• Verbraucher & Recht

    Lockdown kein Mangel der Mietsache

    Die beschränkten Nutzungsmöglichkeiten von Gewerberäumen während des ersten Lockdowns stellen keinen zur Minderung der Miete berechtigenden Mangel der Mietsache dar. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Urkundenprozess entschieden. Ein Anspruch auf Anpassung der Miethöhe sei zwar über die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage möglich, aber mit den im Urkundenprozess zulässigen Beweismitteln nicht beweisbar (Az.: 2 U 143/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Brigitta Mehring Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-2560 Fax: +49 (211) 963-2025 E-Mail: brigitta.mehring@arag.de…

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  • Verbraucher & Recht

    Hohes Alter schützt vor Kündigung der Mietwohnung nicht

    Eine Mieterin kann sich nicht allein darauf berufen, dass sie über 80 Jahre alt ist, wenn sie einer Eigenbedarfskündigung widerspricht. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach bei der Entscheidung, ob sie im Rahmen einer Räumungsklage eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen nicht zu rechtfertigender Härte verlangen kann, auch die Interessen der Eigentümerin einfließen müssen (Az.: VIII ZR 68/19). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Brigitta Mehring Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-2560 Fax: +49 (211) 963-2025 E-Mail: brigitta.mehring@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung…

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  • Verbraucher & Recht

    Haftung des Auffahrenden

    Löst sich auf der Autobahn unverschuldet der Notfallbremsassistent eines vorausfahrenden Fahrzeugs und fährt ein nachfolgender Lkw wegen Missachtung des gebotenen Sicherheitsabstands auf das abrupt abgebremste Fahrzeug auf, ist eine Haftungsverteilung von zwei Dritteln zulasten des Lkw-Fahrers gerechtfertigt. Das unverschuldete Abbremsen aufgrund des technischen Defekts wiege weniger schwer. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 23 U 120/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt a.M. . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Brigitta Mehring Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-2560 Fax: +49 (211) 963-2025…

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    Entgelt für Sofortüberweisung oder PayPal rechtens

    Unternehmen dürfen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal erheben. Das Entgelt muss sich dann auf die mit der Nutzung dieser Zahlungsmittel verbundenen Sonderleistungen beziehen. Es darf nicht für die Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Zahlungskarte im Sinne von Paragraf 270a Bürgerliches Gesetzbuch entstehen. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (Az.: I ZR 203/19). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Brigitta Mehring Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-2560 Fax: +49 (211) 963-2025 E-Mail:…

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  • Energie- / Umwelttechnik

    Heute schon geploggt?

    Plogging, Pliking, Plalking und Plycling sind nicht etwa Wörter mit Schreibfehlern, sondern ganz moderne Outdoor-Aktivitäten, die alle einen Gedanken haben: Sport treiben und Müll sammeln zu verbinden. Dieser Trend kommt aus Schweden und findet zunehmend auch Anhänger in Deutschland. Die ARAG Experten stellen das umweltfreundliche Workout vor und haben sich dabei gleich auch andere Umweltschutzaktionen angesehen. Eine Begriffsdefinition Die Begriffe Plogging, Pliking, Plalking und Plycling setzen sich aus der jeweiligen Sportart – also Jogging (Laufen), Hiking (Wandern), Walking (Gehen) und Cycling (Radfahren) – und dem schwedischen Wort ‚Plocka‘ zusammen, was übersetzt ‚aufheben‘ oder ’sammeln‘ bedeutet. Das Bemerkenswerte daran: Gesammelt wird Müll, der beim Joggen, Wandern oder Radeln am Wegesrand entdeckt…

  • Verbraucher & Recht

    Längst vergessene D-Mark-Schätze

    Ein Glückspilz ist, wer Geld findet. Selbst wenn es sich um D-Mark handelt. Ein Geldfund im eigenen Haus ist keine seltene Ausnahme. Denn obwohl seit fast zwei Jahrzehnten mit Euro bezahlt wird, sitzen die Deutschen nämlich noch auf riesigen DM-Bergen. Laut Zahlen der Bundesbank waren Ende 2020 noch D-Mark-Scheine und Münzen im Wert von 6,34 Milliarden Euro im Umlauf. Kann man das Geld nach so langer Zeit noch umtauschen? Wie denn? Die ARAG Experten wissen, was zu beachten ist. Wie viel ist mein Geld wert? Man kann mit der D-Mark zwar nicht mehr bezahlen, dennoch hat sie immer noch einen Wert! Sollten Sie beim Frühjahrsputz in einem Umschlag an der…

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  • Verbraucher & Recht

    Chancengleichheit in der Gesundheit

    Am 7. April, anlässlich des Gründungsdatums der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1948, findet jedes Jahr der Weltgesundheitstag statt. In diesem Pandemie-Jahr steht die gesundheitliche Chancengleichheit im Fokus. Die ARAG Experten nehmen diesen Tag zum Anlass, um einen Blick auf die gesundheitliche Lage in Deutschland zu werfen, wo es eine ganze Reihe an Vorsorge- bzw. Früherkennungsuntersuchungen gibt, um Krankheiten zu vermeiden und die Gesundheit zu stärken. Kinder und Jugendliche Nach Auskunft der ARAG Experten ist gesetzlich verankert, dass Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf die sogenannten U-Untersuchungen U1 bis U9 bis zum sechsten Lebensjahr für Kinder und die J1-Untersuchung für Jugendliche haben. Anzahl und Inhalte der Untersuchungen werden…

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  • Verbraucher & Recht

    Wenn das Leben Kopfstand macht

    Die Corona-Pandemie stellt unser Leben auf den Kopf. Das Covid-19-Virus hat Auswirkungen auf fast alle Lebensbereiche und führt in vielen Fällen zu großer Rechtsunsicherheit. Ob Arbeits-, Insolvenz- oder Mietrecht – noch nie gab es in unserem Alltag so viele juristische Fragen zu klären, wie in den letzten Monaten. Die ARAG Experten haben zumindest einige Antworten. Arbeitsrecht und Corona Spätestens mit der Einführung der Kurzarbeitsregelungen oder dem Umzug ins Home-Office hat sich das Arbeitsleben von Millionen Angestellten in Deutschland schlagartig verändert. Was muss man jetzt zum Arbeitsrecht wissen? Dürfen Betriebe aufgrund von Auftragsmangel Kündigungen aussprechen? Welche Rechte hat man in Kurzarbeit oder im Home-Office? Welche Sonderregelungen gibt es bei einer Krankmeldung…

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  • Verbraucher & Recht

    Ab ins Beet!

    Die Temperaturen steigen und in den Fingern von Gartenfreunden kribbelt’s. Sie wollen endlich wieder buddeln, jäten, pflanzen und säen. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten, wie etwa Pflanzabstände, Gartennutzung oder die Entsorgung von Gartenabfällen. Die ARAG Experten geben Auskunft und haben Tipps, wie man teure Gartenmöbel gut versichert. Die allgemeine Gartenpflege Muss ein Mieter laut vertraglicher Regelung nur allgemein die Gartenpflege übernehmen, umfasst dies nach der Rechtsprechung (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-10 U 70/04) lediglich einfache Pflegearbeiten wie Rasenmähen, Unkrautjäten oder Laubkehren. Das Düngen von Pflanzen, das Vertikutieren und Nachsäen des Rasens, das Säubern eines Teiches oder das Beschneiden von Gehölzen zählt dagegen nicht dazu. Ein Vermieter muss es in…

  • Verbraucher & Recht

    Internetstörungen im Home-Office

    Wenn das Internet im Home-Office häufiger ausfällt, kommt es auf den Arbeitsvertrag an, ob Arbeitgeber die Anwesenheit im Büro anordnen können. Ist im Vertrag ausdrücklich das Home-Office als Arbeitsort festgelegt, hat der Chef keine Möglichkeit, Büro-Präsenz anzuordnen. Er kann auch nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer die ausgefallene Arbeitszeit nacharbeitet. Eine Internetstörung gehört zum Betriebsrisiko, das beim Arbeitgeber liegt. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass diese Regelung nicht gilt, wenn der Mitarbeiter den Internetausfall selbst verschuldet hat, etwa durch eine nicht bezahlte Provider-Rechnung. Wechselt der fleißige Arbeitnehmer beim Internetausfall an einen anderen Ort, z. B. zu den Eltern oder einem Freund, kann er in der Regel weder die Fahrtkosten…

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