• Verbraucher & Recht

    Mit problematischen Medikamenten auf Reisen

    In der Urlaubszeit zieht es viele Menschen ins Ausland. Für Patienten, die auf betäubungsmittelhaltige Medikamente angewiesen sind, kann eine Reise aber schnell zum Problem werden, weil es für viele Medikamente strenge Einreisevorschriften gibt. Daher ist eine sorgfältige und frühzeitige Reiseplanung wichtig, um Ärger mit dem Zoll oder der Polizei zu vermeiden. Aber auch für gesunde Urlauber, die keine Medikamente nehmen, gehört eine gut ausgestattete Reiseapotheke mit ins Gepäck. Die ARAG Experten geben Tipps, damit der Urlaub entspannt und reibungslos verläuft. Gesetzliche Regelungen innerhalb des Schengen-Raums Wer innerhalb der Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens reist und betäubungsmittelhaltige Medikamente mit sich führt, muss laut ARAG Experten eine spezielle Bescheinigung nach dem Schengener Durchführungsabkommen vorweisen können. Sie wird…

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  • Verbraucher & Recht

    Paris 2024 – Stadt der Wettkämpfe

    In vier Tagen beginnt sie in Paris – die 33. Olympiade. Bis zum 11. August verwandelt sich die Stadt der Liebe in die Stadt der Wettkämpfe. Nach kurzer Verschnaufpause geht es dann Ende August bis zum 8. September mit den Paralympischen Sommerspielen weiter. Mit rund zehn Millionen erwarteten Besuchern wird es vermutlich durchaus trubelig in der französischen Hauptstadt. Damit der Besuch nicht im Chaos endet, haben die ARAG Experten einige Tipps und interessante Fakten im olympischen Sportgepäck. Der sichere Weg zum Ticket Über zehn Millionen Tickets werden für die verschiedenen Wettkämpfe der Olympischen Sommerspiele angeboten. Wer sich spontan doch noch auf den Weg nach Paris macht, um die Olympiade live…

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  • Verbraucher & Recht

    Sommerurlaub mit Tücken

    Wortwitz stoppt Reisenden in Düsseldorf Ein Passagier aus Schleswig-Holstein brachte mit einem unbedachten Kommentar die Sicherheitskräfte am Flughafen Düsseldorf in Aufruhr. Auf die Frage nach seinem Reisezweck antwortete er, er freue sich auf einen „bombigen Urlaub“. Trotz seiner Erklärungen, dass er „bombig“ als „super“ meinte, wurde ihm der Flug in die USA verweigert. Der Mann klagte gegen die Airline und forderte die Erstattung seines Flugtickets, der Rückfahrkarte für die Bahn und der trotzdem in Florida entstandenen Mietwagenkosten. Das Amtsgericht Düsseldorf gab ihm Recht und sprach ihm etwa 1.400 Euro Entschädigung zu. Die Airline hätte die unglückliche Wortwahl richtig interpretieren müssen und war nicht berechtigt, ihn vom Flug auszuschließen (Az.: 42…

  • Energie- / Umwelttechnik

    Energiewende 2.0: Mit wenigen Klicks zum eigenen Strom

    Es gibt mehr als 400.000 Steckersolaranlagen in Deutschland, Tendenz stark steigend. Um möglichst vielen Menschen die Möglichkeit zu geben, ihre eigene Energie zu gewinnen, hat die Bundesnetzagentur das Anmelden dieser Balkonkraftwerke für Balkone und Außenbereiche weiter vereinfacht. Welche Regeln seit Inkrafttreten des "Solarpaketes I" im Mai 2024 für den Betrieb der Mini-Solaranlagen gelten und was es dabei zu beachten gibt, erklärt Stephanie Windmann, ARAG Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht. Was sind Balkonkraftwerke überhaupt und lohnt sich die Investition? Stephanie Windmann: Balkonkraftwerke sind kleine Solaranlagen , die in der Regel direkt über eine Steckdose an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis angeschlossen werden. Sie wandeln den produzierten Gleichstrom einer Photovoltaik-Anlage in Wechselstrom um und machen ihn so…

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  • Verbraucher & Recht

    Apotheker darf „Pille danach“ nicht verweigern

    Ein selbstständiger Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen davon absehen, zugelassene Arzneimittel wie die "Pille danach" anzubieten. Wer sich zur Führung einer öffentlichen Apotheke entschließe, müsse die umfassende Versorgung gewährleisten, unterstrich laut ARAG Experten das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az.: OVG 90 H 1/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OVG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt…

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  • Verbraucher & Recht

    Rangelei bei Verkehrskontrolle – keine Unfallversicherung

    Ein Lkw-Fahrer geriet während seiner Arbeitszeit in eine Verkehrskontrolle. Weil er sich der Aufforderung, die Lkw-Schlüssel herauszugeben, widersetzte, kam es zu einer Rangelei mit der Polizei. Der Fahrer wurde verletzt. Um einen Arbeitsunfall handelt es sich nach Auskunft der ARAG Experten laut Sozialgericht Hannover allerdings nicht (Az.: S 11 KR 285/19 KH). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des SG Hannover . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für…

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  • Verbraucher & Recht

    So nah und doch zu weit

    Ein Hotel, das 1,3 Kilometer vom Strand entfernt ist, befindet sich nicht „nur wenige Gehminuten" entfernt. Weil ein Reiseveranstalter ein Hotel dennoch so beworben hatte, muss er nun die Kosten für ein Ersatzhotel erstatten und Schadensersatz zahlen. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 242 C 13523/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die…

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    Vermieter darf Kaution länger einbehalten

    Der Sinn einer Mietkaution ist klar: Gibt es Schäden an der Mietsache, darf der Vermieter das hinterlegte Geld nutzen, um nach Auszug des Mieters davon Reparaturen zu zahlen bzw. die Kaution gegenzurechnen. Bislang hatten Vermieter dafür sechs Monate Zeit. Diese Verjährungsfrist wurde nun laut Auskunft der ARAG Experten vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Vermieter dürfen demnach Schäden an der Wohnung auch noch länger als ein halbes Jahr nach dem Auszug des Mieters mit der Kaution verrechnen. Voraussetzung: Die Schäden müssen nachweisbar sein und der Vermieter muss seine Ansprüche wegen einer Beschädigung innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht haben (Az.: VIII ZR 184/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH .…

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  • Verbraucher & Recht

    Pünktlichkeit – mehr als nur eine Tugend

    Gedenktage gehen längst weit über gängige Anlässe wie den Muttertag oder diverse Nationalfeiertage hinaus. Vielmehr gibt es sie für alle möglichen kuriosen Themen, sei es der "Tag der Haustierfotos" oder der "Blaubeermuffin-Tag". Für gewöhnlich kennen wir sie als Grund zur Freude. Aber auch die Deutsche Bahn hat es in die Liste geschafft und das ist – wenig überraschend – eher zum Ärgern als zum Lachen: Anlässlich des "Tages der Zugverspätung" am 19. Juli beschäftigen sich die ARAG Experten mit dem oft leidigen Thema Schienenverkehr. Verspätung mehr Regel als Ausnahme Dass der Turnierdirektor der Europameisterschaft (EM) Philipp Lahm dank der Deutschen Bahn während der Vorrundenspiele einen TV-Auftritt verpasste, sorgte lediglich für…

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  • Verbraucher & Recht

    Endstation Flughafen: Wenn der Flieger nicht fliegt

    Wer in den Urlaub fliegt, landet oft schnell wieder auf dem Boden der Tatsachen. Vor allem bei stundenlangen Verspätungen, wenn der Flug ausfällt oder die Maschine schlicht und einfach überbucht ist. Welche Rechte Fluggäste in solchen Fällen haben, welchen Anspruch auf Entschädigung und wie man den geltend machen kann, wissen die ARAG Experten. Welche Entschädigung gibt es bei einer Flugverspätung? Laut der Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Union (EU) hängt das von der Flugstrecke und der Verspätungsdauer ab. Kommt der Flieger mehr als drei Stunden zu spät an, hat man auf einer Kurzstrecke Anspruch auf 250 Euro Entschädigung. Bei Mittelstreckenflügen bis zu 3.500 Kilometer können Passagiere laut ARAG Experten bis zu 400…

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