• Verbraucher & Recht

    ARAG, stimmt das?

      Es gibt eine Entschädigung, wenn sich ein Flug wegen Personalmangels bei der Gepäckabfertigung verspätet Die ARAG Experten sagen dazu „Jein“. Es kommt, wie so oft in der Rechtsprechung, auf den Einzelfall an. Fakt ist: Kommt es zu einer Flugverspätung durch Personalmangel bei der Gepäckabfertigung, und wird der Personalmangel als außergewöhnlicher Umstand gewertet, steht betroffenen Passagieren nicht automatisch eine Entschädigung nach den Fluggastrechten der Europäischen Union (EU) zu. Im konkreten Fall hatte sich ein Flug unter anderem durch zu wenig Personal an der Gepäckabfertigung knapp vier Stunden verspätet. Kann die Airline nachweisen, dass der Personalmangel am Flughafen Köln-Bonn ein außergewöhnlicher Umstand war, der sich trotz aller Bemühungen nicht hatte vermeiden…

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    Flüge: Verspätet, gestrichen, überbucht

    Die Sommerferien neigen sich in den meisten Bundesländern dem Ende zu oder sind bereits vorbei. Knapp 100 Millionen Passagiere werden dann an deutschen Flughäfen ab- und angereist sein. Klar ist: Die Reiselust ist zwar ungebrochen, doch zugleich wird es wieder jede Menge Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen geben, die vielen Urlaubern den Start oder die Rückkehr vermiest haben. Die ARAG Experten erklären , was betroffene Passagiere tun können und was die Reformpläne der Fluggastrechte für Flugreisende bedeuten. Das sind die Reformpläne in Brüssel Die Fluggastrechte stehen möglicherweise vor einem Umbruch. Die Europäische Union (EU) diskutiert derzeit eine Reform, nach der Entschädigungen erst ab deutlich längeren Verspätungen greifen sollen. Abhängig von der Strecke geht es um…

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    Haupthahn nicht zugedreht – Mitverschulden

    Vor seinem Urlaub hatte der Betreuer einer Versicherungsnehmerin vergessen, das Wasser im unbewohnten Haus abzudrehen. Als eine Mischbatterie platzte, musste die Gebäudeversicherung nur für zwei Drittel des Schadens aufkommen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 11 U 179/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Celle . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene…

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  • Verbraucher & Recht

    Falsche Einkommensangaben

    Wer bei der Beantragung von Grundsicherungsleistungen sein Einkommen nicht korrekt angibt, riskiert die Rückforderung zu Unrecht erhaltener Zahlungen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat laut ARAG Experten klargestellt, dass für Jobcenter in bestimmten Fällen eine Beweislastumkehr zu ihren Gunsten gilt. Grundlage ist die Annahme, dass die Hilfebedürftigkeit nicht bestanden hat, weil Einkommen verschwiegen oder verschleiert wurde (Az.: L 13 AS 152/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG…

  • Verbraucher & Recht

    Haftung (nicht) ausgeschlossen

    Ein Mann kauft einen Oldtimer, der sich später als so mangelhaft darstellt, dass er keinen TÜV bekommt. Eine Gewährleistung ist im Vertrag ausgeschlossen worden. Weil er den Zustand des Kfz mit einer Note bewertet hatte, haftet der Verkäufer nach Auskunft der ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aber trotzdem. Der BGH sah in der Angabe der Zustandsnote im Kaufvertrag im Zusammenhang mit der Beschreibung des Erhaltungszustands des Oldtimers eine Beschaffenheitsvereinbarung. Und dafür war die Haftung des Verkäufers im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen worden (Az.: VIII ZR 240/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf…

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  • Bildung & Karriere

    Ausbildung: Ein bedeutender Lebensabschnitt beginnt

    Für Auszubildende und Betriebe ist der 1. September ein typischer Startpunkt für den Beginn der Ausbildung. Für alle Beteiligten bedeutet dieser Tag eine Wegmarke auf einem neuen Lebensabschnitt, dessen Erfolg entscheidend von einer sorgfältigen Vorbereitung abhängt. Bei knapp 70.000 Ausbildungsstellen , die allein im letzten Jahr unbesetzt blieben, gilt es, sich als Arbeitgeber zu positionieren. Was also muss aus rechtlicher, organisatorischer und menschlicher Sicht beachtet werden, damit der Einstieg reibungslos gelingt? Die ARAG Experten mit einem Überblick. Was Betriebe vor dem Ausbildungsstart klären müssen Zunächst müssen Betriebe überprüfen, ob sie die rechtlichen Voraussetzungen gemäß Paragraf 27 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfüllen. Danach muss die Einrichtung laut ARAG Experten sicherstellen, dass die in der Ausbildungsordnung…

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  • Verbraucher & Recht

    Urlaubs-Mitbringsel mit Risiko

    Sommer, Sonne, Strand und Meer…. Zu gerne möchten wir das Urlaubsgefühl noch verlängern und Erinnerungen an die Auszeit bewahren. Und auch die Liebsten zu Hause sollen Anteil daran haben. So landen Muscheln, Seesterne oder Klamotten von vermeintlich teuren Luxusmarken als Souvenir in unseren Koffern. Eine gute Idee? Nicht immer, denn nicht alle Mitbringsel sind legal. Die ARAG Experten erklären, was Urlauber lieber am Urlaubsort lassen sollten und was sie bedenkenlos mitbringen dürfen. Plagiate – erlaubt oder nicht? Ob Gucci-Handtäschchen, Rolex-Armbanduhr oder die Sonnenbrille von Armani – in einigen Urlaubsländern bekommt man die vermeintliche Designer-Ware auf Märkten oder von fliegenden Händlern für einen Bruchteil des Originalpreises angeboten. Dann handelt es sich…

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  • Verbraucher & Recht

    „Nein!“ heißt „Nein!“

    Stealthing kann Vergewaltigung sein Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das heimliche Weglassen eines Kondoms, sogenanntes Stealthing (englisch für Heimlichkeit, List), den Straftatbestand eines sexuellen Übergriffs oder sogar der Vergewaltigung erfüllen kann. Demnach liegt auch bei einvernehmlichem Sex eine Straftat vor, wenn ein Kondom gegen den erkennbaren Willen des Partners nicht benutzt wird. Im konkreten Fall hatte ein Mann lediglich vorgetäuscht, ein Kondom zu verwenden. Die Frau hatte dem Geschlechtsverkehr nur mit Kondom zugestimmt, weil ungeschützter Sex für sie nicht infrage kam. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Mann wegen mehrerer Sexualdelikte zwar zu drei Jahren Haft. Wegen eines Verfahrensfehlers wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof allerdings aufgehoben und muss vom…

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  • Verbraucher & Recht

    Haben Sie etwas zu verzollen?

    Innerhalb der Europäischen Union (EU) reisen Sie in der Regel ohne Zollformalitäten – der Warenverkehr ist weitgehend frei. Bei Importen aus Nicht-EU-Ländern sieht das jedoch anders aus. Auch aus manchen direkten Nachbarstaaten dürfen Sie nicht alles uneingeschränkt im Gepäck mitführen. Welche Regeln für Urlauber und Privatpersonen gelten, erklären die ARAG Experten. Einreise aus der EU: Viel Freiheit für den Eigenbedarf Das Stichwort lautet Eigenbedarf: Für die private Nutzung dürfen privat Reisende Waren – auch Genussmittel – mitbringen. Nicht erlaubt ist laut ARAG Experten, etwas für andere Personen mitzuführen, egal, ob als Geschenk oder zum Verkauf. Da der Nachweis oft schwierig ist, gibt es Mengenrichtwerte. Ab einer bestimmten Menge wird vermutet,…

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  • Verbraucher & Recht

    Kündigung nicht akzeptiert

    Obwohl er mit dem Vermieter für die Dauer der ersten fünf Jahre den Ausschluss einer Kündigung vereinbart hatte, kündigte ein Mieter sein Wohnraummietverhältnis bereits nach acht Monaten zum Ende des ersten Mietjahres. Der Vermieter akzeptierte die Kündigung nicht und nahm die Wohnung nicht ab. Zwei Jahre später erklärte das Gericht die Kündigung allerdings für wirksam. Obwohl der Mieter bereits ausgezogen war, hatte er noch für fünf Monate die vereinbarte Miete „unter Vorbehalt" gezahlt. Der Mieter forderte nun neben der Kaution seine vorbehaltlich gezahlte Miete zurück. Der Vermieter hingegen machte eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete geltend. Die ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Bundesgerichthofs, wonach der Mieter überwiegend…

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