• Verbraucher & Recht

    So reist der Weihnachtsbaum sicher

    Alle Jahre wieder beginnt die Suche nach dem schönsten Weihnachtsbaum. Wer sich die ausgewählte Konifere nicht unter den Arm klemmen und nach Hause tragen kann, sollte nach einer sicheren Transportmöglichkeit suchen oder einen Lieferservice engagieren. ARAG Experten geben Tipps für einen gefahrenfreien Weihnachtsbaum-Transport mit dem eigenen Fahrzeug. Im Kofferraum Um möglichst wenig Überstand zu haben, sollte die Rückbank umgeklappt und der Baum mit dem Stamm voran Richtung Beifahrersitz geschoben werden, bis er hinten gegen dessen Lehne stößt. Ragt der Baum nun noch mehr als einen Meter aus dem Kofferraum, muss das überstehende Ende besonders gekennzeichnet werden. Laut ARAG Experten muss dazu eine rote Fahne oder ein rotes Schild von mindestens…

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  • Verbraucher & Recht

    Haftung des Halters bei brennendem Fahrzeug

    Der Halter haftet, wenn sein abgestelltes Fahrzeug Ursache eines Brandes ist. Dabei ist es laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes nach Auskunft der ARAG Experten unerheblich, ob das Kfz zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch fahrbereit ist (Az.: VI ZR 319/18). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Brigitta Mehring Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-2560 Fax: +49 (211) 963-2025 E-Mail: brigitta.mehring@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt…

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  • Verbraucher & Recht

    Herausgabe von Name und Anschrift

    Lädt ein Nutzer urheberrechtlich geschützte Filme auf Youtube hoch, muss die Videoplattform nur den Namen und die Anschrift des Users an den Auskunftsberechtigten herausgeben. Nach einem sechs Jahre andauernden Rechtsstreit hat laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof entschieden, dass weder die E-Mail-Adresse noch die IP-Adresse oder gar die Telefonnummer des Kontoinhabers an die Filmrechteinhaberin herausgegeben werden müssen (Az.: I ZR 153/17). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Brigitta Mehring Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-2560 Fax: +49 (211) 963-2025 E-Mail: brigitta.mehring@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung…

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  • Verbraucher & Recht

    Zu kleiner Raum während Pandemie

    Wenn Gesellschafter gemeinsam mit Bevollmächtigten Einblick in Handelsbücher und Geschäftsunterlagen nehmen wollen, muss im Rahmen der Corona-Hygienevorschriften ein ausreichend großer Raum zur Verfügung gestellt werden. Ein 13 Quadratmeter großer Kellerraum, der mit zahlreichen, nicht beschrifteten Kartons und weiteren Möbelstücken zugestellt ist, ist nach Auskunft der ARAG Experten unzumutbar (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 21 W 137/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt am Main . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Brigitta Mehring Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-2560 Fax: +49 (211) 963-2025 E-Mail: brigitta.mehring@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von…

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  • Verbraucher & Recht

    Wenn das E-Mail-Fach überläuft…

    Private und berufliche Mails, Terminbestätigungen, Spam… Dann sind da noch die Newsletter: Laut Statista abonnieren beispielsweise im Bereich Mode 69 Prozent der User einen Newsletter. In Pandemiezeiten, wo vieles digital läuft, quillt das Chat- oder Mailpostfach also schon mal über. Die ARAG Experten fassen die Lage zusammen. Spam ist vielfältig Spam bezeichnet unerwünschte Nachrichten, mit denen Betrüger unwissende oder unvorsichtige User reinlegen wollen. Früher trat Spam hauptsächlich als Werbe-E-Mails auf. Mit dem Aufstieg der sozialen Medien und des Smartphones hat sich das Phänomen aber teilweise gewandelt. Phishing und Malware Phishing-Mails sind brandgefährlich. Die Betrüger geben sich als offizielle Firma oder Seite – etwa als Kreditinstitut, Zahlungsdienstleister oder Online-Auktionshaus – aus…

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  • Mobile & Verkehr

    Mit dem Drahtesel durch die kalte Jahreszeit

    In der Coronakrise sind viele vom Auto auf das Fahrrad umgestiegen. Nach Zahlen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nutzten im Juni 40 Prozent der Deutschen mehrmals pro Woche das Fahrrad. Was im Sommer recht angenehm war, gestaltet sich in der kalten Jahreszeit doch etwas ungemütlicher. Laub, Regen und Glatteis können für Radler gefährlich werden. Die ARAG Experten geben Tipps für eine sichere Winterfahrt. Beleuchtung Gut funktionierendes Licht ist in der dunklen Jahreszeit unabdingbar! Paragraph 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt eine Lichtstärke von mindestens 10 Lux vor. Für den winterlichen Stadtverkehr sind aber ca. 40 Lux empfehlenswert. Wichtig dabei ist, dass der Scheinwerfer den Gegenverkehr nicht blendet. Dafür…

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  • Verbraucher & Recht

    Untervermietung – Einnahmen in Corona-Zeiten

    Praktikum in einer anderen Stadt, Projekt im Ausland, Auszug des Partners oder finanzieller Engpass wegen Corona – die Gründe, sich einen Mitbewohner für eine komplette oder teilweise Untervermietung in die Wohnung zu holen, sind vielfältig. Genauso vielfältig wie die Regeln, die Mieter plötzlich beachten müssen, wenn sie in die Rolle des Vermieters schlüpfen. Die ARAG Experten geben Tipps, damit das Projekt ‚Mitbewohner gesucht‘ erfolgreich wird. Vermieter ins Boot holen Bei einer Untervermietung müssen Sie Ihren Vermieter ins Boot holen – am besten mit einer schriftlichen Anfrage. Planen Sie, die Wohnung während Ihrer Abwesenheit komplett unterzuvermieten, brauchen Sie auf jeden Fall seine Erlaubnis. Sonst riskieren Sie eine Kündigung. Anders sieht es…

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  • Mobile & Verkehr

    Zu Fuß durch den Stadtdschungel

    Bei leergefegten Straßen wartet man als Fußgänger an der Ampel schon mal auf… gar nichts. Trotzdem darf man bei roter Ampel nicht einfach loslaufen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts starben hierzulande im Vorjahr 417 Fußgänger, die meisten von ihnen innerorts. 6.727 weitere wurden schwer verletzt. Besonders gefährlich ist dabei das Überqueren von Straßen. Die ARAG Experten klären auf, was für Fußgänger gilt. Kein Auto da. Bei Rot über die Ampel laufen? Jeder kennt die Situation, vor allem abends: Fußgängerampel auf Rot, weit und breit kein Auto zu sehen. Darf man dann trotzdem die Straße überqueren? Nein! Auch Fußgänger können für Rotlichtverstöße bestraft werden. Geht man doch bei Rot über die…

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  • Verbraucher & Recht

    Weihnachtsdeko – nicht alles ist erlaubt

    Manchen Zeitgenossen reichen Theodor Storms viel zitierte „goldene Lichtlein auf Tannenspitzen“ als Weihnachtsdeko schon lange nicht mehr. Zu dezent. Heutzutage werden Hausfassaden von Weihnachtsmännern erklommen, in den Vorgärten grasen leuchtende Rentiere und auf Balkonen funkelt es wild wie in Las Vegas. Doch nicht jeder kann sich über den bouldernden Weihnachtsmann und flackernde Blinklichtattacken freuen. Die ARAG Experten klären auf, was erlaubt ist. Darf der Vermieter einen Weihnachtsbaum verbieten? Die eigenen vier Wände kann grundsätzlich jeder einrichten, schmücken und dekorieren, wie es ihm behagt. Mieter dürfen selbstverständlich auch einen Weihnachtsbaum aufstellen. Klauseln im Mietvertrag, die das untersagen, sind nach Auskunft der ARAG Experten unzulässig. Der Vermieter kann allerdings verlangen, dass der…

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  • Verbraucher & Recht

    Harter Shutdown: Die Feiertage werden still

    Ab Mittwoch heißt es: Schulen zu, Geschäfte dicht, örtliche Ausgangssperren und Alkoholverbot. Und als wäre dies nicht hart genug, werden die Kontaktbeschränkungen für den Jahreswechsel nun doch nicht gelockert. Nur an den drei Weihnachtstagen dürfen zum eigenen Hausstand maximal vier enge Familienmitglieder dazukommen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet. Das sind die Ergebnisse der heutigen Corona-Runde zwischen Kanzlerin Angela Merkel und den 16 Länderchefs. Wie weit die Bundesländer den Beschlüssen folgen, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Die neuen Maßnahmen gelten zunächst bis zum 10. Januar 2021. Mit welchen schärferen Maßnahmen wir den Jahreswechsel begehen, wissen die ARAG Experten. Weihnachten und Silvester Private Treffen bleiben weiterhin auf fünf Personen…

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