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Kein Krankengeld vor Antritt einer neuen Stelle
Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wird nicht schon mit Abschluss eines Arbeitsvertrags begründet. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, welches entschied, dass jemand, der krank wird, ohne seine Arbeit angetreten zu haben, keinen Anspruch auf Krankengeld hat (Az.: L 16 KR 61/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene…
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Ab heute keine spontane Großbritannien-Reise mehr möglich
Ab heute können alle deutschen Reisenden, die ohne Visum nach Großbritannien einreisen, eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation, kurz ETA) beantragen. Diese ersetzt ab 2. April die bisherige Regelung, bei der der Reisepass für touristische Aufenthalte bis 90 Tage ausreichte. Die ETA dient als digitale Sicherheitsüberprüfung und fragt unter anderem nach möglichen Vorstrafen. Sie ist für mehrere Aufenthalte innerhalb von zwei Jahren gültig, solange der Reisepass nicht abläuft. Sollte der Pass erneuert werden, muss eine neue ETA beantragt werden. Der Antrag kann direkt über die Website der britischen Regierung oder über eine spezielle App gestellt werden und kostet rund 12 Euro. In der Regel erfolgt die Genehmigung innerhalb weniger Minuten, maximal jedoch nach drei Tagen. Bei…
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Junkfluencer – so wird unsere Gesundheit gefährdet
Dass Influencer über ihre Social-Media-Kanäle Einfluss auf das Konsumverhalten der User nehmen, ist nicht neu. Kritisch wird es dann, wenn sie dadurch gerade jüngere Follower in Gefahr bringen, die sie nachahmen. Immer häufiger liegt der Fokus auch auf der Ernährung: Sowohl zucker- und fetthaltiges Junkfood als auch Wunder versprechende Nahrungsergänzungsmittel werden gehypt und von den begeisterten Anhängern in viel zu großen Mengen verzehrt. Zum Tag der gesunden Ernährung am 7. März machen ARAG Experten auf Gefahren zweifelhafter Ernährungstipps von „Junkfluencern“ aufmerksam. Junkfood kann zu Adipositas führen Mehr als 80 Prozent der 16- bis 29-Jährigen folgen Influencern. Bei den 10- bis 13-Jährigen sind bereits über 60 Prozent mehrmals pro Woche auf Social-Media-Plattformen wie TikTok, Instagram…
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Wunschschule nur ein Wunsch?
Im vergangenen Sommer wurden in Deutschland rund 827.500 Kinder eingeschult. Wie viele dieser Schüler auf ihre Wunschschule gekommen sind, ist nicht bestätigt, aber vermutlich die meisten. Aus Schülersicht hängt die Wahl der Schule in der Regel davon ab, wo die engsten Freunde die Schulbank drücken werden. Geht es nach den Eltern, spielen andere Faktoren eine Rolle, wie etwa Nähe zum Wohnort, Erreichbarkeit, Reputation oder inhaltlicher Schwerpunkt der Schule. Doch was, wenn es keinen Platz an der Wunschschule gibt? Kann man ihn einklagen? ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über die (rechtlichen) Möglichkeiten, einen Schulplatz zu bekommen. Besteht eigentlich Anspruch auf einen bestimmten Schulplatz? Wie sind die rechtlichen Grundlagen? Tobias Klingelhöfer: In Deutschland besteht grundsätzlich ein…
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ARAG Verbrauchertipps für den digitalen Alltag
Keine Anonymität bei Beleidigung auf Social-Media-Plattform Die ARAG IT-Experten weisen darauf hin, dass eine Social-Media-Plattform wie YouTube verpflichtet ist, die Identität eines anonymen Nutzers preiszugeben, der eine andere Person beleidigt. In dem konkreten Fall hatte ein anonymer Nutzer eine Frau in einem YouTube-Video als „dunklen Parasit“ bezeichnet, was als strafbare Beleidigung eingestuft wurde. Die betroffene Frau forderte daraufhin die Herausgabe des Namens und der Adresse des Verfassers. Mit Erfolg: YouTube musste trotz Weigerung Auskunft erteilen. Es reicht nach Auskunft der ARAG IT-Experten aus, dass eine Beleidigung vorliegt, die im Rahmen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes als rechtswidrig eingestuft wird. Eine besonders schwere Rechtsverletzung muss nicht nachgewiesen werden (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 14 W 61/22…
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Fasten im Ramadan: Wie es im Arbeitsalltag gelingt
Die ungestörte Ausübung der eigenen Religion ist in Artikel 4 Absatz 2 unseres Grundgesetzes festgeschrieben. Dazu gehört für Muslime auch das Fasten im Ramadan ab März. Dieses Recht kollidiert unter Umständen mit Leistungen, die Arbeitgeber verlangen, und auch dazu gibt es Gesetze. ARAG Experten informieren über mögliches Konfliktpotential und sinnvolle Lösungen. Volle Arbeitskraft kann verlangt werden In diesem Jahr beginnt der Ramadan am 1. März und endet am 29. März. Jedes Jahr fasten hierzulande rund 4,7 von etwa 5,5 Millionen Muslimen , die in Deutschland leben. In dieser Zeit dürfen sie nur zwischen Sonnenuntergang und Morgendämmerung etwas essen und trinken. In unseren Breitengraden wird also rund 16 Stunden auf jegliche Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme verzichtet.…
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Schaden aufgrund gehackter Rechnung
Wer Rechnungen per E-Mail versendet, sollte diese nur „Ende-zu-Ende-verschlüsselt“ verschicken – oder auf altmodische Weise per Post. Denn der Empfänger haftet nicht, wenn eine Rechnung auf dem Weg zu ihm manipuliert wurde. In einem konkreten Fall wurde die Rechnung eines Handwerksbetriebs per E-Mail versandt, gehackt und die Kontodaten geändert. Der Kunde zahlte auf das „falsche“ Konto. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig, wonach der Unternehmer auf dem Schaden sitzen blieb (Az.: 12 U 9/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Schleswig . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner:…
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Negativzinsen nicht immer zulässig
In der Regel bekommen Sparer Zinsen, wenn sie Geld zur Bank bringen. Doch über Jahre berechneten viele Geldhäuser ihren Kunden negative Zinsen für deren Guthaben. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach Inhaber von Sparkonten nun mit Rückzahlungen rechnen können – wohingegen für Kunden mit Girokonten das nicht immer gilt (Az.: XI ZR 183/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories…
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Mofa-Kennzeichen werden ab 1. März grün
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es ab 1. März neue grüne Versicherungskennzeichen gibt. Sie müssen an Mofas und Mopeds mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern (km/h) sowie E-Rollern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen montiert sein. Auch Elektrofahrräder, die mit Tretunterstützung schneller als 25 km/h oder mit Motorunterstützung mehr als sechs km/h fahren, benötigen ein Versicherungskennzeichen. Wer den Austausch verpasst und mit abgelaufenem Kennzeichen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld und den Versicherungsschutz. Erhältlich sind die Kennzeichen laut ARAG Experten ausschließlich bei Versicherungen. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit…
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Denn wenn et Trömmelche jeht…
In zwei Tagen oder 48 Stunden oder 2.880 Minuten ist es wieder so weit. Dann ist Altweiber-Donnerstag und Karnevalfans läuten um 11:11 Uhr die fünfte Jahreszeit ein. Doch trotz ausgelassener Feierlaune gibt es durchaus ein paar Vorschriften, an die sich auch die Jecken halten müssen. ARAG Experten mit einem Überblick über durchaus ernste Regeln in närrischen Zeiten. Was gilt für Arbeitnehmer an Karneval? Wer Karneval feiern will, sollte unbedingt Urlaub nehmen. Denn Faschingstage wie Weiberfastnacht, Rosenmontag oder Aschermittwoch sind laut ARAG Experten in keinem Bundesland gesetzliche Feiertage. Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn eine sogenannte betriebliche Übung besteht. Das heißt, wenn Beschäftigte an Rosenmontag regelmäßig freigestellt wurden, kann daraus ein Anspruch…