• Verbraucher & Recht

    Dropshipping: Fallstricke beim Online-Shopping

    Hier ein Pulli, da eine Hose und mit dem nächsten Klick die neue Kommode. Wer online einkauft, ist sich oft nicht bewusst, auf welchen Wegen die Ware ins Haus kommt – Hauptsache sie kommt. Doch die ARAG Experten warnen vor Fallstricken, die insbesondere beim so genannten „Dropshipping“ auf Kunden warten können. Denn bei dieser Form des Online-Handels sind Online-Shop und Hersteller der Ware unterschiedliche Institutionen. Das wirkt sich zwar oft positiv auf die Preise aus, kann aber bei der Rückgabe der Ware zum kostspieligen Problem werden. Die ARAG Experten erklären, wie dieser Direktversand funktioniert. Dropshipping, was ist das? Bei diesem Geschäftsmodell – auch Direktversand genannt – bestellt der Kunde das…

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  • Gesundheit & Medizin

    Geänderte Risikoeinschätzung kann Quarantäne verkürzen

    Als die zweifach geimpfte Urlauberin aus Portugal zurückkehrte, galt das Land als Virusvariantengebiet, so dass die Frau direkt in eine zweiwöchige Quarantäne musste. Während ihrer Absonderung wurde Portugal jedoch nur noch als Hochinzidenzgebiet eingeordnet. Daraufhin stellte die Reiserückkehrerin einen Eilantrag auf Verkürzung ihrer Quarantäne. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nach der Corona-Einreiseverordnung des Bundes zwar die Risikoeinstufung des Landes zum Zeitpunkt der Rückkehr für die Dauer der Quarantäne entscheidend ist. Doch die längere Absonderungspflicht ist nicht vereinbar mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz). Denn für andere Portugal-Reisende, die einige Tage später aus dem Urlaub zurückgekehrt sind, galt eine verkürzte Quarantäne, weil das Land bereits zum Hochrisikogebiet…

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  • Bauen & Wohnen

    Treppe ins Watt darf rutschig sein

    Wer eine Wattwanderung plant, muss nicht nur mit matschigen, nassen und manchmal kalten Füßen rechnen, sondern auch mit rutschigen Treppen, die ins Watt führen. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem eine Urlauberin auf einer außendeichs angelegten Treppenanlage mit Handlauf ausgerutscht war und sich einen Oberschenkeltrümmerbruch zugezogen hatte. Ihre Klage auf Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wurde jedoch abgewiesen. Die Begründung: Eine Sturzgefahr etwa durch Schlick, Strömung oder Treibgut gehört zu den typischen Gefahren eines Meeresstrandes. Und dass eine Außentreppe zum Watt regelmäßig überspült wird, so dass sich Schwebstoffe auf den Stufen ablagern können, ist für die Besucher der Badestelle offenkundig. Hier wird eine eigenverantwortliche Nutzung und Vorsicht erwartet,…

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  • Reisen & Urlaub

    Reiseveranstalter muss Kosten für Klassenfahrt erstatten

    Wird eine Klassenfahrt aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt, muss der Reiseveranstalter nach Auskunft der ARAG Experten die kompletten Reisekosten erstatten. In einem konkreten Fall wurde eine Reise nach Liverpool drei Tage vor Reisebeginn abgesagt, weil sich die Pandemie-Lage in England zwischenzeitlich verschlechtert hatte. Der Reiseveranstalter umging die Erstattung in erster Instanz erfolgreich. Die Begründung: Die Reise wurde von der Stiftung, zu der die Schule gehört, storniert. Vertragspartner sei nach Ansicht des Veranstalters jedoch die Klassenlehrerin bzw. die Schüler und Eltern, in deren Namen die Lehrerin die Reise gebucht hatte. Doch das ließen die Richter in nächster Instanz nicht gelten und wiesen auf die Korrespondenz und die Umstände der Vertragsabwicklung hin, woraus…

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  • Verbraucher & Recht

    Wann endet Kindergeldanspruch bei Studium?

    Bei der für den Kindergeldbezug bedeutsamen Frage, wann ein Hochschulstudium beendet ist, kommt es grundsätzlich darauf an, wann das Kind die letzte nach der einschlägigen Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung erfolgreich erbracht hat und dem Kind sämtliche Prüfungsergebnisse in schriftlicher Form (hier: online) zugänglich gemacht wurden. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) (Az.: III R 40/19). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BFH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG…

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  • Verbraucher & Recht

    Entschädigung auch bei Flugvorverlegung

    Verbraucher können bei erheblicher Vorverlegung eines Fluges auf Entschädigung durch die Airline hoffen. Der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist laut ARAG Experten der Ansicht, dass eine frühere Terminierung der Starts – sofern diese ein bestimmtes zeitliches Ausmaß erreiche und daher "erheblich" sei – als ein spezieller Fall der Annullierung angesehen werden könne. Die Unannehmlichkeiten für die Passagiere könnten dann größer sein als bei einer Verspätung (Az.: C-146/20; C-188/20; C-196/20; C-270/20; C-263/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuellen Schlussanträge des Generalanwalts des EuGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer…

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  • Verbraucher & Recht

    Corona-Einreiseverordnung bis November verlängert

    Um die Ausbreitung des Corona-Virus durch Reisen zu verhindern, hat die Bunderegierung die Corona-Einreiseverordnung bis zum 10. November verlängert. Demnach gilt seit 28. Juli, dass Einreisende aus einem neuen Virusvariantengebiet die vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne nur dann frühzeitig beenden können, wenn die betreffende Region während der Quarantänezeit zu einem Hochinzidenz- oder Risikogebiet herabgestuft wird. Dazu benötigen Betroffene nach Auskunft der ARAG Experten einen negativen Corona-Test. Vollständig Geimpfte können die Quarantäne vorzeitig beenden, wenn das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite die Wirksamkeit des Impfstoffes gegen die in der Region vorherrschende Virusvariante veröffentlicht. Vorher müssen die Einreisenden ihren Impfnachweis an das RKI übersandt haben. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz…

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  • Verbraucher & Recht

    Quarantäne-Entschädigung nur noch für Geimpfte

    Bislang hat der Staat gezahlt, wenn Arbeitnehmer in Corona-bedingte Quarantäne mussten. Ab 1. November gilt eine Neuregelung, nach der nur noch Geimpften eine Quarantäne-Entschädigung zusteht. Ungeimpfte Arbeitnehmer müssen damit rechnen, dass sie im Fall einer angeordneten Quarantäne bei Verdienstausfällen keine Lohnfortzahlung mehr bekommen. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass diese Neuregelung nur für Menschen zutrifft, für die es eine Impfempfehlung gibt. Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, hat weiterhin einen Anspruch auf Entschädigung. Wann die neue Verordnung wo in Kraft tritt, regeln die Bundesländer individuell. Zudem müssen Ungeimpfte ab dem 11. Oktober Schnelltests in der Regel selbst bezahlen. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE…

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  • Verbraucher & Recht

    Frische fremde Früchtchen

    Gut 12 Kilogramm Lebensmittel wirft jeder Deutsche in den Müll. Und zwar jeden Monat. Das meiste davon sind laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Obst und Gemüse. Eine bundesweite Aktion, die dieser Lebensmittelverschwendung entgegenwirken soll, ist das "Gelbe Band". Obstbaumbesitzer können ihre Bäume und Sträucher kennzeichnen, an denen sich auch andere Menschen kostenlos und ohne Rücksprache für den Eigenbedarf bedienen dürfen. Die ARAG Experten erläutern die Idee. Das Prinzip Das Prinzip der Aktion ist denkbar einfach: Wer mehr Obst und Gemüse an Bäumen und Sträuchern hat, als man selber verwerten kann, kann den Ernteertrag teilen. Dazu markiert man entsprechende Bäume und Sträucher mit einem gelben Band, das anderen Verbrauchern…

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  • Verbraucher & Recht

    Gratis-Spiele, die keine sind

    Immer mehr Gratis-Spiele können nicht nur mit einer Konsole gespielt werden, sondern sind auch für mobile Endgeräte wie etwa Tablets oder Smartphones geeignet. Doch sind diese F2P (free to play)-Anwendungen, wie sie in jugendlichen Fachkreisen auch genannt werden, tatsächlich kostenfrei? Die ARAG Experten raten zur Vorsicht und weisen auf versteckte Kosten durch so genannte In-App-Käufe hin. Dabei fallen meist kleinere Euro-Beträge an, so dass die Hemmschwelle zum Kauf von Zusatzinhalten äußerst niedrig ist. Mehr Inhalt gegen Geld Ob Extraleben, nächste Level oder Hinweise, die zu einer Schatztruhe führen: Viele Extras können sich pfiffige Spieler bis zu einem gewissen Spielabschnitt erspielen oder mit geschickten Spielzügen ihr virtuelles Konto aufstocken. Kosten fallen…

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