• Verbraucher & Recht

    Vermieterin muss im Zweifel den Strom zahlen

    In einer Mehrzimmerwohnung mit nur einem Energiezähler ist die Vermieterin Vertragspartnerin des Energielieferanten – nach Auskunft der ARAG Experten unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch ohne schriftlichen Vertrag. Nach Ansicht der Richter hat in einem derartigen Fall die Vermieterin bewusst verhindert, dass der Verbrauch den Mietern zugeordnet werden könne (Az.: VIII ZR 300/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von…

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  • Verbraucher & Recht

    Wurst: Was zählt beim Abwiegen?

    Was zählt beim Abwiegen von Wurstwaren? Nur die eigentliche Wurst oder auch die nicht essbare Hülle und Verschlussclips? Es geht meist nur um ein paar Gramm, doch die sind aus juristischer Sicht ein echtes Schwergewicht, was es im konkreten Fall bis vor das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) geschafft hat. Während die Richter am Oberverwaltungsgericht Münster laut ARAG Experten noch der Ansicht waren, dass bei der Füllmenge einer Wurst Pelle und Verschluss mitzählen, hat das BVerwG der bisherigen branchenüblichen Praxis eines Wurstherstellers einen Strich durch die Rechnung gemacht. Dabei folgten die Richter der Lebensmittelverordnung der Europäischen Union, wonach zur Nettofüllmenge bei vorverpackten Lebensmitteln nur das tatsächlich essbare Lebensmittel gehört. In diesem Fall hatte…

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  • Verbraucher & Recht

    ARAG, stimmt das?

      Stimmt es, dass viele Deutsche das Grundgesetz kaum kennen? Tobias Klingelhöfer: Teils, teils. Zwar bewerten 73 Prozent der Deutschen das Grundgesetz grundsätzlich positiv – doch beim Detailwissen hapert es oft. Viele wissen zum Beispiel nicht, wie viele Artikel es hat oder wann es genau in Kraft trat. 67 Prozent halten das Grundgesetz für eine der größten Errungenschaften der Bundesrepublik Deutschland. Doch: Rund 17 Prozent – das sind etwa zehn Millionen Menschen – stehen dem Grundgesetz eher kritisch gegenüber. Stimmt es, dass manche Artikel nie geändert werden dürfen? Tobias Klingelhöfer: Ja, das stimmt! Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat) genießen besonderen Schutz. Die in diesen Artikeln niedergelegten Grundsätze dürfen laut Artikel…

  • Verbraucher & Recht

    Daheimgeblieben

    Auf eine Klassenreise freut sich für gewöhnlich jeder Schüler. Und da diese dazu dient, den Gemeinschaftssinn sowie die kulturelle oder anderweitige Bildung der Kinder und Jugendlichen zu fördern, liegt es im Interesse der Schulen, dass jeder daran teilnimmt. Dennoch gibt es Ereignisse und Situationen, in denen der Fall anders liegt. ARAG Experten erläutern, wann der Ausschluss von der Klassenfahrt gerechtfertigt ist. Spaß für die Schüler, Stress für die Lehrer So wie sie die Aufsichtspflicht im Unterricht und auf dem Pausenhof haben, übernehmen die Lehrer auch auf einer Klassenfahrt während der gesamten Dauer die Verantwortung für die teilnehmenden Schüler. Zwar ist eine lückenlose Beaufsichtigung und Kontrolle nicht möglich, dennoch ist es…

  • Verbraucher & Recht

    Urteile, die Mieter und Vermieter kennen sollten

    . Kein Geld ohne Widerrufsbelehrung Ein Vertrag ist ein Vertrag? Nicht immer – vor allem, wenn das Widerrufsrecht ins Spiel kommt. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem ein Kunde einen Dienstvertrag über Handwerkerleistungen widerrufen durfte, obwohl die Arbeiten schon komplett erledigt waren. Was war passiert? Ein Mann ließ die Elektroinstallation seines Hauses erneuern. Der Vertrag wurde außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens geschlossen, womit der Kunde ein 14-tägiges Widerrufsrecht hatte. Allerdings hatte der Unternehmer vergessen, ihn darüber aufzuklären. Und damit trägt er das komplette Verlustrisiko. Der Elektrobetrieb erhielt trotz vollständig erbrachter Dienstleistung keine Vergütung und auch keinen Wertersatz (Europäischer Gerichtshof, Az.: C-97/22). Wenn der Stromzähler fehlt,…

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  • Freizeit & Hobby

    Sammlerträume: von Briefmarke bis Bierdeckel

    Ob Panini-Sticker, Oldtimer oder Briefmarken: Ein echter Sammler hat nicht nur die Leidenschaft, Dinge zu bewahren, sondern er benötigt Fachwissen, Spürsinn und oft auch das nötige Geld, um eine Sammlung aufzubauen. Die ARAG Experten werfen einen Blick auf die rechtlichen und finanziellen Aspekte des Sammelns und zeigen, was zu beachten ist, wenn die Leidenschaft zur echten Wertanlage wird. Beliebte Sammelobjekte Die mit Abstand beliebtesten Dinge, die gesammelt werden, sind Fotos von der Familie und von Freunden (89 Prozent), gefolgt von alten Schallplatten, Tonbändern und Videos (67 Prozent). Zu den Klassikern unter den Sammelobjekten gehören aber auch Briefmarken, Münzen, Edelsteine oder Oldtimer. Doch auch Uhren, Kunstwerke oder seltene Weine können beachtliche Werte…

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  • Verbraucher & Recht

    Festival-Token nur beschränkt gültig

    Wenn man nach einem Festival noch Token für den dortigen Getränke- und Speisenerwerb übrig hat, gelten diese möglicherweise nicht für das nächste Festival. Und dies laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu Recht, da der Rücktausch der Token zeitlich, örtlich und im Wert beschränkt werden darf (Az.: I-20 UKl 9/24). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Düsseldorf . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE…

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  • Verbraucher & Recht

    Defekte Spirale: Schmerzensgeld

    Eine Frau ließ sich zur Verhütung die Spirale eines spanischen Herstellers einsetzen, ohne zu wissen, dass diese einen Materialfehler aufwies. Nach einem Bruch der Spirale musste diese operativ entfernt werden. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das 1.000 Euro Schmerzensgeld für angemessen hielt (Az.: 17 U 181/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für…

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  • Verbraucher & Recht

    Sitz vom Treppenlift zu hoch

    Eine kranke Frau konnte ihren Treppenlift kaum nutzen, weil dessen Sitz für sie zu hoch war. Das einbauende Unternehmen wurde zum Rückbau verpflichtet, da es bei der Planung nicht nur die baulichen Gegebenheiten, sondern auch die individuellen Maße der Nutzerin hätte einbeziehen müssen, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 19 U 153/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Karlsruhe. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories…

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  • Verbraucher & Recht

    Kündigung nur mit gutem Grund

    Es ist erst einige Tage her, dass am Tag der Arbeit bundesweit wieder hunderttausende von Menschen unter anderem gegen den Abbau von Jobs demonstriert haben. Eine berechtigte Forderung. Denn wer seine Arbeit verliert, steht oft vor erheblichen finanziellen und persönlichen Herausforderungen. Um Arbeitnehmer vor willkürlichen Entlassungen zu schützen, hat der Gesetzgeber mit dem Kündigungsschutzgesetz klare Regeln aufgestellt. Die ARAG Experten erklären, für wen der Kündigungsschutz gilt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Personengruppen besonders geschützt sind. Was regelt das Kündigungsschutzgesetz? Der allgemeine Kündigungsschutz schränkt die Möglichkeiten zur ordentlichen Kündigung von Arbeitnehmern ein und schafft einen fairen Rahmen für die Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Da Beschäftigte sowohl wirtschaftlich als auch in…

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