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ARAG, stimmt das?
. Das traditionelle Lagerfeuer an Sankt Martin ist überall erlaubt Stimmt nicht. In der Regel darf laut ARAG Experten auf öffentlichen Flächen nur an ausgewiesenen, festen Stellen ein Feuer gemacht werden. Hier sind die Bestimmungen von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich. Wer im Park, am See oder am Strand ein Lagerfeuer machen möchte, sollte daher beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen. Über erlaubte Höhe und Durchmesser eines Lagerfeuers informieren die örtlichen Polizeiverordnungen. In meinem eigenen Garten darf ich nicht nur an St. Martin ein Lagerfeuer machen Stimmt nicht. Generell gilt auch hier ein Verbot für ein Lagerfeuer, das nicht beim Ordnungsamt beantragt und genehmigt wurde. Für Feuerschalen, -körbe oder Fackeln hingegen ist…
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Von Notvorrat bis Warn-App
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat kürzlich einen aktualisierten Ratgeber herausgebracht. Die Broschüre gibt in kompakter Form Hinweise und Empfehlungen, was im Krisenfall zu tun ist und vor allem, welche Vorbereitungen Bürger schon jetzt treffen sollten. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer hat sich mit der aktuellen Version beschäftigt und gibt einen Einblick. Der Ratgeber kann als PDF-Datei heruntergeladen oder als gedrucktes Heft beim BBK bestellt werden. Worum geht es im Ratgeber konkret? Tobias Klingelhöfer: Der Ratgeber klärt unter anderem über mögliche Szenarien und deren Entstehung auf, darunter Feuer, Explosionen, Unterbrechung von Stromversorgung und Heizsystemen. Ziel ist, dass die Menschen im Falle des Falles direkt wissen, was zu tun ist und nicht hilflos dastehen. Wichtig:…
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Geld zurück, wenn der Pauschalurlaub beeinträchtigt wird
Weist eine gebuchte Pauschalreise so gravierende Mängel auf, dass der Urlaub für den Reisenden „objektiv nicht mehr von Interesse“ ist, kann der Veranstalter zur vollen Erstattung verpflichtet sein. Das gilt selbst dann, wenn einzelne Leistungen erbracht wurden. Dabei entscheidend ist laut ARAG Experten, dass der Urlaub insgesamt seinen Zweck verloren haben muss und der Veranstalter von den Umständen gewusst hat oder sie hätte beeinflussen können. Daher raten die ARAG Experten, bei erheblichen Beeinträchtigungen am Urlaubsort, wie z. B. massiver Baulärm, ausgefallene Hauptleistungen oder am Hotel stattfindende Bauarbeiten, sofort den Veranstalter zu informieren und die Einschränkungen zu dokumentieren (Europäischer Gerichtshof, Az.: C-469/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des…
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Equal Pay: Ein konkreter Gehaltsvergleich genügt
Wer den Verdacht hat, schlechter bezahlt zu werden als ein männlicher Kollege bei gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit, kann sich nicht nur an Gruppen-Statistiken orientieren, sondern gezielt einen konkreten Vergleichsfall heranziehen. Gelingt dieser sogenannte „Paarvergleich“, tritt die Vermutung einer Diskriminierung ein. Dann muss der Arbeitgeber laut ARAG Experten darlegen, weshalb das höhere Gehalt beim männlichen Kollegen gerechtfertigt war (Bundesarbeitsgericht, Az.: 8 AZR 300/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG . Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer…
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Passwort für Sperrung der SIM-Karte nötig?
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkunternehmens, wonach die Sperrung einer SIM-Karte nur möglich ist, wenn der Kunde neben der Rufnummer auch ein persönliches Kennwort angibt, ist unwirksam. Laut ARAG Experten ist die Vorgabe, zwingend ein Kennwort zu nennen, mit Blick auf die Schutzinteressen der Kunden nicht zumutbar. Der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an einer schnellen und unkomplizierten Sperrung (Bundesgerichtshof, Az.: III ZR 147/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH . Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211)…
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Mut statt Mobbing: Stark im Netz und im Alltag
Anlässlich der Anti-Mobbing-Woche 2025 rückt ein Thema in den Fokus, das längst Teil vieler Lebenswelten ist: Cybermobbing. Laut Studie des "Bündnis gegen Cybermobbing" sind über zwei Millionen Kinder von Cybermobbing betroffen und 61 Prozent der 14- bis 17-Jährigen in Deutschland haben bereits Erfahrungen mit Cybermobbing gemacht. Doch Opfer sind nicht schutzlos. Im Interview erklärt ARAG Expertin Kathrin Köhler, welche Rechte Kinder im Netz haben und warum Aufklärung immer noch die beste Prävention bleibt. Was sagt das Gesetz zum Cybermobbing? Kathrin Köhler: Ein spezielles Gesetz gegen Cybermobbing gibt es in Deutschland bislang nicht. Dennoch greifen zahlreiche bestehende Straftatbestände, die beim Cybermobbing relevant werden können – und die haben zum Teil weitreichende Konsequenzen. Schon bei einem…
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Mietvertrag: Wohntraum ohne Kostenfalle
Wer in diesen Zeiten eines äußerst angespannten Wohnungsmarktes seine Traumwohnung findet, ist ein echter Glückspilz. Und wahrscheinlich ist man bereit, einige Kompromissse für diesen Traum zu schließen. Doch spätestens zum Jahresende, wenn die Nebenkostenabrechnungen ins Haus flattern, merken viele Mieter, wie entscheidend ein sorgfältig ausgearbeiteter Mietvertrag ist. Er bildet die rechtliche Grundlage für das Mietverhältnis und entscheidet nicht zuletzt darüber, welche Kosten wirklich auf Mieter zukommen. ARAG Mietrechts-Expertin Christina Gellert hat einige wichtige Punkte zusammengefasst, auf die man vor der Unterzeichnung unbedingt achten sollte, damit man beruhigt in seinen Wohntraum einziehen und der Nebenkostenabrechnung gelassen entgegenblicken kann. Lage unschlagbar, Raumaufteilung perfekt, der Vermieter stimmt zu – jetzt fehlt eigentlich nur…
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Männer: außen hart und innen ganz weich
Am 3. November ist Weltmännertag. Ein Aktionstag, der daran erinnert, dass Männer stärker auf ihre Gesundheit achten sollten. Denn im Vergleich zu Frauen nehmen sie Vorsorgeangebote deutlich weniger wahr, gehen seltener zum Arzt und neigen dazu, Krankheitssymptome zu ignorieren. Dabei lassen sich viele Erkrankungen durch regelmäßige Untersuchungen frühzeitig erkennen und gut behandeln. Die ARAG Experten erklären, warum Männer in Sachen Gesundheit aufholen müssen und wie das gelingen kann. Alarmierende Zahlen Männer sterben im Durchschnitt knapp fünf Jahre früher als Frauen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Das Risiko für Arbeits- und Verkehrsunfälle ist bei ihnen deutlich höher, sie erkranken rund 20 Prozent häufiger an Krebs, und Herz-Kreislauf-Erkrankungen treten bei Männern sogar 60 Prozent öfter auf als bei Frauen. Auch Schlaganfälle betreffen sie…
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ARAG, stimmt das?
Stimmt es, dass man so viele Pilze sammeln darf, wie man will? Tobias Klingelhöfer: Das stimmt nicht. Im Gegenteil. Viele der beliebten Speisepilze zählen laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, diese Arten „aus der Natur zu entnehmen“ und sie „in Besitz zu nehmen“. Allerdings macht die BArtSchV eine Ausnahme, nach der Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze, Rotkappen, Morcheln, Schweinsohr und Brätling in geringer Menge für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen. Welche Mengen erlaubt sind, legen die zuständigen Behörden fest. In der Regel sind aber Mengen bis zu zwei Kilogramm pro Pilzsucher und Tag zulässig. Wer sich nicht an Menge oder Sammel-Gebiet hält, riskiert mancherorts ein saftiges Bußgeld.…
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Räumungsklage wird nicht vom Sozialhilfeträger gezahlt
Einem langjährigen Mieter, welcher Sozialhilfe bezog, wurde wegen Eigenbedarfs der neuen Wohnungseigentümer gekündigt. Es kam zu einem Räumungsverfahren, das der Sozialhilfeempfänger verlor. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen, wonach der Sozialhilfeempfänger die Kosten des Verfahrens selbst tragen muss. Der Sozialhilfeträger müsse die Kosten einer Räumungsklage nur dann als Unterkunftskosten übernehmen, wenn er zuvor angemessene Unterkunftskosten nicht, nicht in voller Höhe oder verspätet geleistet habe und es dadurch zur Räumungsklage gekommen sei. Das traf hier nicht zu (Az.: L 4 SO 38/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Hessen . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211)…