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(K)ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht bei Arbeitsunfähigkeit nur, wenn vorher Arbeitslosengeld bezogen wurde oder zumindest ein Anspruch darauf gegeben war. Ruhte der Anspruch auf Arbeitslosengeld vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wegen Zahlung einer Urlaubsabgeltung durch den letzten Arbeitgeber, besteht daher kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen (Az.: L 3 AL 151/19). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LSG Sachsen . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von…
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Höhere Strafen für SUV-Fahrer?
Ein SUV (Sport Utility Vehicle) zeichnet sich durch seine kastenförmige Bauweise und durch eine größere Bodenfreiheit aus, wodurch die Frontpartie höher ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen. Dadurch geht nach richterlicher Ansicht eine größere Gefahr von diesem Fahrzeugtyp aus und Fahrer müssen laut ARAG Experten unter Umständen mit höheren Bußgeldern und strengeren Strafen rechnen, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen. In einem konkreten Fall fuhr ein SUV-Fahrer bei Rot über die Ampel und wurde dabei geblitzt. Ein Vergehen, was laut Bußgeldkatalog eine Regelstrafe von 200 Euro kostet. Doch die Richter erhöhten die Strafe auf 350 Euro und verhängten zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot. Ihr Argument: Durch die Bauweise des SUV sei das…
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Grund- und Gesamtpreis müssen in unmittelbarer Nähe sein
Wer gewerblich Verbrauchern Produkte anbietet, muss, falls er zur Angabe eines Grundpreises verpflichtet ist, den Preis je Maßeinheit in unmittelbarer Nähe zum Verkaufspreis darstellen. Der Bundesgerichtshof verurteilte laut ARAG Experten einen Internethändler dazu, in Zukunft beide Angaben auf einen Blick hin erkennbar anzugeben. Der Verbraucher solle optimal befähigt werden, Preisvergleiche anzustellen, um fundierte Kaufentscheidungen treffen zu können (Az.: I ZR 69/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links…
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Taschengeld für Grundschüler
Der Beginn der Grundschule ist für Kinder in jeder Hinsicht ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Spätestens jetzt lernen sie mit Buchstaben und Zahlen umzugehen. Höchste Zeit also, den frisch gebackenen ABC-Schützen das erste Taschengeld auszuzahlen. Wie viel in welchem Zeitraum, wissen die ARAG Experten. Leider keinen Anspruch Auch wenn es im Bürgerlichen Gesetzbuch sogar einen „Taschengeldparagrafen“ gibt und das Taschengeld aus pädagogischer Sicht sicherlich sinnvoll ist – ein gesetzlich verankertes Recht darauf gibt es in Deutschland nicht. Gesetzlich geregelt ist nur der Anspruch auf Unterhalt. Solange die Kinder minderjährig sind und bei beiden Elternteilen wohnen, beschränkt sich dieser Anspruch aber auf den sogenannten Naturalunterhalt, also Essen, Kleidung, Spielsachen, Freizeitaktivitäten…
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Bye, bye Kindergarten
Die Schultüte ist fertig gebastelt, Stifte und Hefte gekauft, der Ranzen gepackt und der Schulweg geübt. Bald startet in einigen Bundesländern für zahlreiche ABC-Schützen und I-Dötzchen nach Kindertagesstätte oder Kindergarten das neue Abenteuer Schule. Die ARAG Experten geben daher ein paar Rechtstipps für Schulanfänger und ihre Eltern. Einschulungstag – Sonderurlaub? Leider gilt der Einschulungstag des eigenen Sprosses nicht als Sonderurlaub. Ein Arbeitnehmer hat dann Anspruch auf Sonderurlaub bzw. „bezahlte Freistellung“ nach Paragraf 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wenn er z. B. heiratet oder wenn ein enger Angehöriger verstirbt. Wer also beim großen Tag seines zukünftigen Schulkindes dabei sein möchte, dem empfehlen die ARAG Experten sich frühzeitig zu kümmern und zeitig einen…
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BAföG: Entspannt studieren
Digitaler, flexibler, moderner: Mit der BAföG-Reform werden ab kommendem Wintersemester bzw. zum Schuljahresbeginn Bedarfssätze erhöht, die Freibeträge angehoben und es sollen mehr Menschen Zugang zur Förderung bekommen. Zudem kann die Förderungsdauer in Krisen wie der Corona-Pandemie verlängert werden und die Restschuld des Darlehens kann auch in Altfällen nach 20 Jahren erlassen werden. Was die Reform sonst noch vorsieht, erklären die ARAG Experten. Es gibt mehr Geld Damit mehr Menschen vom BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) profitieren können, werden die Bedarfssätze um 5,75 Prozent erhöht. Eine Ausnahme bildet laut Auskunft der ARAG Experten der Wohnkostenzuschlag für Schüler und Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen. Er steigt sogar um elf Prozent von 325 auf…
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Stau: Vom Stillstand auf der Autobahn
Das kommende Wochenende wird für Autofahrer eine echte Herausforderung: In den ersten Bundesländern enden die Sommerferien, in Bayern und Baden-Württemberg beginnen sie und am Samstag ist traditioneller Bettenwechsel in Dänemark. Hinzu kommen zahlreiche Baustellen auf sämtlichen Autobahnen des Landes. Kurz: Es könnte das staureichste Wochenende des Jahres werden. Die ARAG Experten geben einen Überblick über das Verhalten im Stau. Wie Michael Douglas im Film ‚Falling Down‘ entnervt das Auto zu verlassen, ist zum Beispiel keine gute Idee. Den Stau vorhersehen Die meisten Navigationsgeräte sind mit einem sogenannten TMC-System (Traffic Message System) ausgestattet. Laut ARAG Experten verarbeitet das TMC alle Verkehrsinformationen von Verkehrssendern und schlägt Alternativrouten vor, sobald auf der eingegebenen…
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Keine Haftung für Einbruch
Wer eine Alarmanlage verkauft und installiert, haftet nicht automatisch für die Folgen eines Einbruchs. Der Verkäufer hat lediglich eine mangelfreie, funktionstüchtige Anlage zu liefern und diese, je nach Vereinbarung, ordnungsgemäß zu installieren. Wenn er diese Pflichten ordnungsgemäß erfüllt, muss er nach Auskunft der ARAG Experten nicht für die Schäden aus einem dennoch erfolgreich durchgeführten Einbruch einstehen (Az.: 9 O 3/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Landgericht Frankenthal . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links…
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Architekt haftet nicht für entgangene Vergünstigungen
Ein Bauherr kann von seinem Architekten bei unvollständiger Grundlagenermittlung nicht den Ersatz entgangener steuerlicher Vergünstigungen beanspruchen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main. Zwar hätte der Architekt in dem Fall über denkmalschutzrechtliche Genehmigungserfordernisse aufklären müssen. Steuerschäden seien aber nicht vom Schutzzweck dieser Verpflichtung erfasst, so das OLG (Az.: 29 U 185/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG…
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Suche nach Ausbildungsplatz zählt für Rente
ARAG Experten raten jungen Menschen, die sich nach einem Ausbildungsplatz umschauen, sich für die Zeit der Suche bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend zu melden. Denn dann gilt die Zeit der Ausbildungsplatzsuche in der gesetzlichen Rentenversicherung als so genannte Anrechnungszeit. Das sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden, die aber für die spätere Rente angerechnet werden. Diesen Vorteil nutzen können junge Menschen zwischen 17 und 25 Jahren. Voraussetzung: Die Suche muss mindestens einen Kalendermonat dauern. Nach Auskunft der ARAG Experten können sich auch über 25-Jährige die Zeit der Suche anrechnen lassen; sie müssen allerdings vorher bereits Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben, indem sie sozialversicherungspflichtig…