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ARAG: Was ändert sich im Oktober?
Mehr Sicherheit bei Überweisungen Ab dem 9. Oktober gleichen Banken bei jeder SEPA-Überweisung den Empfängernamen mit der angegebenen IBAN ab. Dieses sogenannte „Verification of Payee“-Verfahren soll Verbraucher besser vor Betrug und versehentlichen Fehlüberweisungen schützen. Wer künftig eine Überweisung ausführt, erhält sofort eine Rückmeldung: Stimmen Name und IBAN überein, gibt es grünes Licht. Bei deutlichen Abweichungen erscheint ein Warnhinweis. In diesem Fall sollte die Zahlung unbedingt gestoppt und die Daten überprüft werden. Kleinere Unterschiede, etwa Tippfehler, Groß- und Kleinschreibung oder abgekürzte Vornamen, werden in der Regel automatisch toleriert. Wer trotz Warnung überweist, trägt selbst das Risiko. Banken haften laut ARAG Experten nur dann, wenn der Abgleich eindeutig positiv war. Kostenlose Sofortüberweisungen…
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ARAG Verbrauchertipps aus der Kaffeewelt
Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein Ein Vorarbeiter stürzt, als er sich beim Kaffeetrinken verschluckt, und verletzt sich dabei schwer. Die Berufsgenossenschaft verweigert Leistungen, doch laut ARAG Experten erkennt das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt den Sturz als Arbeitsunfall an, da das Kaffeetrinken in einem betrieblich organisierten Zusammenhang erfolgte (Az.: L 6 U 45/23). Kündigung wegen Kaffeepause? Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Arbeits- und Pausenzeiten korrekt zu erfassen. Wer hier nachlässig ist oder sogar eingeloggt Pausen nimmt, begeht laut ARAG Experten Arbeitszeitbetrug. Und der kann unter Umständen sogar ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung führen, beispielsweise wenn vorsätzlicher Missbrauch der elektronischen Zeiterfassung nachgewiesen werden kann. In einem konkreten Fall hatte sich eine Raumpflegerin für eine zehnminütige Kaffeepause…
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3. internationaler ARAG Day mit vielfältigen rechtlichen Hilfen
Kostenlose Aktionen für besondere Zielgruppen zu rechtlichen Themen standen auch beim dritten internationalen ARAG Day im Mittelpunkt. Diesen richtete der Düsseldorfer Versicherungskonzern in Deutschland und an internationalen Standorten rund um den 26. September aus. Die Tochterunternehmen ARAG Krankenversicherungs-AG und ARAG Allgemeine Versicherungs-AG setzten eigene Angebote zu ihren Schwerpunkten Gesundheit und Sport auf. In Deutschland wurde zum dritten ARAG Day das rechtliche Beratungsangebot weiter ausgebaut. Erstmals erhielten in diesem Jahr auch einkommensschwache Familien an den Standorten des SOS-Kinderdorfs in Essen und Duisburg Zugang zu einer kostenfreien Rechtsberatung. Ganz neu ist das Engagement des Versicherungskonzerns für die Senioren-Rechtshilfe in Köln. Dort unterstützten beim ARAG Day auch engagierte Studierende der Mietrecht Law Clinic…
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ARAG, stimmt das?
Man darf Lebensmittel im Supermarkt anfassen oder verzehren, bevor man sie bezahlt Stimmt nur bedingt. Solange es sich um abwaschbare Lebensmittel wie Obst oder Gemüse handelt, ist das Anfassen erlaubt. Natürlich mit der nötigen Vorsicht, um keine Schäden zu verursachen. Bei Backwaren gilt hingegen eine strikte Hygienevorschrift – hier ist Anfassen laut ARAG Experten tabu. Auch der schnelle Snack im Supermarkt kann problematisch sein. Die Ware gehört bis zum Bezahlvorgang weiterhin dem Geschäft. Wer sich beispielsweise ein Getränk aus dem Regal nimmt und es vor lauter Durst schon im Laden austrinkt, begeht theoretisch Diebstahl. In der Praxis sind viele Supermärkte jedoch kulant – solange die leere Verpackung an der Kasse…
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Geladen, entladen – und dann?
ine gut funktionierende Kreislaufwirtschaft, also das Schaffen einer idealen Wertstoffkette, ist ein entscheidender Faktor bei Umweltschonung und Klimaschutz. Unverzichtbar sind dafür Mülltrennung, Recycling und ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen. Hierzu soll das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) beitragen, das am 11. September 2025 vom Bundestag verabschiedet wurde. ARAG Experten mit den wichtigsten Verbraucherinformationen aus einer komplizierten Materie. Worum geht es? Auch wenn Deutschland im Vergleich zu vielen anderen Ländern weltweit beim Recycling nicht schlecht dasteht, weisen die ARAG Experten auf Erhebungen hin, die zeigen, dass weitere Maßnahmen notwendig sind. Zudem sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet, das nationale Recht immer auch an EU-Verordnungen anzupassen. Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das das bisherige Batteriegesetz…
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Falsche Amtsgericht-Schreiben im Umlauf
Die ARAG Experten warnen: Aktuell häufen sich wieder gefälschte Schreiben, die angeblich vom Amtsgericht stammen. Darin werden Empfänger unter Androhung drastischer Konsequenzen, wie etwa Haftbefehl oder Strafverfahren, zu einer schnellen Überweisung gedrängt. Besonders auffällig: Gefordert wird meist eine Zahlung auf ein ausländisches Konto. Ein klares Warnsignal, denn deutsche Behörden arbeiten nicht mit solchen Konten. Die Masche gibt es nicht nur per Post, sondern auch in Form gefälschter Steuerbescheide oder täuschend echter Amts-E-Mails. Die ARAG Experten raten Ruhe zu bewahren, nichts zu überweisen, keine Links oder Anhänge zu öffnen und die Echtheit ausschließlich über offizielle Kontaktwege prüfen zu lassen. Verdächtige Schreiben sollten unbedingt aufbewahrt und bei Bedarf der Polizei gemeldet werden. Firmenkontakt und…
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Frisch renoviert
Ein Mann buchte über ein Reisebüro eine Pauschalreise nach Ägypten. Hierbei versicherte der Mitarbeiter des Reisebüros, dass alle Zimmer frisch renoviert seien. Später stellte sich heraus, dass dies nicht zutreffend war und für ihn kein renoviertes Zimmer vorgesehen war. Daraufhin stornierte der Mann die Reise. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München hat der Reiseveranstalter laut ARAG Experten in diesem Fall keinen Anspruch auf die von ihm geforderten Stornokosten. Da das Hotelzimmer nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufgewiesen habe, sei die Pauschalreise durch einen erheblichen Reisemangel beeinträchtigt gewesen. Die Beschaffenheitsvereinbarung sei dem Reiseveranstalter zuzurechnen (Az.: 112 C 7280/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des AG München . Firmenkontakt und Herausgeber…
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Nicht rechtzeitig am Flughafen
Ist man nicht rechtzeitig am Flughafen und verpasst deswegen einen Flug, kann man auf den Stornokosten sitzen bleiben. In einem konkreten Fall hatte der Reiseveranstalter darauf hingewiesen, dass Reisende für Reisen ins nichteuropäische Ausland drei bis dreieinhalb Stunden vor Abflug am Flughafen eintreffen sollen. Aufgrund von Zugausfällen, einer Verspätung und einem verpassten Anschlusszug erreichte ein Paar den Flughafen mit einer so großen Verspätung, dass es nicht mehr für seinen Flug einchecken konnte. Die Klage des Ehepaares auf die Rückzahlung der Hälfte des Reisepreises wies das Landgericht Koblenz laut ARAG Experten ab, da die Anreiseplanung des Ehepaares – auch ohne Zugausfälle – knapp kalkuliert und daher grob fahrlässig war (Az.: 16…
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Beleidigung als Kündigungsgrund
Wer seinen Vermieter rassistisch beleidigt, kann seine Wohnung verlieren. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Hannover, welche besagt, dass die rassistische Beleidigung eines Vermieters zur fristlosen Kündigung berechtigt, da dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zuzumuten sei (Az.: 465 C 781/25). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann binnen eines Monats mit der Berufung angefochten werden. Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Hannover . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von…
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Wenn der Wald ruft
Viele Menschen zieht es im Herbst in den Wald und sie müssen dafür nicht mal weit in die Ferne: Denn fast 30 Prozent der deutschen Bodenfläche ist Wald, wobei Bayern mit knapp 2,5 Millionen Hektar das waldreichste Bundesland ist. Viele Möglichkeiten also, um Bäume zu umarmen, zu picknicken oder einfach zu wandern. ARAG Experten erklären, was es neben dem Waldgenuss dennoch zu beachten gilt. Respekt vor der Natur Um viele deutsche Wälder steht es nicht wirklich gut. So ist laut Waldzustandsbericht des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat nur jeder fünfte Baum gesund. Die Gründe dafür sind vielfältig. Umweltfaktoren wie Trockenheit oder Luftverschmutzung führen zu einer permanenten Zunahme von Krankheitserregern und Schädlingen und sorgen…