• Bauen & Wohnen

    Bettwäsche darf gelüftet werden

    Ein Verbot in einer Hausordnung, Wäsche am Fenster aufzuhängen, umfasst nach Auskunft der ARAG Experten laut dem Landgericht Karlsruhe nicht das Lüften von Bettwäsche. Sollte mal ein Haar in der Nachbarwohnung landen, sei dies kein erheblicher Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer. Das Auslüften sei üblich und sozialadäquat (Az.: 11 S 85/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Karlsruhe . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die…

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  • Bauen & Wohnen

    Mitminderung nach selbstverschuldetem Wohnungsbrand

    Ein angetrunkener Mieter gönnt sich Pommes als Mitternachtssnack – und stellt den Topf mit heißem Fett zurück auf die noch angeschaltete Herdplatte. Dies hat einen Wohnungsbrand zur Folge, der die Wohnung unbewohnbar macht. Trotzdem kann der Mieter laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Landgerichts Würzburg die Miete mindern, da ein Augenblicksversagen vorliege (Az.: 44 S 119/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Würzburg . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle…

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  • Verbraucher & Recht

    KfW nimmt wieder Förderanträge an

    Wer klimafreundlich wohnen möchte, kann ab sofort wieder Förderanträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Hier stehen Privatpersonen, Unternehmen und Investoren zinsverbilligte Darlehen zur Verfügung. Gefördert wird neben dem Neubau auch der Erstkauf, also der Kauf bis ein Jahr nach Fertigstellung der Immobilie. Auch Wohnungen werden mit bis zu 150.000 Euro gefördert. Die Höhe der Förderung hängt laut ARAG Experten davon ab, wie energieeffizient und nachhaltig eine Immobilie ist. Auch das Programm „Altersgerechter Umbau“ wird wiederbelebt. Diese Förderung richtet sich an alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Förderung auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum gilt.…

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  • Verbraucher & Recht

    Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

    Am 8. März begehen wir den Weltfrauentag. Eigentlich könnte er auch ‚Tag der Gleichberechtigung‘ heißen, denn auf den Kampf für dieses hohe Gut will er aufmerksam machen. Und das tut nach wie vor Not, denn in vielen Ländern kann von einer Gleichbehandlung beider Geschlechter überhaupt keine Rede sein. Im internationalen Vergleich ist es in Deutschland um die Rechte der Frau durchaus bestens bestellt, dennoch hakt es in vielen Bereichen an der Umsetzung. ARAG Experten beschäftigen sich heute daher mit einem besonders wichtigen Aspekt, dem sogenannten Gender Pay Gap. Über 100 Jahre Weltfrauentag Seit 1911 gibt den internationalen Frauentag. Entstanden aus der Initiative verschiedener sozialistischer Organisationen kurz vor dem Beginn des…

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  • Gesundheit & Medizin

    Gesunde Ernährung für alle

    Am 7. März feiern wir den Tag der gesunden Ernährung. Ein guter Vorsatz, allerdings kann dies in Zeiten, in denen Lebensmittel immer teurer werden, auch oft eine Frage des Geldbeutels sein. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung eine Ernährungsstrategie beschlossen, die viele Bedingungen verbessern soll. ARAG Experten haben sich die Eckdaten und Ziele der Strategie angeschaut und informieren. „Gutes Essen für Deutschland“ Insgesamt sechs Ziele wurden von der Bundesregierung definiert, um den Verbrauchern einen besseren Zugang zur gesunden Ernährung zu ermöglichen: die Unterstützung bei angemessener Nährstoff- und -Energieversorgung und Bewegung, die Stärkung von pflanzenbetonter Ernährung, ein sozial gerechter Zugang zu gesunden und nachhaltigen Lebensmitteln, die Verbesserung der Verpflegung in Gemeinschaften,…

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  • Verbraucher & Recht

    3 Fragen, 3 Antworten zum Mietrecht

      Dürfen Vermieter das Wäschetrocknen in der Wohnung verbieten? Das Trocknen von Wäsche in der Wohnung – egal, ob an der Leine oder mittels Trockner – gehört laut ARAG Experten zu einem völlig normalen und vertragsgemäßen Gebrauch einer Immobilie. Daher können Vermieter es weder in der Wohnung noch auf dem Balkon verbieten. Das gilt auch für den Fall, dass es im Keller oder auf dem Dachboden extra eingerichtete Trockenräume gibt. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen sind daher unwirksam (Landgericht Frankfurt, Az.: 2/13 O 474/89). Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass Mieter keine Wäscheberge in der Wohnung trocknen dürfen, es muss bei einer für die Anzahl der Bewohner üblichen Menge…

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  • Verbraucher & Recht

    Aus alt mach neu

    Neu ist der Gedanke prinzipiell nicht: Alte und möglicherweise nicht mehr einwandfreie Dinge werden generalüberholt und können so wieder genutzt werden. Bekannt ist dies schon lange bei Autoreifen oder auch elektronischen Geräten, insbesondere bei hochpreisigen Handys. Ursprünglich vorrangig aus finanziellen Gründen auf den Markt gebracht, geht es heute viel mehr um Nachhaltigkeit. Zum "Tag der alten Dinge" am 2. März werfen ARAG Experten einen Blick auf die aktuelle Bedeutung vom sogenannten "Refurbishing". Gebraucht kaufen Auch wenn ‚refurbishing‘ übersetzt ‚renovieren‘ heißt, geht es weniger darum, eigene Gegenstände reparieren zu lassen, bevor man neue kauft. Vielmehr ist damit gemeint, gleich gebrauchte und überholte als immer neue Dinge zu kaufen – ein Trend,…

  • Verbraucher & Recht

    Raser werden in Österreich ab März strenger bestraft

    Die ARAG Experten weisen Österreich-Urlauber darauf hin, dass es ab März vor allem für Raser ungemütlich auf österreichischen Straßen werden kann: Bei einer extremen Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 Kilometer pro Stunde (km/h) innerorts und mehr als 70 km/h außerorts kann das Auto beschlagnahmt werden. Wer in Ortschaften 80 km/h oder außerorts 90 km/h zu schnell fährt, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug dauerhaft einkassiert und sogar versteigert wird. Das gilt auch für Urlauber, die mit eigenem Fahrzeug in Österreich unterwegs sind sowie für Leasing- und Mietfahrzeuge. Darüber hinaus erhalten österreichische Raser bei diesen extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein lebenslanges Fahrverbot. Deutschen Autofahrern kann allerdings nur die Fahrerlaubnis in Österreich entzogen werden.…

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  • Verbraucher & Recht

    Nur ein Minijob kann pauschal versichert werden

    Ist ein Arbeitnehmer neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung geringfügig beschäftigt, ist jeder weitere Minijob, den er aufnimmt, voll versicherungspflichtig. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, in dem auch betont wird, dass der Arbeitgeber für die richtige Meldung verantwortlich ist (Az.: L 8 BA 194/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LSG NRW . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von ARAG SE Für die oben stehende Story ist allein…

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  • Verbraucher & Recht

    Anscheinsbeweis bei Trunkenheit am Steuer

    Kommt es zu einem Unfall in einer Verkehrslage, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Trunkenheit für den Unfall ursächlich war. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. entschieden und einer schwer verletzten Fußgängerin 52.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen (Az.: 26 U 11/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Mitteilung des OLG Frankfurt a. M. . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-3115 Fax: +49 (211) 963-2220 E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Stories von…

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