Bundesverband Micro-Living appelliert an neue Bundesregierung: Notschlafstellen für Studierende wie in Köln künftig vermeiden!
Zu oft scheiterten Bauprojekte in diesem Segment an überbordenden bürokratischen Regularien, so Vogt weiter. „Die von Bundesland zu Bundesland nicht einheitlichen Vorgaben durch die Landesbauordnungen erschweren den Unternehmen die Arbeit. Hinzu kommen teils restriktive und aus der Zeit gefallene Vorgaben durch die Kommunen. Einen Stellplatz pro Wohnung vorhalten zu müssen, obwohl längst nicht alle Studierenden ein eigenes Auto besitzen, sondern lieber den ÖPNV oder Carsharing nutzen, macht keinen Sinn und kostet unnötig Geld.“ Auch die nach wie vor übliche Vergabe kommunaler Grundstücke nach dem Höchstpreisgebot erschwere den Entwicklern von studentischem Wohnraum die Schaffung neuer Appartements.
„Mit der Konstituierung einer neuen Regierungskoalition ergibt sich die Chance, Prioritäten neu zu setzen und Themen aufs Tableau zu heben, die den Vorgängern nicht sehr wichtig waren. Die Wohnsituation für Studierende – und die Entspannung der Wohnungsmärkte insgesamt, wenn Studierende in für sie vorgesehenen Wohnungen leben und andere Wohnungen dadurch frei werden – verdient einen genaueren Blick und sollte auf der Agenda der neuen Bundesregierung stehen.“
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Der Bundesverband Micro-Living e.V. setzt sich für die Anerkennung des Micro Livings als eigenständiger Assetklasse ein. Einheitliche Bauvorgaben für studentischen Wohnraum und andere Formen des Micro-Livings erleichtern den Zugang neuer Unternehmen zum Markt und bedeuten einen Zuwachs von Wohnungen in diesem Segment. Auf diese Weise kann den angespannten Mietmärkten in Universitätsstädten und Ballungszentren entgegengewirkt werden.
Der Verband vertritt die Interessen von Marktteilnehmern aus dem europäischen Raum, darunter Entwickler und Betreiber von studentischem Wohnen und Mikro-Appartements sowie Dienstleister. Weitere Informationen unter: www.bundesverband-micro-living.de.
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