• Verbraucher & Recht

    Kein Schadensersatz nach Datenleck

    Wegen eines Datenabgriffs auf einer Musik-Streaming-Plattform hatte ein Nutzer von der Betreiberin des Dienstes Schadensersatz verlangt. Doch laut ARAG Experten wies das Landgericht Nürnberg-Fürth die Klage ab: Der Kausalzusammenhang zwischen dem Datenleck und dem Schaden sei nicht erwiesen (Az.: 10 O 5225/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber…

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  • Verbraucher & Recht

    Halloween: Süßes Spiel oder rechtliches Grauen?

    Zombies, Piraten, Vampire: Diese und andere gruselige Gestalten ziehen in der Halloweennacht vom 31. Oktober auf den 1. November nicht nur lauthals grölend um die Häuser, nein, sie klingeln auch und fordern Süßigkeiten. Wer nichts gibt, dem droht Saures, beispielsweise in Form von Zahnpasta auf der Türklinke oder im Vorgarten verstreutes Klopapier. Ob das rechtlich gesehen eher harmlose Streiche sind und was an Halloween generell erlaubt beziehungsweise nicht erlaubt ist, weiß ARAG Expertin Jennifer Kallweit. Welche Halloween-Streiche sind im Rahmen des Erlaubten und wann droht rechtlich gesehen möglicherweise Ärger? Jennifer Kallweit:  Also Zahnpasta an der Türklinke und Klingelstreiche in der Gruselnacht haben erstmal keine rechtlichen Folgen. Wer aber meint, Eier…

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  • Verbraucher & Recht

    Cash-Stuffing: Bargeldmanagement in Briefumschlägen

    Ob im Supermarkt, auf Online-Shoppingportalen oder im Urlaub: Der Zahlungsverkehr ist von digitalen Zahlungsmethoden geprägt. Doch es gibt eine Rückkehr zum guten alten Bargeld. Der Trend heißt "Cash-Stuffing" und ist vor allem unter jungen Menschen angesagt. Gemeint ist damit eine Art Haushaltsführung im Briefumschlag. Was es damit auf sich hat und wie diese Methode dabei helfen kann, das Budget besser im Griff zu behalten, verraten die ARAG Experten. Was ist Cash-Stuffing? Cash-Stuffing, wörtlich übersetzt „Bargeld stopfen“, basiert auf einer simplen, aber effektiven Idee: Zu Beginn eines Monats wird ein bestimmter Geldbetrag vom Konto abgehoben und in verschiedene Briefumschläge aufgeteilt. Jeder Umschlag repräsentiert eine bestimmte Ausgabenkategorie, wie z. B. Lebensmittel, Freizeit oder Kleidung.…

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  • Verbraucher & Recht

    Zeitumstellung: Wer hat an der Uhr gedreht?

    Welchen Einfluss hat die Zeitumstellung auf Arbeitnehmer? Die meisten Arbeitnehmer werden eine Zeitumstellung einfach verschlafen. Sie sind im besten Fall am nächsten Morgen am Arbeitsplatz etwas ausgeschlafener und im schlimmsten Fall etwas müder als gewöhnlich. Doch Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, müssen laut ARAG Experten mit einer Überstunde rechnen. Gesetzlich ist die Zeitumstellung nicht geregelt, hier gilt die Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag oder eine betriebliche Vereinbarung. Im ungünstigsten Fall darf der Chef daher eine Überstunde verlangen. Denn er hat laut Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse daran, dass es zwischen den Schichten nicht zu Lücken oder Überschneidungen kommt (Bundesarbeitsgericht, Az.: 7 AZR 276/83). Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass gleichwohl das Arbeitszeitgesetz…

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  • Mobile & Verkehr

    Brunftzeit: Wildunfälle vermeiden

    Die Tage werden wieder kürzer und so sind Autofahrer vermehrt auch in der Morgen- und Abenddämmerung unterwegs. Mit ihnen allerdings auch viele Tiere, die oft zu spät gesehen werden. Rund 232.000 verendete Wildschweine, Hirsche und Rehe nennt der Deutsche Jagdverband für die Saison 2022/2023. Dabei verunglückten außerdem mehr als 2.700 Menschen in Folge von Wildunfällen. Immer wieder gibt es auch Tote. Wie man solche Unfälle bestmöglich vermeidet, erklären ARAG Experten. Reges Treiben im Herbst Eine schreckliche Vorstellung: Man ist im Morgengrauen unterwegs zum Arbeitsplatz, fährt die noch recht leere Landstraße entlang und plötzlich springt ein Reh auf die Fahrbahn. Was in ländlichen und bewaldeten Gebieten zwar das ganze Jahr über passieren kann, häuft sich…

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  • Verbraucher & Recht

    Waschbären als Mitbewohner

    Eine Waschbärenfamilie hatte eine fehlende Holzverkleidung genutzt und es sich in einem Dachgebälk eines Hauses gemütlich gemacht. Der Eigentümer verklagte einen Sanitärbetrieb auf Schadensersatz, weil er nach Beendigung seiner Arbeiten die Holzverkleidung nicht ersetzt hatte. Doch die Richter des Landgerichts Frankfurt sahen laut ARAG Experten keinen Haftungsgrund (Az.: 2-02 O 578/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankfurt . Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier: https://www.arag.com/… Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail:…

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  • Verbraucher & Recht

    Knöllchen aus Italien

    Nach monatelangem Streit zwischen beiden Ländern müssen deutsche Autofahrer nun wieder damit rechnen, unangenehme Post aus Italien zu bekommen: einen Bußgeldbescheid . ARAG Experten verweisen auf die Angaben des Kraftfahrtbundesamts, wonach sich beide Seiten über den weiteren Austausch von Halter- und Fahrzeugdaten geeinigt haben. Dabei geht es um Strafzettel in Millionenhöhe. Betroffen sind viele Tausend Kfz-Halter. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene…

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    Neu: Anspruch auf eigenes Balkonkraftwerk und virtuelle Eigentümerversammlungen

    Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Mieter ab sofort einen Anspruch darauf haben, zur Stromerzeugung eine Steckersolaranlage – auch als Balkonkraftwerk bekannt – am Balkon ihrer Mietwohnung installieren zu dürfen. Im Rahmen einer Gesetzesänderung zählen Steckersolaranlagen nun zu den sogenannten privilegierten Vorhaben, deren Einbau auch Eigentümergemeinschaften nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern dürfen. Zudem billigte der Bundesrat virtuelle Eigentümerversammlungen. Es genügen drei Viertel der Stimmen aller Wohnungseigentümer, damit eine Versammlung als Videokonferenz stattfinden kann. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass dabei sichergestellt sein muss, dass die Teilnahme und das Ausüben der Eigentümerrechte genauso möglich sein müssen wie in einer Präsenz-Versammlung. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1…

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  • Verbraucher & Recht

    Samtpfoten in Not

    Zu zeitintensiv, zu teuer, zu lästig – bei vielen Tierbesitzern setzt die Ernüchterung über die Haltung eines Tieres leider viel zu schnell ein. Während ungeliebte Hunde meist im Tierheim landen, werden Katzen oft einfach vor die Tür gesetzt. So schätzt der Deutsche Tierschutzbund, dass es in Deutschland rund zwei Millionen Straßenkatzen gibt, Tendenz steigend. Die ARAG Experten informieren über eine wahre Katzenschwemme. Warum werden es immer mehr Straßenkatzen? Die Deutschen lieben Katzen: In deutschen Haushalten lebten im letzten Jahr knapp 16 Millionen Stubentiger. Damit ist die Katze das beliebteste Haustier. Gleichzeitig berichtet der Katzenschutzreport des Deutschen Tierschutzbundes, dass bei 53 Prozent der Tierschutzvereine die Anzahl der Straßenkatzen in deren Einzugsgebiet in den letzten zwölf Monaten…

  • Verbraucher & Recht

    Herbstzeit: Von erkälteten Mitarbeitern und verschnupften Chefs

    Herbstzeit ist Erkältungszeit. Im Büro begegnet man dann nicht selten Kollegen mit rot-nasigen Gesichtern und einem Husten, der die gesamte Etage in Atem hält. Doch was gilt, wenn die Nase läuft, der Hals kratzt und dennoch der Gang zum Arzt nicht als notwendig erachtet wird? Dürfen Arbeitgeber verlangen, dass Mitarbeiter sich krankschreiben lassen? Und was müssen Arbeitnehmer generell bei einer Krankmeldung beachten? ARAG Experte Tobias Klingelhöfer klärt die wichtigsten Fragen. Darf der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern eine Krankschreibung verlangen? Tobias Klingelhöfer: Nein. Auch wenn die Ansteckungsgefahr bei Erkältungen nicht zu unterschätzen ist, hat der Arbeitgeber kein Recht, zu verlangen, dass Mitarbeiter sich bei einer einfachen Erkältung krankschreiben lassen. Ob jemand arbeitsunfähig…

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