• Verbraucher & Recht

    Hecke als Sichtschutz darf entfernt werden

    Eine Grundstückseigentümerin kann eine Hecke auf ihrem Grundstück ohne Zustimmung des Nachbarn auch dann entfernen, wenn diese bisher als Sichtschutz zum Nachbargrundstück gedient hat. Das gilt aber nur dann, wenn sämtliche Stämme der Hecke auf dem eigenen Grundstück aus dem Boden heraustreten. Das hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Zweibrücken klargestellt (Az.: 8 U 52/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Zweibrücken . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle…

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  • Verbraucher & Recht

    Verbrenner-Aus beschlossene Sache

    Nun ist es offiziell: Das Parlament der Europäischen Union (EU) hat letzte Woche beschlossen, dass ab 2035 nur noch Fahrzeuge neu zugelassen werden dürfen, die keine Treibhausgase ausstoßen. Die Regelung gilt EU-weit für alle neu zugelassenen Pkw und Kleintransporter. Sie dürfen nur noch emissionsfrei als Elektro- oder Hybridvariante auf die Straße. Eine Ausnahme bilden Fahrzeuge, die mit synthetischen Kraftstoffen, sogenannten E-Fuels, unterwegs sind. E-Fuels werden in der Regel aus Wasser und Kohlenstoffdioxid (CO2) hergestellt und setzen im Gegensatz zu Benzin oder Diesel keine zusätzlichen klimaschädlichen Gase frei. Für die Erzeugung wird Strom benötigt. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax:…

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  • Verbraucher & Recht

    Sturz über E-Scooter

    Ein von Geburt an blinder Mann ist mit seiner Schadenersatzklage gegen einen E-Scooter-Verleiher gescheitert. Der Mann war auf dem Weg zur Arbeit über zwei E-Scooter gestürzt, die quer zu einer Hauswand abgestellt waren, und hatte dabei einen Oberschenkelhalsbruch erlitten. Das Landgericht Bremen stützte nach Auskunft der ARAG Experten die Klageabweisung darauf, dass die konkrete Aufstellweise der Scooter an der Unfallstelle keine Verkehrssicherungspflichten verletzt habe (Az.: 6 O 697/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Bremen . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115…

  • Familie & Kind

    Oster-Shopping: An diesen Tagen geht was

    Einige Osterfeiertage sind gesetzliche Feiertage, an denen Geschäfte generell geschlossen bleiben. Doch an welchen Ostertagen gilt welche Regelung? Und welche Ausnahmen gibt es? ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, wann Einkäufe zu Ostern möglich sind und was für Arbeitnehmer an den Feiertagen gilt. An welchen Ostertagen dürfen Geschäfte öffnen und wann bleiben die Türen zu? Tobias Klingelhöfer: An Ostern gilt das gleiche wie an anderen gesetzlichen Feiertagen, beispielsweise am Tag der Arbeit am 1. Mai oder an Christi Himmelfahrt am 18. Mai: Die Läden bleiben geschlossen. Das gilt bundeseinheitlich für den Karfreitag und Ostermontag. Zudem ist der Karfreitag ein gesetzlicher „stiller Feiertag“. An ihm dürfen bestimmte Märkte sowie Musik- und Tanzveranstaltungen…

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  • Verbraucher & Recht

    Zeitumstellung: Hochsaison für Wildunfälle

    Der Deutsche Jagdverband (DJV) warnt im Zusammenhang mit der Zeitumstellung vor erhöhter Gefahr für Wildunfälle. Der Grund: Nachdem die Uhr kürzlich eine Stunde vorgestellt wurde, ist es morgens länger dunkel. Daher fahren viele Menschen in der Morgendämmerung zur Arbeit – wenn vermehrt Wildtiere unterwegs sind. Was jeder Autofahrer beherzigen sollte, um Unfälle zu vermeiden, sagen die ARAG Experten. April und Mai: Viele Wildunfälle Laut dem DJV wurden letztes Jahr 240.388 Tiere bei Wildunfällen getötet, also knapp 2.400 Tiere mehr als im Vorjahr. Laut einer DJV-Studie ist die Zeit von 6 bis 9 Uhr morgens im April und Mai besonders unfallträchtig. In dieser Zeit kracht es doppelt so häufig wie im…

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  • Verbraucher & Recht

    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

    Geschichten gibt es wie Sand am Meer. Selbst die Gestaltung der Bücher reicht ins Unendliche. So lassen sich tausende Bilder entdecken, flauschige Seiten erfühlen und dreidimensionale Abbildungen erkunden. Trotz der Auswahl lesen 39 Prozent der Eltern in Deutschland ihren Kindern kaum oder gar nicht vor. Gleichzeitig ist ein Fünftel der Jugendlichen kaum in der Lage, den Sinn von Texten zu erfassen und zu reflektieren. Die ARAG Experten erklären anlässlich des Internationalen Kinderbuchtages am 2. April, warum Lesen für Kinder so wichtig ist und sie geben Tipps zum richtigen Vorlesen. Warum Vorlesen so wichtig ist Die Bildungsstudie „Vorlesemonitor“ untersucht seit Jahren den Einfluss des Vorlesens auf Kinder. Sie kommt zu dem…

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  • Verbraucher & Recht

    Blut spenden ohne Diskriminierung

    Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes (TFG) darf die sexuelle Orientierung von Blutspendern keine Rolle mehr spielen. Künftig ist für das Spenden von Blut ausschließlich das sexuelle Risikoverhalten ausschlaggebend. Darüber hinaus wird durch die Gesetzesänderung auch die bestehende Altersgrenze für Blutspenden aufgehoben. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat vier Monate Zeit, ihre „Richtlinie Hämotherapie“ anzupassen. Sie legt unter anderem Kriterien für die Zulassung, Rückstellung und den Ausschluss von Personen zur Blutspende fest. Die ARAG Experten mit einem Überblick. Das ist neu Ziel des Transfusionsgesetzes (TFG) ist eine sichere Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen sowie die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten. Anfang April tritt nun eine Gesetzesänderung in Kraft. Dann dürfen auch schwule…

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  • Verbraucher & Recht

    Bitte keine Werbung – auch nicht im Hausflur

    Der Hinweis „Bitte keine Werbung einwerfen“ gibt erkennbar zu verstehen, dass der Einwurf von Werbeflyern in Hausbriefkästen nicht erwünscht ist. Das umfasst auch, wie im konkreten Fall geschehen, das Ablegen von Werbematerial auf der Briefkastenanlage oder vor dem Hauseingang, entschied laut ARAG Experten das Amtsgericht München in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil (Az.: 142 C 12408/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle…

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    Stückzahl-Angabe bei Lebensmitteln Pflicht

    Auf der Verpackung eines Lebensmittels, in der sich wiederum mehrere Einzelpackungen befinden, müssen sowohl das Füllgewicht als auch die Anzahl der enthaltenen Einzelpackungen angegeben werden. Das gilt nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) auch dann, wenn es sich bei den Einzelpackungen um kleinteilige Einzelstücke – wie etwa einzeln umwickelte Bonbons – handelt. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: 3 C 15.21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BverwG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de…

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    Keine Halterhaftung bei E-Roller-Brand in Werkstatt

    Der Halter eines Elektrorollers haftet nicht, wenn seine ausgebaute Batterie bei einer Inspektion während des Aufladens explodiert und eine Werkstatt in Brand setzt. Ist der Akku bereits ausgebaut, kann nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesgerichtshof nicht mehr davon ausgegangen werden, dass dessen Erhitzung und die nachfolgende Explosion in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer Betriebseinrichtung standen (Az.: VI ZR 1234/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung…

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