Mercedes EQA und EQB: Batterietausch kann sich bis 2028 hinziehen
- KBA: Austausch der Hochvoltbatterien soll im vierten Quartal 2026 beginnen
- Ersatzbatterien zunächst nur begrenzt verfügbar
- Rückrufmaßnahme darf sich bis zum 1. März 2028 hinziehen
- Mehrere Gerichte bewerten das konkrete Brandrisiko als Sachmangel
- Auch andere Hersteller kämpfen mit Problemen an Hochvoltbatterien
Für Besitzer betroffener Mercedes EQA und EQB könnte sich die endgültige Behebung der Probleme mit der Hochvoltbatterie noch lange hinziehen. Nach einer Dr. Stoll & Sauer vorliegenden E-Mail des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 17. August 2026 soll der Batterietausch in Europa erst im vierten Quartal 2026 beginnen. Weil zunächst nur eine begrenzte Zahl von Ersatzteilen zur Verfügung steht, wurde der Zeitrahmen für die Rückrufmaßnahme bis zum 1. März 2028 verlängert.
Aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer sollten betroffene Mercedes-Kunden angesichts dieses langen Zeitplans nicht einfach auf einen späteren Werkstatttermin warten. Mehrere Gerichte haben das konkrete Brandrisiko der betroffenen Hochvoltbatterien bereits als Sachmangel eingestuft. Die Kanzlei bietet Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an.
Mercedes: Vom Software-Update zum Austausch der Hochvoltbatterie
Die Probleme bei Mercedes EQA und EQB beschäftigen Kunden bereits seit längerer Zeit. Wegen möglicher Kurzschlüsse und Brandgefahr wurden Fahrzeuge zurückgerufen und zunächst technische beziehungsweise softwarebasierte Maßnahmen vorgesehen. Inzwischen sollen bei betroffenen Fahrzeugen Hochvoltbatterien ausgetauscht werden.
Wie lange sich diese Maßnahme hinziehen kann, geht nun aus der Antwort des KBA hervor:
- Der Batterietausch soll nach aktueller Herstellerplanung im vierten Quartal 2026 beginnen.
- Ersatzteile stehen zunächst nur begrenzt zur Verfügung.
- Die Fahrzeuge müssen deshalb schrittweise abgearbeitet werden.
- Der ursprünglich vorgesehene Zwölf-Monats-Zeitrahmen wurde bis zum 1. März 2028 verlängert.
Das bedeutet nicht, dass jeder Kunde bis 2028 auf eine neue Batterie warten muss. Die Mitteilung zeigt jedoch, dass sich die vollständige Abarbeitung des Rückrufs noch über einen langen Zeitraum erstrecken kann.
Mercedes EQA brennt beim Laden in Speyer vollständig aus
Dass die Diskussion über mögliche Brandgefahren nicht nur theoretischer Natur ist, zeigt ein Vorfall in Speyer. Am 16. August 2026 geriet dort ein Mercedes-Elektrofahrzeug während des Ladevorgangs auf einem Parkplatz in Vollbrand. Nach einem Bericht der RHEINPFALZ vom selben Tag mussten die Einsatzkräfte die Hochvoltbatterie über längere Zeit kühlen; Fahrzeug und Ladesäule wurden schwer beschädigt. Nach Angaben des Internetportals Mercedes-Fans handelte es sich um einen Mercedes EQA.
Ob der Brand technisch mit den bekannten Rückrufen und Batterieproblemen bei EQA und EQB zusammenhängt, ist bislang nicht geklärt. Der Fall zeigt jedoch, welche Bedeutung mögliche Defekte an Hochvoltbatterien haben können.
Gerichte sehen Brandrisiko bei Mercedes als Sachmangel
Parallel zu den Rückrufen entwickelt sich die Rechtsprechung verbraucherfreundlich. Dr. Stoll & Sauer hat inzwischen mehrere erstinstanzliche Entscheidungen zur Hochvoltbatterie des Mercedes EQA erstritten:
- LG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 3/26: Rückabwicklung eines Mercedes EQA 250+ wegen des konkreten Brandrisikos.
- LG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 27/26: Auch ein finanzierter EQA musste rückabgewickelt werden.
- LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 14. August 2026, Az. 11 O 140/25: Das Gericht wertete den Verdacht einer erhöhten Brandgefahr als Sachmangel.
- LG Dortmund, Urteil vom 4. September 2026, Az. 3 O 300/25: Auch hier wurde das konkrete Brandrisiko als Sachmangel bewertet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Entscheidungen zeigen: Käufer müssen nicht zwingend abwarten, bis sich ein Defekt tatsächlich verwirklicht oder die Batterie irgendwann ausgetauscht wird.
Müssen Verbraucher wirklich bis 2028 warten?
Ein laufender Rückruf bedeutet nicht automatisch, dass Verbraucher jede vom Hersteller vorgesehene Wartezeit hinnehmen müssen. Im Kaufrecht kommt es unter anderem darauf an, ob ein Mangel innerhalb angemessener Zeit beseitigt werden kann und welche Einschränkungen dem Käufer bis dahin zugemutet werden.
Gerade der nun bekannt gewordene Zeitplan bis 2028 kann deshalb für die rechtliche Bewertung wichtig werden. Je nach Einzelfall können Rücktritt beziehungsweise Rückabwicklung, Minderung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz in Betracht kommen.
Auch die europäische Produktsicherheitsverordnung verlangt bei Produktsicherheitsrückrufen grundsätzlich eine wirksame, kostenfreie und zeitnahe Abhilfe. Welche Bedeutung diese Vorgabe im konkreten Mercedes-Rückruf hat, muss im Einzelfall geprüft werden.
Batterieprobleme sind kein reines Mercedes-Thema
Probleme mit Hochvoltbatterien beschäftigen inzwischen zahlreiche Hersteller. Beim Ford Kuga Plug-in-Hybrid läuft unter dem Code 25SC4 ein Rückruf wegen möglicher interner Kurzschlüsse und Brandgefahr. Die mittlerweile angelaufene Softwaremaßnahme kann nach Herstellerinformationen die nutzbare Batteriekapazität reduzieren.
Auch Porsche hat beim Taycan Rückrufe wegen möglicher Fehler in Batteriezellen und daraus resultierender Brandgefahr gestartet. Weitere Rückrufe und Batterieprobleme sind unter anderem bei Kia, Hyundai, Volvo, Volkswagen, Cupra und Bentley bekannt geworden.
Für Dr. Stoll & Sauer zeigt sich damit ein zunehmend branchenweites Problem: Hochvoltbatterien sind eine zentrale und besonders kostenintensive Fahrzeugkomponente. Sicherheitsrelevante Defekte können erhebliche Nutzungseinschränkungen verursachen – während endgültige technische Lösungen teilweise erst Monate später zur Verfügung stehen.
Mercedes-Kunden sollten Ansprüche jetzt prüfen lassen
Betroffene EQA- und EQB-Käufer sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass sie zunächst den Batterietausch abwarten müssen. Gerade angesichts einer Rückrufplanung bis März 2028 sollten mögliche Ansprüche und auch mögliche Fristen frühzeitig geprüft werden.
Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Verbrauchern eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an.
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt zu den führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Ein Schwerpunkt liegt auf komplexen Massenverfahren und Sammelklagen. Die Kanzlei war und ist unter anderem an Verfahren gegen große Automobilhersteller sowie an Sammelklagen für den Verbraucherzentrale Bundesverband beteiligt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der E-Mobilität. Dr. Stoll & Sauer vertritt Verbraucher bei Rückrufen, Brandgefahr und Problemen mit Hochvoltbatterien unter anderem gegenüber Mercedes, Ford und Porsche. Die Kanzlei wird regelmäßig im JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de
E-Mail: Christoph.Rigling@dr-stoll-kollegen.de
![]()


