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    Ersatz für gestrichenen Flug

    Am Tag des Abflugs erfuhren Reisende, dass ihr Flug aus dem Iran gestrichen wurde und erhielten die Auskunft, dass es keinen Ersatzflug gäbe. Die Reisenden organisierten daher selbst Ersatzflüge und verlangten die Kosten von rund 15.000 Euro von der Airline zurück. Mit Erfolg. Laut ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Frankfurt zu ihren Gunsten, da es als nachgewiesen angesehen wurde, dass die Betroffenen die Auskunft erhalten hatten, sich selber kümmern zu müssen (Az.: 16 U 89/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit…

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    Video vom Auto ist Beweismittel

    Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Filmsequenzen aus der Rundumkamera eines geparkten Autos zur Aufklärung eines Verkehrsunfalls verwertet werden können. Bei der Abwägung zwischen dem Beweisinteresse des Unfallverursachers und dem Datenschutzinteresse des Unfallgegners überwiegt laut Landgericht Frankenthal das Beweisinteresse. Die Aufzeichnung der im Fahrzeug verbauten Kamera durfte daher verwertet werden (Az.: 5 O 4/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Frankenthal . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von…

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    Kein Gewinn bei Untervermietung

    Wer seine Wohnung untervermietet, darf damit keinen Gewinn machen. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, der entschied, dass im konkreten Fall der Mieter durch die Gewinnerzielung und die fehlende Erlaubnis seine mietvertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt habe. Einen Anspruch auf Untervermietungserlaubnis habe er nicht gehabt, weil er mit der Untervermietung Einnahmen erzielte, die seine eigenen wohnungsbezogenen Kosten deutlich überstiegen (Az.: VIII ZR 228/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail:…

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    Artgerechte Tierhaltung: Was das Gesetz vorsieht

    Haustiere nehmen in unserem Alltag ganz unterschiedliche Rollen ein: Sie sind treue Begleiter, Familienmitglieder oder einfach Teil des Lebens. Doch so vielfältig wie die Motive für ein Tier sind, so unterschiedlich ist auch der Umgang mit ihm. Und nicht immer entspricht er dem, was dem Tier wirklich guttut. Tierleid beginnt dabei nicht erst bei offensichtlicher Quälerei, sondern oft schon bei falscher Haltung, die aus Unwissenheit entsteht. In manchen Fällen überschreiten Menschen auch bewusst rechtliche und moralische Grenzen. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, wo das Gesetz ansetzt und wie Tiere in Deutschland geschützt werden. Gerade zum Anfang des Jahres häufen sich Meldungen über ausgesetzte Hunde, und die Tierheime platzen aus allen…

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    Valentinstag global: Von Kussrekorden und Scheidungsverbot

    Rosen, Pralinen, ein gemeinsames Abendessen sowie romantische Gesten gehören für viele fest zum Valentinstag dazu. Gleichzeitig zeigt sich ein differenziertes Bild: In einer Umfrage aus dem Jahr 2025 gaben mehr als 40 Prozent der Befragten in Deutschland an, dem Valentinstag keine besondere Bedeutung beizumessen. Den-noch planten rund ein Viertel, dem Partner mit einem Geschenk eine Freude zu machen. Weltweit feiern etwa 59 Prozent der Verbraucher den Tag der Liebe. Wie unterschiedlich dieser begangen wird, zeigen die ARAG Experten. Scheidung verboten Nach Beobachtung der ARAG Experten wird der Valentinstag mancherorts nicht nur gefeiert, sondern regelrecht verteidigt. In der russischen Stadt Lipezk ist die Scheidung am Valentinstag verboten. Da in Russland doppelt so viele Ehen geschieden…

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    Pollen im Anflug: Was Allergiker jetzt wissen sollten

    Rote und tränende Augen, eine verstopfte Nase, Niesanfälle und sogar Atemnot: Für Pollenallergiker beginnt mit den ersten Blüten oft eine herausfordernde Zeit. Zwar kann die Medizin heute viele Symptome lindern. Dennoch haben Betroffene trotz moderner Therapien weiterhin mit Beschwerden zu tun. Worauf sie und Eltern allergischer Kinder achten sollten, erläutern die ARAG Experten. Ganzjährig gereizt Zwar ist meist vom Pollenflug im Frühling die Rede, tatsächlich gibt es laut ARAG Experten jedoch kaum noch pollenfreie Zeiten. Denn zumindest in milderen Wintern fliegen die ersten Frühblüher, darunter Erlen- und Haselpollen, bereits im Januar und Februar durch die Luft, gefolgt von Birke und Buche im März und April sowie Gräsern im Sommer. Mehr…

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    Kurzarbeitergeld nur bei echtem Arbeitsverhältnis

    Arbeitnehmer haben insbesondere dann Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn es zu einem erheblichen Arbeitsausfall kommt und sie kein oder weniger Entgelt erhalten. Das Landessozialgericht Darmstadt entschied laut ARAG Experten jedoch, dass kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn das Arbeitsverhältnis nur abgeschlossen wurde, um danach Kurzarbeitergeld oder andere Sozialleistungen zu beziehen. In diesem Fall liegt kein wirksames Arbeitsverhältnis vor (Az.: 7 AL 5/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Darmstadt . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung…

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    Rückwärtsfahren auf dem Parkplatz

    Wer rückwärtsfährt, muss laut Paragraf 9 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausschließen, dass andere gefährdet werden. Daher wird dem Rückwärtsfahrenden beim Verstoß oftmals die volle Haftung zugesprochen. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig, welches entschied, dass auf Parkplätzen diese Norm nicht unmittelbar angewandt werden kann. Die Richter entschieden sich daher für eine Haftungsquote von 50 Prozent (Az.: 7 U 87/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Schleswig . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de…

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    Wer zu lange parkt, darf abgeschleppt werden

    Wer auf einem gebührenpflichtigen privaten Parkplatz länger stehen bleibt als bezahlt wurde, kann sofort abgeschleppt werden. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof klargestellt. Der Fahrzeughalter begehe im vorliegenden Fall verbotene Eigenmacht. Daher dürfe der Grundstückseigentümer das Fahrzeug abschleppen, ohne zu warten. Selbst wenn zuvor ordnungsgemäß ein Parkschein gelöst wurde (Az.: V ZR 44/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von…

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    Jeck feiern – aber sicher: Was an Karneval erlaubt ist

    Ob Karneval, Fastnacht oder Fasching – die fünfte Jahreszeit ist in vollem Gange. Richtig rund geht es aber an den Hauptfeiertagen wie Altweiberfastnacht und Rosenmontag. Dann stellt sich für viele die Frage: Gelten jetzt andere Regeln? Die ARAG Experten erklären, wo die Grenzen der Narrenfreiheit liegen und wie man sicher feiert. Urlaub und Brauchtumstage Bei allem jecken Treiben: Weder Weiberfastnacht (auch Altweiber genannt) noch Rosenmontag sind gesetzliche Feiertage. Wer Karneval feiern will, muss also Urlaub nehmen – es sei denn, Arbeitgeber geben Beschäftigten im Rahmen sogenannter Brauchtumstage frei. Und auch Schülern ergeht es nicht besser: Sind in ihrem Bundesland keine Ferien oder legt die Schulleitung keinen beweglichen Ferientag auf Karneval,…

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