• Verbraucher & Recht

    ARAG, stimmt das?

    Betriebskosten sind gesetzlich definiert Stimmt. Betriebskosten werden in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert. Dabei wird zwischen „warmen“ und „kalten“ Nebenkosten unterschieden. Während unter den ersten Punkt Heizung, Warmwasser sowie die damit verbundenen Kosten etwa für Wartung, Reinigung oder Messungen fallen, umfasst die Liste der kalten Nebenkosten viele Punkte – von der Grundsteuer über die Wasserversorgung und die Straßenreinigung bis hin zu Kosten für einen Hausmeister oder eine Gemeinschaftsantenne. Die umfassende Liste des Paragrafen 2 BetrKV findet man laut ARAG Experten auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Diese Nebenkosten werden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel auf die Mieter des Hauses umgelegt, etwa nach Kopfzahl oder nach Wohnfläche. Haben die Vertragsparteien im…

  • Verbraucher & Recht

    Do’s und Don’ts beim Weihnachtsschmuck

    Längst funkelt und glitzert es schon wieder an allen Ecken: Die Fußgängerzonen sind beleuchtet, Schaufenster weihnachtlich dekoriert und auch privat lässt man sich nicht lumpen: Immerhin gibt jeder vierte Deutsche über einhundert Euro dafür aus, dass das Heim festlich aussieht und möglichst auch noch nach außen strahlt. Dabei ist dem Schmuck von Haus und Garten keine Grenze gesetzt. Wirklich keine? ARAG Expertin Jennifer Kallweit klärt auf. In den letzten Jahrzehnten ist die Menge an Weihnachtsschmuck kontinuierlich gewachsen. Gibt es eigentlich auch ein Zuviel? Jennifer Kallweit: Was und wieviel Deko, egal ob in Form von Licht oder von Figuren, wir persönlich schön finden, darüber lässt sich sicher streiten. Wichtiger ist aber die Frage, wo…

    Kommentare deaktiviert für Do’s und Don’ts beim Weihnachtsschmuck
  • Verbraucher & Recht

    Skitour kein Arbeitsunfall

    Ein Geschäftsführer war als einziger Mitarbeiter seiner Firma von einem anderen Unternehmen zu vier Tagen in Österreich eingeladen worden. Das Programm mit dem Namen "Skitour 2023" sah „ein paar erholsame Tage" vor. Die an drei Vormittagen vorgesehenen Fachvorträge fielen allesamt aus. Alle Teilnehmer gestalteten daraufhin auch ihre Vormittage in unterschiedlichen Gruppen eigenständig. Der Geschäftsführer schloss sich einer Skigruppe an, wobei es während einer Abfahrt zum Unfall kam, bei dem er sich eine Beinfraktur zuzog. Die Klage auf Anerkennung als Arbeitsunfall scheiterte. Laut ARAG Experten sah das Sozialgericht Hannover zum Unfallzeitpunkt keine Erfüllung einer arbeitsbezogenen Pflicht (Az.: S 22U203/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des SG Hannover . Firmenkontakt…

    Kommentare deaktiviert für Skitour kein Arbeitsunfall
  • Verbraucher & Recht

    Sorgerecht per E-Mail

    Wenn ein Elternteil nach der Trennung ins Ausland zieht, bedeutet dies nicht automatisch, dass sein Sorgerecht ruht. Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass in den Zeiten digitaler Kommunikation eine Mailadresse zur Ausübung des Sorgerechts ausreichen kann (Az.: 20 WF 49/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Karlsruhe . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils…

  • Verbraucher & Recht

    Auch Jungpflanze ist Cannabis

    Auch vermeintlich harmlose "Stecklinge" – also Pflanzen ohne Blüten- oder Fruchtstand – gelten als Cannabis. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, wonach der gewerbliche Vertrieb eingetopfter Cannabisjungpflanzen gegen das Konsumcannabisgesetz (Paragraf 2 Absatz 1, KCanG) verstoße und sofort unterbunden werden dürfe (Az.: 1 L 1371/25). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Köln . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story…

    Kommentare deaktiviert für Auch Jungpflanze ist Cannabis
  • Verbraucher & Recht

    Zerrissen: Weihnachten mit getrennten Eltern

    Wenn Eltern sich trennen, sind die Kinder immer die Leidtragenden. Selbst bei Paaren, in denen Scheidungen friedlich über die Bühne gehen, bleibt für das Kind die zeitweilige Abwesenheit von Mutter oder Vater und der Verlust eines geborgenen Miteinanders im Alltag. Besonders stark greift dieses Gefühl zu Weihnachten, dem Fest der Liebe. Umso wichtiger ist es, dass Eltern gerade dann das Wohlergehen ihrer Töchter und Söhne in den Mittelpunkt stellen, ihre eigenen Belange außen vorlassen und eine Einigung über den Umgang finden, der den Kindern ein schönes Fest beschert. ARAG Experten geben Tipps, wie das gelingen kann. Wie regelt das Gesetz das Umgangsrecht an Weihnachten und Silvester? Das Gesetz bestimmt diesen…

    Kommentare deaktiviert für Zerrissen: Weihnachten mit getrennten Eltern
  • Verbraucher & Recht

    Winterwandern: Winter-Workout in unberührter Natur

    Winter- und Tiefschneewandern sind weit mehr als gemütliche Spaziergänge durch verschneite Landschaften: Beide Schnee-Wanderarten verbinden sanfte körperliche Belastung, Training für Muskeln, Balance und Ausdauer mit mentaler Erholung in der Natur. Ob auf präparierten Wegen oder in tiefem unberührtem Schnee – wer sich gut vorbereitet, kann die winterliche Stille genießen und gleichzeitig das Herz-Kreislauf-System und die Rumpf- und Beinmuskulatur effektiv stärken. ARAG Experte David Schulz gibt Tipps, wie die nächste Winterwanderung sicher und erfolgreich gelingt. Warum wird Winterwandern solch eine große Wirkung nachgesagt? David Schulz: Auf den ersten Blick mag Winterwandern wie ein gemütlicher Spaziergang wirken. Doch der Widerstand des Schnees fordert bei jedem Schritt mehr Kraft, wodurch besonders die Bein- und…

    Kommentare deaktiviert für Winterwandern: Winter-Workout in unberührter Natur
  • Verbraucher & Recht

    ARAG, stimmt das?

      Wer sein Handy im Flieger nicht ausschaltet, muss mit 10.000 Euro Strafe rechnen Stimmt. Zumindest für den, der mit einer Airline fliegt, die über eine französische Betriebsgenehmigung verfügt. Hier hat das französische Verkehrsministerium ab sofort strengere Regeln für störende Passagiere definiert. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro schon fällig werden kann, wenn elektronische Geräte benutzt werden, obwohl die Verwendung untersagt oder eingeschränkt wurde. Im Wiederholungsfall kann das Bußgeld auf bis zu 20.000 Euro steigen. Auch die Weigerung, Sicherheitsanweisungen der Crew zu folgen, kann teuer werden oder in schwerwiegenden Fällen sogar ein Beförderungsverbot von bis zu vier Jahren nach sich ziehen. Bei Ryanair darf…

  • Verbraucher & Recht

    Weihnachtsfeier mit den lieben Kollegen

    Die betriebliche Weihnachtsfeier gilt für viele Beschäftigte als festlicher Höhepunkt des Jahres. Doch zwischen Glühwein, Buffet und Small Talk gelten auch rechtliche Rahmenbedingungen, die oft unbekannt sind. Was ist erlaubt und was kann sogar den Job kosten? ARAG Experte Marvin Böhnhardt erklärt, was Arbeitnehmer rund um Teilnahme, Verhalten, Fotos, Versicherungsschutz und Arbeitszeit unbedingt wissen sollten. Was sollten Mitarbeiter grundsätzlich über die Teilnahme an betrieblichen Weihnachtsfeiern wissen? Marvin Böhnhardt: Grundsätzlich ist eine offizielle Firmenfeier für alle Beschäftigten gedacht, unabhängig von Position, Beschäftigungsart oder Vertragsstatus. Also auch beispielsweise für Auszubildende, Minijobber oder Praktikanten. Vor allem, wenn betriebsöffentlich eingeladen wurde, gilt der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. Sogar einvernehmlich freigestellte Angestellte können übrigens Anspruch auf Teilnahme…

    Kommentare deaktiviert für Weihnachtsfeier mit den lieben Kollegen
  • Bildung & Karriere

    Fahrzeug statt Lohn?

    Für ihre Teilzeittätigkeit erhielten zwei Arbeitnehmer einen Firmenwagen. Eine weitere Zahlung gab es jedoch nicht. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts, wonach Sozialversicherungsbeiträge auch auf den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen sind, da der gesetzliche Mindestlohnanspruch durch die Überlassung eines Firmenwagens noch nicht erfüllt sei (Az.: B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BSG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle…