• Verbraucher & Recht

    ARAG, stimmt das?

      Wer sein Handy im Flieger nicht ausschaltet, muss mit 10.000 Euro Strafe rechnen Stimmt. Zumindest für den, der mit einer Airline fliegt, die über eine französische Betriebsgenehmigung verfügt. Hier hat das französische Verkehrsministerium ab sofort strengere Regeln für störende Passagiere definiert. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro schon fällig werden kann, wenn elektronische Geräte benutzt werden, obwohl die Verwendung untersagt oder eingeschränkt wurde. Im Wiederholungsfall kann das Bußgeld auf bis zu 20.000 Euro steigen. Auch die Weigerung, Sicherheitsanweisungen der Crew zu folgen, kann teuer werden oder in schwerwiegenden Fällen sogar ein Beförderungsverbot von bis zu vier Jahren nach sich ziehen. Bei Ryanair darf…

  • Verbraucher & Recht

    Weihnachtsfeier mit den lieben Kollegen

    Die betriebliche Weihnachtsfeier gilt für viele Beschäftigte als festlicher Höhepunkt des Jahres. Doch zwischen Glühwein, Buffet und Small Talk gelten auch rechtliche Rahmenbedingungen, die oft unbekannt sind. Was ist erlaubt und was kann sogar den Job kosten? ARAG Experte Marvin Böhnhardt erklärt, was Arbeitnehmer rund um Teilnahme, Verhalten, Fotos, Versicherungsschutz und Arbeitszeit unbedingt wissen sollten. Was sollten Mitarbeiter grundsätzlich über die Teilnahme an betrieblichen Weihnachtsfeiern wissen? Marvin Böhnhardt: Grundsätzlich ist eine offizielle Firmenfeier für alle Beschäftigten gedacht, unabhängig von Position, Beschäftigungsart oder Vertragsstatus. Also auch beispielsweise für Auszubildende, Minijobber oder Praktikanten. Vor allem, wenn betriebsöffentlich eingeladen wurde, gilt der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. Sogar einvernehmlich freigestellte Angestellte können übrigens Anspruch auf Teilnahme…

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  • Bildung & Karriere

    Fahrzeug statt Lohn?

    Für ihre Teilzeittätigkeit erhielten zwei Arbeitnehmer einen Firmenwagen. Eine weitere Zahlung gab es jedoch nicht. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts, wonach Sozialversicherungsbeiträge auch auf den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen sind, da der gesetzliche Mindestlohnanspruch durch die Überlassung eines Firmenwagens noch nicht erfüllt sei (Az.: B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BSG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle…

  • Gesundheit & Medizin

    Zahnarztstuhl kaputt: Wer haftet?

    Als ein Patient bei seinem Zahnarzt auf dem Behandlungsstuhl Platz nimmt und sich bewegt, knackt es und die Kopfstütze des Stuhls ist kaputt. Der Arzt verlangte anschließend rund 1.700 Euro von dem Patienten, da er den Stuhl durch seine Größe und sein ungeschicktes Bewegen fahrlässig beschädigt habe. Das Amtsgericht München wies die Klage nach Auskunft der ARAG Experten jedoch ab. Der Patient durfte es sich auf dem Stuhl bequem machen (Az.: 283 C 4126/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin…

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  • Verbraucher & Recht

    Flecken auf der Jacke

    Beim Abholen eine Jacke aus der Reinigung stellte der Besitzer Flecken fest und verlangte von der Reinigung die Erstattung des Kaufpreises von 1.200 Euro. Jedoch ohne Erfolg. Nach Auskunft der ARAG Experten konnte im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vor dem Amtsgericht München eine fehlerhafte Behandlung der Jacke durch die Textilreinigung ausgeschlossen werden. Diese habe sich an die Vorgaben des Herstellers gehalten (Az.: 172 C 17342/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de…

  • Verbraucher & Recht

    Fernweh statt Wintergrau

    Auch wenn die meisten Deutschen die Feiertage weiterhin zuhause verbringen, steigt die Zahl derer, die lieber in die Ferne aufbrechen. Rund acht Prozent mehr Urlauber als im Vorjahr zieht es in weit entfernte Destinationen. Damit der Urlaub wirklich erholsam wird, sollten Reisende jedoch einige Punkte beachten. Die ARAG Experten geben Tipps, wie man entspannt und gut vorbereitet in die Ferne startet. Gut geplant ist halb gereist Fernreisen benötigen mehr Vorbereitung als ein Kurztrip: Die wichtigsten Punkte sind gültige Reisedokumente und zusätzliche Impfungen. Beispielsweise muss für viele Reiseziele neben dem Reisepass, der oft noch mehrere Monate nach der Rückkehr gültig sein muss, zusätzlich noch ein Visum beantragt werden. Beliebte Urlaubsländer ohne Visumspflicht Wer…

  • Verbraucher & Recht

    Ehrenamt: Das ändert sich jetzt für freiwillige Helfer

    Knapp 17 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich und setzen sich damit freiwillig und ohne Bezahlung für das Gemeinwohl ein. Dabei sind die Ehrenamtlichen vor allem in Sportvereinen , kirchlichen Einrichtungen und Hilfsorganisationen tätig. Anlässlich des Internationalen Tages des Ehrenamtes am 5. Dezember blickt ARAG Experte Tobias Klingelhöfer einmal mit der juristischen Brille auf dieses hehre Amt und erklärt, welche Änderungen für 2026 beschlossen wurden. Der „Zukunftspakt Ehrenamt“ soll die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement verbessern und bürokratische Hürden abbauen. Was bedeutet das konkret fürs Ehrenamt? Tobias Klingelhöfer: Dieses Zukunftspaket wurde im Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen und die Maßnahmen sollen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die wohl wichtigsten Änderungen sind die Erhöhung der…

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  • Verbraucher & Recht

    E-Autos: Reichweiten, Regeln, Realität

    Rund 1,8 Millionen zugelassene Elektroautos fahren auf deutschen Straßen. Jeder Zweite entscheidet sich aus ökologischen Gründen für die Anschaffung eines Stromers. Und obwohl die Absatzzahlen durch das plötzliche Ende der staatlichen Förderung Ende 2023 deutlich sanken, ist der Trend zum E-Auto ungebrochen. Für ARAG Experten Jan Kemperdiek ein Anlass, die elektrischen Fahrzeuge einmal unter die Lupe zu nehmen. Der Trend zum Elektroauto scheint ungebrochen. Wie sehen denn die aktuellen Zahlen aus? Jan Kemperdiek: Laut KfW-Energiebarometer fährt fast jeder zehnte Haushalt in Deutschland mittlerweile elektrisch. Knapp 30 Prozent aller Neuzulassungen sind reine Elektroautos oder Plug-in-Hybride. Am häufigsten werden E-Autos interessanterweise von 41- bis 50-Jährigen genutzt. Autofahrer die 65 Jahre und älter sind, sind hingegen am skeptischsten,…

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  • Verbraucher & Recht

    Wenn die Kerzlein wieder brennen

    Alle Jahre wieder: Die Adventszeit steht vor der Tür und mit ihr die vorweihnachtliche Dekoration. Beliebtester Bestandteil des Festes sind Kerzen. Und das oft nicht zu knapp. Gemütlichkeit und Romantik verbinden wir mit ihnen, doch hinter dem schönen Schein verbirgt sich leider auch eine hohe Brandgefahr. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer macht auf die Risiken aufmerksam. Die Feuergefahr bei Adventskranz und Weihnachtsbaum dürfte sich herumgesprochen haben. Passieren derartige Brände tatsächlich trotzdem noch so häufig? Tobias Klingelhöfer: Jedes Jahr im Dezember schnellen die Zahlen für Brandschäden in die Höhe: Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gab es zum Beispiel in 2023 6.000 Zimmer- oder Hausbrände mehr als in den anderen Monaten. Dabei steigen die Kosten…

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  • Verbraucher & Recht

    Sprung aus dem Fenster ist kein Arbeitsunfall

    Ein Softwareentwickler befand sich in einer Telefonkonferenz im Homeoffice, als die Akkus seines E-Rollers explodierten. Den Roller hatte er in seiner Wohnung abgestellt. Er rettete sich mit einem Sprung aus dem Fenster und brach sich beide Füße. Der Mann war der Auffassung, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, welches das anders sah und der Berufsgenossenschaft Recht gab (Az.: L 21 U 47/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon:…

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