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Wenn die Kerzlein wieder brennen
Alle Jahre wieder: Die Adventszeit steht vor der Tür und mit ihr die vorweihnachtliche Dekoration. Beliebtester Bestandteil des Festes sind Kerzen. Und das oft nicht zu knapp. Gemütlichkeit und Romantik verbinden wir mit ihnen, doch hinter dem schönen Schein verbirgt sich leider auch eine hohe Brandgefahr. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer macht auf die Risiken aufmerksam. Die Feuergefahr bei Adventskranz und Weihnachtsbaum dürfte sich herumgesprochen haben. Passieren derartige Brände tatsächlich trotzdem noch so häufig? Tobias Klingelhöfer: Jedes Jahr im Dezember schnellen die Zahlen für Brandschäden in die Höhe: Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gab es zum Beispiel in 2023 6.000 Zimmer- oder Hausbrände mehr als in den anderen Monaten. Dabei steigen die Kosten…
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Sprung aus dem Fenster ist kein Arbeitsunfall
Ein Softwareentwickler befand sich in einer Telefonkonferenz im Homeoffice, als die Akkus seines E-Rollers explodierten. Den Roller hatte er in seiner Wohnung abgestellt. Er rettete sich mit einem Sprung aus dem Fenster und brach sich beide Füße. Der Mann war der Auffassung, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, welches das anders sah und der Berufsgenossenschaft Recht gab (Az.: L 21 U 47/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon:…
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Vorsicht Schlagloch
Ein Autofahrer trat beim Aussteigen aus seinem Auto in ein sechs Zentimeter tiefes, wassergefülltes Schlagloch und knickte um. Er verlangte Schadensersatz von der Gemeinde. Haften muss diese dafür nach Auskunft der ARAG Experten laut einer Entscheidung des Landgericht Flensburg aber nicht (Az.: 2 O 147/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Flensburg . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der…
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Vom Blitz getroffen
Wird ein Flugzeug von einem Blitz getroffen, so ist das ein außergewöhnlicher Umstand. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach dieser Umstand die Airline von ihrer Pflicht zu einer Ausgleichszahlung bei Annullierung oder großer Verspätung befreien kann (Az.: C-399/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe…
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Vom Einkaufswagen zum Algorithmus
Mit einem Umsatz von knapp sechs Milliarden Euro wächst die Bedeutung von Aktionstagen wie den Black Fridays und Cyber Mondays. Dabei verändert die Digitalisierung den Einkauf grundlegend. Wo früher der Weg in die Stadt oder ins Einkaufszentrum führte, genügt heute ein Klick oder sogar ein Sprachkommando. Personalisierte Angebote, ständige Verfügbarkeit und eine globalisierte Produktauswahl auf zahlreichen digitalen Plattformen treiben den Online-Handel auf Rekordniveau. Zudem könnte Künstliche Intelligenz (KI) künftig Einkaufsentscheidungen vorbereiten, Angebote vergleichen und Waren automatisch nachbestellen. Diese Entwicklung klingt zwar nach Komfort, stellt Verbraucher jedoch vor neue Fragen zu Datensouveränität, Markttransparenz und Sicherheit vor Betrug. Die ARAG IT-Experten mit einem Überblick über das Shopping 4.0. Online-Shopping beliebter denn je Das Internet dient den…
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Volkskrankheit Krebs – so kann man vorbeugen
Pro Jahr erkranken mehr als eine halbe Million Deutsche neu an Krebs. Die Krankheit ist weit verbreitet und allen bekannt, dennoch wissen wir wenig darüber, was wir selbst vorbeugend tun können. Zum Tag der Krebsvorsorge, der alljährlich am 28. November stattfindet, zeigen ARAG Experten Möglichkeiten auf, sich besser zu schützen. Vorsorge hat mehrere Facetten Wir sind dem Krebsrisiko nicht völlig ausgeliefert. Das ist sicher die wichtigste Botschaft, die man verinnerlichen sollte. Natürlich gibt es Indikatoren, die wir nicht beeinflussen können, darunter etwa genetische oder Umweltfaktoren. Darüber hinaus liegt es aber durchaus auch an uns, wie gefährdet wir sind. Dabei könnten nach Auskunft der ARAG Experten rund 40 Prozent aller Krebserkrankungen unter Umständen vermieden werden.…
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ARAG, stimmt das?
. Die meisten Selfies werden im Urlaub gemacht Stimmt nicht. Laut ARAG Experten schießen die meisten in den eigenen vier Wänden ein digitales Selbstporträt. Knapp 60 Prozent haben schon einmal zu Hause ein Selfie gemacht. Nur gut jeder Zweite fotografiert sich selbst im Urlaub, beim Sport sind es nur noch zwölf Prozent. Warum 16 Prozent Selfies bei der Arbeit machen, bleibt die große Frage. Dabei ist es durchaus riskant, Selfies im beruflichen Umfeld aufzunehmen, denn auch hier könnten unfreiwillig Dritte ins Bild geraten oder interne Informationen erkennbar sein, die vertraulich sind. Zudem warnen die ARAG Experten, dass das Erscheinungsbild des Arbeitgebers durch spontane Posts in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Daher müssen Knipser…
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Urlaubsplanung 2026: Zeit für Feriengefühle
Während andere schon die Weihnachtsdekoration aus dem Keller hochgeholt haben und die ersten Adventskerzen anzünden, brennt in vielen Büros die Urlaubsplanung. Denn bis Ende November müssen viele Beschäftigte ihre Urlaubswünsche einreichen. Leider kommt es da schnell zu Terminkollisionen. Doch wer hat Vorrang, wenn mehrere gleichzeitig frei haben wollen? Und können Resttage verfallen? ARAG Expertin Jennifer Kallweit erklärt, worauf es beim Urlaubsanspruch ankommt und was Beschäftigte wissen sollten. Wie viele Urlaubstage im Jahr müssen Arbeitnehmer bekommen? Jennifer Kallweit: Urlaub ist mehr als eine Auszeit vom Job. Er dient dem Schutz der Gesundheit und ist gesetzlich garantiert. Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub pro Jahr. Das…
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Haftung des Vermieters für Sturz bei Glatteis
Auch wenn ein Hausmeisterdienst den Winterdienst übernimmt, bleibt die Vermieterin verantwortlich. Dies gilt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn die Vermieterin Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, ihr das Grundstück also nicht allein gehört (Az.: VIII ZR 250/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt…
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Kreditkarte vom Vater für Playstore benutzt
Ein Vater hatte seinem siebenjährigen Sohn ein ehemaliges Arbeitstablet inklusive der hinterlegten Kreditkarte überlassen, das allerdings noch mit seinem Unternehmens-Account verknüpft war. Von Februar 2021 bis September 2022 kaufte der Junge über das Konto rund 1.200 Mal ein, und zwar überwiegend Spiele und Spielinhalte. Er tätigte aber auch In-App-Käufe. Die Preise bewegten sich zwischen 0,99 und 109,99 Euro pro App. Mit seiner Klage verlangte der Vater nun den Gesamtbetrag von über 30.000 Euro der getätigten Mikrotransaktionen zurück. Allerdings ohne Erfolg. Die ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Landgericht Karlsruhe, wonach für die Richter ein Rechtsschein dahingehend gesetzt worden ist, dass der Sohn Käufe im Namen des Vaters veranlassen durfte…