Fahrzeugbau / Automotive

Rheinmetall erhält Wartungsauftrag für Zollschiffe

 

– Rheinmetall mit Instandsetzungsund Wartungsarbeiten für vier neue LNGZollschiffe beauftragt
– Der Rahmenvertrag umfasst eine Rundumbetreuung bei technischen Problemen im Betrieb und regelmäßige Wartungen an den Liegeplätzen
– Mit dem Serviceauftrag stärkt Rheinmetall sein maritimes Servicegeschäft

Die Division Naval Systems wurde von der Generalzolldirektion mit Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten für vier neue LNG-Zollschiffe beauftragt. Dazu wurde mit dem Auftraggeber ein mehrjähriger Rahmenvertrag vereinbart, der den Service für Wartungen, Instandsetzungen und für Notfälle beinhaltet. 

Zum Serviceauftrag, der eine Rundumbetreuung bei technischen Problemen im Betrieb und regelmäßige Wartungen an den Liegeplätzen Lubmin, Neustadt i.H., Wilhelmshaven und Emden umfasst, gehören ein 67-Meter-Zollschiff sowie drei 55 Meter lange Zollschiffe. Letztere wurden auf der Peene-Werft gefertigt und im vergangenen Jahr im vertraglich vereinbarten Zeitrahmen pünktlich an den Kunden übergeben.

„Unser Anspruch ist es, unsere Kunden nicht nur während der Bauphase, sondern über den gesamten Lebenszyklus ihrer Schiffe hinweg als verlässlicher Partner zu begleiten. Der neue Rahmenvertrag ist dafür ein wichtiger Beleg und zugleich eine Bestätigung unserer Strategie, Neubaukompetenz und Serviceleistungen eng miteinander zu verbinden“, sagt Tim Wagner, CEO der Division Naval Systems. 

Für den Kunden bietet die Bündelung der Leistungen den Vorteil, auf die umfassende Kenntnis der Schiffe durch die Werft zurückgreifen zu können. Insbesondere bei den drei am Rheinmetall-Standort Wolgast gefertigten Schiffen kann das vorhandene Know-how aus dem Neubau gezielt für Wartung, Reparatur und technische Optimierung genutzt werden.

Mit dem Abschluss des Rahmenvertrags stärkt Rheinmetall sein Servicegeschäft und baut die langfristige Zusammenarbeit mit seinem Kunden weiter aus. 

Die aus Aluminium gefertigten hochseegängigen Schiffe übernehmen als primäre Aufgabe die Kontrolle und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs im Hoheitsgebiet und der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland. 

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