• Verbraucher & Recht

    Behindertengerechte Autos

    Bewegungsfreiheit bedeutet Unabhängigkeit, die selbstverständlich auch für Menschen mit Handicap gewährleistet werden soll. Die Automobilindustrie entwickelt dazu individuell ausgestattete Fahrzeuge. Wie körperliche Handicaps technisch ausgeglichen werden können und welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt, wissen die ARAG Experten. Umbaumöglichkeiten Ob elektrohydraulische Hebe- und Schwenksitze, Heckeinstieg per elektronischer Auffahrrampe oder spezielle Verladesysteme für den Rollstuhl – für nahezu jedes Handicap gibt es eine individuelle Umbaumaßnahme. Dabei reicht das Angebot von Bedien- und Lenkhilfen über Pedalverlängerungen bis zu Techniken zum bequemen Ein- und Aussteigen. Neu- oder Gebrauchtwagen? Hier stehen beide Möglichkeiten offen. Bei einem Neuwagenkauf können individuelle Bedienungshilfen installiert werden. Dafür gibt es umfassende Beratungsangebote sowohl bei zahlreichen Händlern als auch bei den Herstellern…

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    So gelingt der Start in den Beruf

    Lehrjahre sind zwar noch immer keine Herrenjahre, aber mit niederen Arbeiten muss sich kein Azubi zufriedengeben. Denn sie haben nicht nur in puncto Arbeitsinhalt eine Menge Rechte. Gleichzeitig sollten Azubis aber auch ihre Pflichten kennen. Die ARAG Experten wissen, welche das sind. Azubi-Pflichten Zu den allgemeinen Pflichten des Azubis gehört zuallererst die Lernpflicht. Das bedeutet, dass sich der Auszubildende darum bemühen muss, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Die Sorgfaltspflicht schreibt vor, dass alle Tätigkeiten in Betrieb und Berufsschule immer ordentlich und zuverlässig erfüllt werden müssen. Dazu gehört auch das Führen des Berichtsheftes. Die Teilnahmepflicht schreibt den Besuch der Berufsschule für den Auszubildenden vor. Auch muss der Azubi die Anweisungen des Ausbilders…

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    Ausbildung – ein besonderes Arbeitsverhältnis

    Auszubildende sind ein wichtiger Bestandteil der heimischen Wirtschaft. Nach Zahlen von Statista gab es 2019 hierzulande mehr als 1,3 Millionen Azubis. Eine Ausbildung ist aber etwas anderes, als ein normales Angestelltenverhältnis. Doch was gilt beispielsweise im Hinblick auf Arbeitszeit, Probezeit, Vergütung oder Urlaub? Im ersten Teil der Doppelserie geben die ARAG Experten einen Überblick über die Rechte der Auszubildenden und informieren über das Bundesprogramm ‚Ausbildungsplätze sichern‘. Der Ausbildungsvertrag Ähnlich wie bei Angestellten gehören einige wichtige Informationen in den Ausbildungsvertrag: Probezeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Pflichten des Azubis. Außerdem müssen auch noch Ausbildungsdauer und Ausbildungsort in den Vertrag aufgenommen werden. Wenn der Azubi jünger als 18 Jahre ist, bedarf der Vertrag…

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  • Verbraucher & Recht

    Weltspieltag: Toben erlaubt!

    Am 28. Mai findet wieder der internationale Weltspieltag statt. Der Aktionstag wurde 1999 durch die International Toy Library Association eingeführt. Ein guter Anlass, um einen Blick auf die Spielplätze zu werfen, die von Kindern ganz unterschiedlicher Altersklassen genutzt werden – sofern ihnen die Corona-Pandemie nicht den Spaß verdirbt. Hier soll sich der Nachwuchs austoben. Um den Spaßfaktor für kleine und große Besucher hoch und die Gefahr vor Verletzungen niedrig zu halten, gibt es einige Regeln auf öffentlichen Spielplätzen. Und es gilt grundsätzlich die Aufsichtspflicht der Eltern. Wie lange sie ihre Schützlinge auf den Spielplatz begleiten müssen, ab welchem Alter Kinder keinen Zutritt mehr haben und wie es mit lärmempfindlichen Nachbarn…

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  • Verbraucher & Recht

    Corona-Bonus geht in die Verlängerung

    Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern noch bis Ende März 2022 einen Corona-Bonus von insgesamt 1.500 Euro zukommen lassen. Die einmalige Sonderzahlung kann zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn ausgezahlt werden und sie ist steuer- und beitragsfrei und soll der Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Pandemie dienen. Bisher galt eine Frist von Ende Juni diesen Jahres. Arbeitnehmer, die bereits den Bonus erhalten haben, dürfen ihn kein weiteres Mal in Anspruch nehmen. Aber nach Auskunft der ARAG Experten ist es auch möglich, die Summe in mehreren Teilbeträgen auszuzahlen. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Brigitta Mehring Pressereferentin Telefon:…

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  • Verbraucher & Recht

    Wenn das Hobby zu viel Geld abwirft

    Es war die Liebe zum Tier, die die Frau zur Hobby-Züchterin einer bestimmten Hunderassse werden ließ. Geldverdienen war nie ihr Ziel gewesen, auch wenn sie für den Verkauf der Welpen eigens eine Homepage eingerichtet hatte. Das Finanzamt war an den Beweggründen für die Hundezucht nicht interessiert. Für den Fiskus zählten vielmehr die Einnahmen, die die Hobby-Züchterin mit dem Verkauf der kleinen Vierbeiner erzielte. Und diese lagen eindeutig über der Kleinunternehmergrenze, die nach Auskunft der ARAG Experten seit 2020 einen Jahresumsatz von 22.000 Euro nicht überschreiten dürfen. Die Unternehmerin wider Willen musste also Umsatzsteuer zahlen. Da half auch nicht ihr Argument, dass sie durch die Mitgliedschaft im Züchterverband hohe Kosten habe…

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  • Verbraucher & Recht

    Hotels dürfen Zimmer günstiger anbieten als Portale

    Bisher waren Hotel und Pensionen, die ihre Zimmer auch über Buchungsportale wie z. B. Booking, HRS oder Expedia angeboten haben, mit einer Bestpreisklausel von den Portalbetreibern angehalten, ihre Zimmer auf der eigenen Homepage nicht günstiger anzubieten als auf dem Portal. Lediglich der Offline-Vertrieb von Zimmern über Telefon oder direkt an der Rezeption waren von der Bestpreisklausel ausgenommen. Damit wollten die Betreiber sicherstellen, dass Kunden nicht etwa die Vielfalt des Portals nutzen, um sich für ein Hotel zu entscheiden, um am Ende günstiger über das Hotel selbst ein Zimmer zu buchen. Mit dieser Geschäftspraxis ist nach Auskunft der ARAG Experten nun aber Schluss. Ab sofort dürfen Hotels die Preise ihrer Zimmer…

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  • Verbraucher & Recht

    Mehr Rechte für Arbeitnehmer

    Es klingt etwas sperrig, bringt Arbeitnehmern mehr Rechte und könnte vor allem die Weichen für künftige Home-Office-Regeln stellen, wenn Mitarbeiter auch nach der Pandemie weiterhin von zu Hause aus arbeiten wollen: Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschert Betriebsräten mehr Mitbestimmungsrechte, unter anderem bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit. So sollen Betriebsräte künftig z. B. bei der Erfassung der heimischen Arbeitszeit, bei der Ausstattung mit Geräten oder beim Entgelt für die Nutzung des privaten Wohnraums für die Arbeit mitbestimmen können. Gleichzeitig wird der Unfallversicherung im Home-Office ausgeweitet. Künftig gelten etwa der der Gang zur Toilette, zum Drucker oder zur Kaffeemaschine im eigenen Haushalt als geschützte Betriebswege . Auch der Weg außer Haus zur Kinderbetreuung ist…

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  • Verbraucher & Recht

    Covid-19-Zertifikat als Impfnachweis ab 1. Juli

    Die Chance auf weitere Reiseerleichterungen wächst: Ab 1. Juli soll es das so genannte „EU Covid-19 Digital Certificate“, einen elektronischen Impfnachweis in Form eines QR-Codes geben. Die EU-Mitgliedstaaten haben eine sechswöchige Übergangsfrist für diesen „grünen Pass“ vereinbart. Herkömmliche analoge Impfbücher behalten währenddessen ihre Gültigkeit. Der QR-Code kann in die App „CovPass“ eingescannt werden und enthält neben Namen und Geburtsdatum auch Angaben zu Impfungen, Tests und überstandenen Corona-Infektionen. Welche Berechtigungen die Anwendung darüber hinaus bekommt, entscheiden die Mitgliedstaaten selbst. Wer die Impfung noch vor sich hat, soll das Zertifikat ab Juni direkt bei der Impfung als QR-Code erhalten. Wer noch vor dem Start des elektronischen Systems geimpft wird oder bereits geimpft…

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  • Mobile & Verkehr

    Taxi vs. Uber – die Stimmung auf der Straße ist angespannt

    Vielleicht verändert sie die Mobilität auch in deutschen Städten, doch in der Taxibranche sorgt sie für schlechte Stimmung: die jetzt vom Bundestag verabschiedete Gesetzesnovelle des Personenbeförderungsgesetzes. Damit können erstmals auch digitale Fahr- und Shuttledienste auf deutschen Straßen Gas geben. Welche Unterschiede es zwischen den neuen Anbietern und klassischen Taxiunternehmen in Zukunft gibt, verraten die ARAG Experten. Fahrdienst per App Ob mit Uber, Free Now, Door2Door, Clevershuttle oder Moia – mit wenigen Klicks können Fahrgäste per Smartphone über eine App einen Wagen bestellen. Dank GPS-Ortung wird ein Fahrgast der digitalen Anbieter innerhalb kürzester Zeit von einem Fahrer in der Nähe abgeholt und an sein Wunschziel gebracht. Was bislang nur ein befristetes…

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