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Fotografin ist trotz Corona-bedingter Verlegung zu zahlen
Ein Hochzeitspaar, dass für seine Hochzeit eine Fotografin beauftragt hat, kann die gezahlte Anzahlung nicht deshalb zurückverlangen, weil es nach Corona-bedingter Verschiebung der Feier einen anderen Fotografen bevorzugt, der zum ursprünglichen Termin verhindert war. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach der Fotografin die Leistungserbringung weder unmöglich gewesen sei, noch dem Paar ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zugestanden habe (Az.: VII ZR 144/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende…
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Luftpumpe als Scheinwaffe
Wer vortäuscht, einen anderen mit einem Gewehr zu bedrohen, um eine Handtasche zu erbeuten, obwohl er nur eine ausgezogene Luftpumpe vorhält, kann wegen schweren Raubes bestraft werden. Nach Auskunft der ARAG Experten erklärte der Bundesgerichtshof, dass man eine Luftpumpe durchaus als ein Schlagwerkzeug nutzen könne und sie deshalb nicht objektiv ungefährlich ist. Das gelte auch, wenn man vortäusche, eine Schusswaffe – und nicht etwa einen Schlagstock – in den Händen zu halten (Az.: 4 StR 61/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit…
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Nackter Vermieter ist kein Mietmangel
Die Gebrauchstauglichkeit angemieteter Büroräume wird durch den sich im Hof nackt sonnenden Vermieter nicht beeinträchtigt. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Streit um mehrere vermeintliche Mietmängel der in einem gemischt genutzten Haus liegenden Büroetage entschieden. Es fehle insoweit an einer unzulässigen, gezielt sittenwidrigen Einwirkung auf das Grundstück, teilte das Gericht mit (Az.: 2 U 43/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von…
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Kein Schadensersatz bei bloßem Verstoß gegen DSGVO
Nach Auskunft der ARAG Experten hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) nicht zwangsläufig zu einem Schadensersatzanspruch führt. Vielmehr müssen drei Voraussetzungen gegeben sein: ein Verstoß gegen die DSGVO, ein materieller oder immaterieller Schaden, der aus diesem Verstoß resultiert, und ein Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und dem Verstoß (Az.: C-300/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG…
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Pflegereform: Bessere Leistungen durch höhere Beiträge
Die Menschen werden immer älter, so dass auch die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Laut Statistischem Bundesamt wird es bis zum Jahr 2055 allein durch die zunehmende Alterung rund 37 Prozent mehr pflegebedürftige Menschen in Deutschland geben. Dann werden statt heute knapp fünf Millionen rund sieben Millionen Pflegebedürftige zu versorgen sein. Als Folge dieses Prozesses wird auch die Finanzierungslücke in der gesetzlichen Pflegeversicherung immer größer und viele Betroffene können den steigenden Eigenanteil an den Pflegekosten kaum mehr stemmen. Anlässlich des Tages der Krankenpflege geben die ARAG Experten einen Überblick über die geplante Pflegereform, die am 1. Juli in Kraft treten soll. Das sind die Neuerungen Die Pflege zu Hause stärken, die Leistungen in…
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Steuern runter durch Versicherungen
Versicherungen geben Sicherheit und dieser Wert ist nicht zu unterschätzen. Ob Vorsorge für das Alter, im Krankheitsfall oder für andere Unwägbarkeiten – der Sinn von Versicherungen leuchtet ein: Im Schnitt haben die Deutschen laut Statistischem Bundesamt sechs Versicherungen und gaben im Jahr 2021 rund 130 Euro pro Monat für diesen Schutz aus. Auch der Staat weiß um die Vorteile und unterstützt diese Absicherung über die steuerliche Absetzbarkeit. Wie diese bestmöglich umzusetzen ist, wissen die ARAG Experten. Basisversorgung Das Thema Rente treibt uns um. Und so zählen die klassischen Renten, also die gesetzliche Rentenversicherung, die Rürup-Rente als private Zusatzversicherung sowie die Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk und zur landwirtschaftlichen Alterskasse, zur sogenannten…
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Langfingern den Einbruch vermiesen
Laut aktueller Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) ist die Zahl der Straftaten in Deutschland mit über elf Prozent stark gestiegen. Besonders hoch lag Kurve unter anderem bei Wohnungseinbrüchen. Hier betrug der Anstieg mehr als 20 Prozent. Knapp 66.000 Mal haben sich Täter Zutritt zu fremden Wohnungen und Häusern verschafft. Dabei werden ein Drittel aller Einbrüche tagsüber begangen, oft sind ganze Wohnviertel betroffen. Die ARAG Experten sagen, wie man seine vier Wände vor unbefugtem Zutritt schützen kann. Beliebte Einstiegswege Eine Studie der Ruhr-Universität Bochum zur Einbruchsprävention zeigt, dass die ersten Minuten bei einem Einbruch entscheidend sind. Schafft es der Einbrecher nicht innerhalb von wenigen Minuten, in die Wohnung oder das Haus einzudringen, bricht er den Versuch ab…
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Parkhausbetreiber haftet nicht zwingend bei Liebesspiel
Sex auf der Motorhaube eines fremden Autos ist vor allem dann ein Straftatbestand, wenn der Wagen nachher Schäden aufweist. Wer allerdings dafür nicht zwingend haftet, ist der Besitzer des Parkhauses, in dem der Akt stattfand. Im betreffenden Fall forderte der Kläger Schadenersatz, nachdem er seinen Wagen bei der Abholung aus dem Parkhaus mit Dellen und Kratzern vorfand. Die Überwachungskameras gaben Auskunft über die Entstehung des Schadens: Zwei Personen hatten die Motorhaube für sexuelle Aktivitäten genutzt. Da sie nicht zu identifizieren waren, klagte der Autobesitzer gegen das Parkhaus – erfolglos: Der Betreiber kann laut ARAG Experten nicht verpflichtet werden, die Videos ständig zu verfolgen. Und da das Liebesspiel lediglich neun Minuten…
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Kidnapping von E-Rollern
Auch wenn Sachgegenstände den Zugang zum eigenen Grund und Boden versperren, dürfen sie laut ARAG Experten nicht einfach einbehalten werden. In diesem Fall hatte ein Rentner einen E-Roller, der seine Garage blockierte, kurzerhand einkassiert und vom vermietenden Unternehmen Geld für die Herausgabe verlangt. Der E-Roller-Verleih antwortete auf die Lösegeldforderung mit einer Strafanzeige und bekam Recht. Versuchte Nötigung, befanden die Richter, woraufhin der 67-Jährige 200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen musste, nachdem sie ihn überzeugen konnten, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen (Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 126 Cs 248/22). Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner:…
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Leichenwagen zur privaten Nutzung
Auch wenn dem Arbeitgeber bei der Wahl des vertraglich zugesicherten Dienstfahrzeugs weitestgehend Entscheidungsfreiheit zusteht, gibt es Grenzen. So ist es einem Arbeitnehmer nach Auskunft der ARAG Experten nicht zuzumuten, in seiner Freizeit in einem Leichenwagen unterwegs zu sein. Der Besitzer eines Bestattungsinstituts hatte beschlossen, dass die Wahl des Autos für seinen Angestellten allein ihm obliegt. Prinzipiell richtig, befanden die Richter, auch dann, wenn die private Nutzung vereinbart ist. Aber da ein Leichenwagen von der Allgemeinheit als sehr speziell empfunden wird, endet hier die Wahlfreiheit des Arbeitgebers. Der Mitarbeiter erhielt somit ein Fahrzeug außerhalb der Flotte des Unternehmens (Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 7 Sa 879/09). Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE…