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Sportlich feiern – aber sicher!
Ab dem 10. August findet in München elf Tage lang die European Championships Munich 2022 statt. In neun olympischen und zwei paralympischen Sportarten messen sich über 4.000 Athleten aus rund 36 europäischen Nationen und kämpfen um 177 Medaillen. Auch die ARAG ist als Sponsor der deutschen Tischtennis-Teams der Damen und Herren am Start. Die ARAG Experten nehmen die heimische Europa-Meisterschaft zum Anlass und geben einen Überblick, was Vereine beim Thema Versicherungen beachten müssen, wenn sie selbst eine Sportveranstaltung auf die Beine stellen wollen. Wie sind Helfer versichert? Der Zeitplan steht, der Ablauf ist geschrieben, die Details sind geklärt. Die Organisation öffentlicher Veranstaltungen wie Vereinsfeste oder Versammlungen bedeuten für die Verantwortlichen…
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Fotoshooting im Straßenverkehr
Eine der häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr ist überhöhte Geschwindigkeit. Blitzer und Radarfallen sollen Rasern daher Einhalt gebieten. Und obwohl es verboten ist, nutzt fast die Hälfte aller Autofahrer spezielle Radarwarngeräte oder Blitzer-Apps auf Smartphone oder Navigationsgerät. Die ARAG Experten beleuchten die Rechtslage und weisen auf eine kuriose Grauzone hin. Das sagt das Gesetz Die Straßenverkehrsordnung (StVO) formuliert es deutlich: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen…
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Arbeitsverträge werden transparenter
Sie kommt zwar als langweilige Zahl daher, bringt aber für Arbeitnehmer viele Vorteile mit sich: Die EU-Richtlinie 2019/1152 bestimmt, dass Arbeitsverträge seit August mehr Informationen enthalten müssen, um Arbeitsbedingungen transparenter und vorhersehbarer zu machen. Wie Arbeitsverträge künftig aussehen müssen, welche Vorteile das erweiterte Nachweisgesetz für Arbeitnehmer hat und was für bestehende Arbeitsverträge gilt, erklärt ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer. Was ist neu seit August? Tobias Klingelhöfer: Für alle Arbeitsverträge, die nach dem 1. August geschlossen werden, gilt automatisch das erweiterte Nachweisgesetz. Das bisher existierende Nachweisgesetz enthielt bereits einige wesentliche Vertragsbedingungen, die jetzt erweitert wurden. So muss beispielsweise unter anderem schriftlich über die Dauer der Probezeit, sowie die vereinbarte Arbeitszeit im Detail…
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Trinkgeld mindert Sozialleistungen (nicht)
Trinkgeld mindert nicht zwangsläufig den Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Bundessozialgericht entschieden. Zwar sei Trinkgeld grundsätzlich als Einkommen zu werten. Die Trinkgeldgabe müsse die Lage des Leistungsempfängers allerdings so günstig beeinflussen, dass daneben die Erbringung von Arbeitslosengeld II nicht mehr gerechtfertigt wäre. Dies sei nur der Fall, wenn das Trinkgeld zehn Prozent des maßgebenden Regelbedarfs übersteige, so das Gericht (Az.: B7/14 AS 75/20 R). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BSG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49…
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Kein Schmerzensgeld für Quarantäne
Die Anordnung von Quarantäne für die gesamte Familie nach positivem Corona-Test eines Familienmitglieds ist nicht zu beanstanden. Es bestehe auch dann kein Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn sich herausstelle, dass die positiv getestete Person gesund gewesen sei, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Naumburg und bestätigte damit das landgerichtliche Urteil. Die Stadt habe sich an alle Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes gehalten (Az.: 5 U 35/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Pressemitteilung des OLG Naumburg . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de…
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Kein Internet für Strafgefangene
Ein Strafgefangener hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Zugang zum Internet in der Justizvollzugsanstalt. Etwas anderes könne nur gelten, wenn besondere Gründe des Einzelfalls dies erforderten. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Computer und ähnliche Geräte seien schon wegen der damit verbundenen Speichermöglichkeiten generell geeignet, die Sicherheit und Ordnung in einer Justizvollzugsanstalt zu gefährden (Az.: 2 Ws 55/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Karlsruhe . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende…
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Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich
Weil die Infektionszahlen wieder steigen, können sich Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, ab sofort wieder telefonisch bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sich behandelnde Ärzte im Rahmen einer eingehenden telefonischen Beratung persönlich vom Zustand des Patienten überzeugen müssen. Zudem ist eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung auf telefonischem Weg für weitere sieben Tage möglich. Die Corona-Sonderregelung soll am 30. November 2022 enden. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE…
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Tag der Jugend: Jetzt erst Recht
Gut acht Millionen junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren leben in Deutschland. Damit machen sie rund zehn Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Und laut einer Trendstudie geht es der Jugend nicht gut, die Stimmung ist im Keller. Anlässlich des Internationalen Tages der Jugend am 12. August geben die ARAG Experten einen Überblick, was Jugendliche in welchem Alter dürfen oder wo Verbote lauern. Keine Frage des Alters Die Jugend hierzulande befindet sich im Dauerkrisen-Modus. Die positive Grundstimmung wird überlagert von Themen wie Klima, Krieg und Corona. Nach zwei Jahren Pandemie-bedingter Einschränkungen sind viele der 14- bis 29-jährigen Befragten psychisch angespannt und machen sich Sorgen um ihre berufliche, finanzielle und wirtschaftliche Zukunft.…
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Finger weg von diesen Souvenirs
Ob Stein, Muschel oder eine Schippe Sand – für die meisten Urlauber sind derlei Strandgüter das perfekte Souvenir. Schön drapiert in einem Glas, erinnern sie daheim an entspannte Ferientage oder dienen als Mitbringsel für Daheimgebliebene. Doch nicht überall ist es erlaubt, einfach zuzugreifen. In manchen Ländern drohen hohe Geld- oder sogar Gefängnisstrafen. Die ARAG Experten mit einem Überblick. Nord- und Ostsee – Steine sammeln erlaubt Wer es liebt, stundenlang in leicht gebückter Haltung nach Hühnergott und Co. zu suchen, muss gar nicht weit fahren. An den Stränden von Nord- und Ostsee ist es nämlich erlaubt, geringe Mengen davon zu sammeln. Dabei gibt es nach Auskunft der ARAG Experten eine Einschränkung:…
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Weltkatzentag – Kein Tag für Katzenjammer
Die Katze ist das beliebteste Haustier der Deutschen. Knapp 17 Millionen Stubentiger lebten 2021 in deutschen Haushalten. Anlässlich des Weltkatzentages am 8. August, der zur artgerechten Tierhaltung mahnt und die Vernachlässigung und Misshandlung von Katzen bekämpft, geben die ARAG Experten einen Überblick über Rechte und Pflichten rund um die Samtpfote. Das Tierschutzgesetz Wer ein Tier besitzt, muss für eine artgerechte Haltung sorgen und das Tier angemessen ernähren und pflegen. Das gilt selbstverständlich auch für Katzen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Halter, die ihren Tieren erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügen, laut Tierschutzgesetz sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen müssen (Paragraf 17). Im…