht auf eine Vergiftung, sollte umgehend ein Giftinformationszentrum kontaktiert werden. Dort erhalten Betroffene schnell eine erste medizinische Einschätzung und konkrete Handlungsempfehlungen. Kinder sollten nach einer Vergiftung weder zum Erbrechen gebracht werden noch ohne ärztliche Empfehlung Milch oder andere Hausmittel erhalten. Die ARAG Experten raten, die Verpackung oder den Namen der aufgenommenen Substanz bereitzuhalten. Bei Bewusstlosigkeit oder akuter Lebensgefahr ist sofort der Notruf 112 zu wählen.

Verbrennungen richtig versorgen
Auch bei Verbrennungen und Verbrühungen kommt es auf schnelles, aber besonnenes Handeln an. Die Initiative Paulinchen e. V. , die sich seit vielen Jahren für brandverletzte Kinder engagiert, gibt auf ihrer Homepage zahlreiche Tipps zum Schutz vor Verbrennungen und Verbrühungen. Kommt es doch zum Worst Case, sollte durchnässte Kleidung möglichst rasch entfernt werden, sofern sie nicht an der Haut festklebt. Kleinere Verbrennungen können unmittelbar nach dem Unfall einige Minuten mit handwarmem bis kühlem Leitungswasser gekühlt werden. Von Eis oder eiskaltem Wasser raten die ARAG Experten ab, da dies die Haut zusätzlich schädigen kann.

Bei großflächigen Verbrennungen sollte auf das Kühlen verzichtet werden, weil insbesondere Kinder schnell auskühlen können. Stattdessen werden die betroffenen Hautstellen locker mit einem sterilen Verband oder einer keimarmen Wundauflage abgedeckt. Hat Kleidung Feuer gefangen, sollten die Flammen durch Wälzen am Boden oder mit einer Decke erstickt werden. Anschließend gilt auch hier: sofort den Notruf 112 wählen.

Erste Hilfe leisten ist Pflicht
Grundsätzlich gilt: Wer einen Notfall erlebt, darf nicht einfach wegsehen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass in Deutschland die gesetzliche Pflicht besteht, Hilfe zu leisten. Wer dies unterlässt, obwohl Hilfe möglich und zumutbar wäre, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Niemand muss sich dabei selbst in Gefahr bringen oder Maßnahmen durchführen, die die eigenen Fähigkeiten übersteigen. Mindestens sollte jedoch immer der Notruf 112 gewählt werden. Wichtig ist außerdem zu wissen: Wer nach bestem Wissen und Gewissen hilft, muss keine rechtlichen Konsequenzen befürchten, wenn dabei Fehler passieren.

Wissen gibt Sicherheit
Erste-Hilfe-Kenntnisse geraten mit der Zeit leicht in Vergessenheit. Die ARAG Experten empfehlen deshalb insbesondere Eltern, Großeltern und anderen Betreuungspersonen, ihr Wissen regelmäßig in einem Erste-Hilfe-Kurs für Babys und Kinder aufzufrischen. Denn wer im Ernstfall sicher handelt, kann entscheidend dazu beitragen, einem Kind das Leben zu retten oder schwere Folgeschäden zu verhindern.

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