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Vorsorge für den Blackout
Einen Blackout möchte niemand erleben, aber sollte es zu einem flächendeckenden Stromausfall kommen, kann es sich für den Fall der Fälle lohnen vorzusorgen. Die ARAG Experten verweisen auf die Checkliste des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, deren Ziel es ist, dass sich Haushalte zehn Tage lang versorgen können, ohne einkaufen gehen zu müssen. Der Grundvorrat für eine Person ist auf eine tägliche Kalorienzufuhr von etwa 2.200 Kalorien ausgelegt. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen…
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Neue Corona-Regeln ab 1. Oktober
Ab 1. Oktober bis zum 7. April 2023 gelten neue Corona-Schutzmaßnahmen, um vor allem vulnerable Gruppen im Herbst und Winter besser zu schützen. Nach Auskunft der ARAG Experten wird bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in Arztpraxen gelten. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren reicht eine OP-Maske. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird es zudem eine Testnachweispflicht geben. Eine Maskenpflicht in Flugzeugen besteht nicht. Darüber hinaus können die Bundesländer weitergehende Schutzmaßnahmen erlassen, wie etwa eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie z. B. Restaurants oder bei Sportveranstaltungen. Kinder mit Infektionsverdacht müssen – entgegen den ursprünglichen Plänen – nicht zum Arzt, sondern es…
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Mindestlohn steigt zum 1. Oktober
Ab 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 10,45 Euro auf zwölf Euro je Arbeitsstunde. Der Mindestlohn gilt nach Auskunft der ARAG Experten unabhängig von Arbeitszeit und Umfang der Beschäftigung für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Damit für Minijobber weiterhin eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, wird die Minijob-Grenze von derzeit 450 Euro ab Oktober auf 520 Euro angehoben und künftig an die Entwicklung des Mindestlohns angepasst. Keinen Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn haben beispielsweise Auszubildende, Ehrenamtler oder Selbstständige. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax:…
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Neue Fragen für die Führerscheinprüfung
Fahrschüler, die ihre theoretische Führerscheinprüfung nach dem 1. Oktober 2022 ablegen, werden laut ARAG Experten nach einem neuen amtlichen Fragenkatalog geprüft. Insgesamt geht es um über 50 Fragen für die Theorieprüfung, die überarbeitetet wurden; auch Video- und Bildfragen gehören dazu. Es gibt sowohl neue Fragen im Grundwissen für alle Fahrzeugklassen als auch neue Fragen im Wissen rund um das Mofa. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende…
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Ciao, ciao Finanzamt?
Rentner, die eine Steuererklärung für das Jahr 2021 abgeben müssen, haben dafür bis Ende Oktober 2022 Zeit. Wer seine Steuererklärung mit Hilfe – z. B. von Steuerberatern – machen lässt, kann sich bis Ende August 2023 Zeit lassen. Künftig könnten trotz Rentenerhöhung weniger Renter steuerpflichtig sein, weil erstmals auch der Grundfreibetrag für 2022 angehoben wurde. Wer wann wie viel zahlen muss, weiß ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer. Wann müssen Rentner Steuern zahlen? Tobias Klingelhöfer: Um eines vorwegzuschicken: Renten sind grundsätzlich einkommenssteuer- bzw. lohnsteuerpflichtig. Ich rate Rentnern dringend, nicht erst auf die Aufforderung des Finanzamtes zu warten, sondern vorher zu prüfen, ob sie steuerpflichtig sind. Steuern sind eine Bringschuld und wenn Fristen…
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Stell Dir vor, es ist Schule und keiner geht hin
Ein Tag früher los, ein Tag später zurück – wer sich nicht strikt an den Zeitraum der Ferien hält, kann bei einer Reise viel Geld sparen, vor allem, wenn es mit dem Flieger in den Urlaub geht. Und so macht sich zu Beginn und Ende der Schulferien bundesweit immer wieder ein Phänomen breit: Die Schulklassen sind etwas leerer, weil Eltern eigenmächtig die Ferien ihrer Kinder verlängern, häufig, um ein Urlaubsschnäppchen wahrnehmen zu können. Die ARAG Experten geben einen Überblick, welche Konsequenzen eine solche Ferienverlängerung haben kann. Sonderurlaub nur in Ausnahmen möglich Ein Reiseschnäppchen ist kein Grund für den Sonderurlaub von Schülern. Wenn Eltern hier schummeln und die Kinder blau machen,…
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Wer kümmert sich im Alter?
Mehr als vier Millionen Pflegebedürftige gibt es laut Statistischem Bundesamt in Deutschland, Tendenz aufgrund der höheren Lebenserwartung und besseren medizinischen Versorgung steigend. Damit wächst auch der Bedarf an Pflegepersonal und Pflegefachkräften. Gleichzeitig ist spätestens seit Ausbruch der Corona-Pandemie klar geworden, dass gerade in dieser Branche ein eklatanter Fachkräftemangel herrscht. Zudem wird Pflege immer teurer, so dass immer weniger Pflegebedürftige die Kosten alleine stemmen können. Der Staat muss immer häufiger helfen. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer beleuchtet die prekäre Lage. Wie viele Arbeitskräfte fehlen in der Branche? Tobias Klingelhöfer: Das Personal in den Pflegeeinrichtungen ist laut Statistischem Bundesamt größtenteils weiblich und überwiegend teilzeitbeschäftigt. Zurzeit arbeiten rund 1,2 Millionen Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, für…
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Unzulässige Servicegebühr
Ein Portal zur Buchung von Flugreisen erhebt laut ARAG Experten eine unzulässige zusätzliche Gebühr, wenn zunächst ein Preis angezeigt wird, der nur bei Zahlung mit nicht gängigen Kreditkarten gilt, bei Auswahl anderer Zahlungsmittel hingegen eine zusätzliche „Servicepauschale“ anfällt. Mangels hinreichender Bestimmtheit des Unterlassungsantrags verwies der Bundesgerichtshof die Sache aber zurück, um Gelegenheit zur Anpassung des Antrags zu geben (Az.: I ZR 205/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BHG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende…
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Bewertungsportal muss Echtheit von Bewertungen überprüfen
Ein Hotel, das die Echtheit von negativen Kundenmeinungen auf einem Bewertungsportal anzweifelt, muss nicht näher begründen, warum der- oder diejenige kein Gast gewesen sein soll. Grundsätzlich reiche die Behauptung, dass es keinen Kontakt gegeben habe. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach das Portal verpflichtet sei, dem nachzugehen und die Bewertung zu überprüfen (Az.: VI ZR 1244/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von…
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Ford statt Porsche
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat laut ARAG Experten im Fall eines beschädigten Porsches einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung verneint, weil der Geschädigte über einen Ford Mondeo als Zweitfahrzeug verfügte. Der Einsatz des Ford Mondeo für Stadt- und Bürofahrten sei zumutbar. Die damit verbundene Einschränkung des Fahrvergnügens stelle nur einen immateriellen und damit nicht ersatzpflichtigen Schaden dar (Az.: 11 U 7/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende…