• Verbraucher & Recht

    Sozialhilfeträger muss nach Auszug nicht alle Reparaturen zahlen

    Fallen nach dem Auszug aus einer Mietwohnung Schönheitsreparaturen oder Auszugsrenovierungen an, übernimmt in der Regel der Sozialhilfeträger die Kosten für Mieter, die Sozialhilfe erhalten. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass dies nicht für Schäden gilt, die durch einen unsachgemäßen Umgang mit der Mietsache entstanden sind. In einem konkreten Fall hatte ein Mieter mit einem Besenstiel 14 Löcher in die Zimmerdecke gestoßen. Mit diesem unsanften Klopfen wollte er seinen oft zu lauten Obermieter zur Ruhe bringen. Die Reparatur der durchlöcherten Decke kostete bei Auszug des Sozialhilfeempfängers knapp 1.500 Euro. Das Geld wollte sich der Vermieter vom Sozialhilfeträger zurückholen, der auch die Miete des Mannes übernommen hatte. Doch der Träger…

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  • Verbraucher & Recht

    Vermieter fordert nach 30 Jahren Schadensersatz

    Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters kann laut ARAG Experten erst dann verjähren, wenn der Vermieter die Mietsache zurückerhält. Auch dann, wenn das Schaden auslösende Ereignis bereits mehr als 30 Jahre zurückliegt. In einem konkreten Fall hatte es einen schweren Wasserschaden inklusive einsturzgefährdeter Decke gegeben, weil in einer Mietwohnung mehr als drei Jahrzehnte zuvor der Fliesenboden im Bad ausgetauscht worden war. Die Arbeiten waren allerdings nicht fachgerecht ausgeführt worden und es fehlte eine wichtige Dichtung unterhalb der Fliesen. So konnte Wasser unbemerkt über 30 Jahre in den Fußboden einsickern und schlussendlich schwere Schäden an der darunter liegenden Wohnung anrichten. Als der Vermieter Schadensersatz für Reparaturarbeiten in Höhe von knapp 38.000 Euro verlangte,…

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  • Kunst & Kultur

    Neujahrsbräuche rund um den Globus

    Wo und wann auch immer auf dem Globus das Neue Jahr beginnt – es wird stets auf besondere Art und Weise begrüßt. Und so verschieden die Bräuche weltweit auch sind, eins ist ihnen allen gemein: Sie sollen in ein glückliches, gesundes, erfolgreiches, neues Jahr führen. Die ARAG Experten haben die bemerkenswertesten Traditionen zum Jahreswechsel im Folgenden zusammengetragen. Argentinien Die Argentinier werfen zu Silvester ihren Ballast buchstäblich zum Fenster raus. Dabei werden alte Unterlagen, Urkunden und sonstige Papiere in kleine Schnipsel zerrissen und durchs Fenster geworfen – und damit gleichzeitig alle alten Lasten entsorgt. Brasilien Die Brasilianer haben gleich eine ganze Batterie von Bräuchen zum Jahreswechsel und sie überlassen dabei nichts…

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  • Verbraucher & Recht

    Tierisch kalter Zoobesuch

    Laut Forsa-Studie gehen 75 Prozent der Deutschen gerne in den Zoo. Dabei ist der Zoo mittlerweile mehr als ein Ort, an dem man teilweise seltene Tiere bestaunen kann. Moderne zoologische Gärten haben unter anderem das Ziel, bedrohte Tierarten im natürlichen Lebensraum zu pflegen und zu erhalten. Gerade im Winter kann ein Zoobesuch zu einem ganz besonderen Vergnügen werden. Denn statt sommerlichem Trubel mit hohen Besucherzahlen herrscht jetzt coole Gelassenheit bei Bewohnern und Pflegern. Die ARAG Experten anlässlich des „Mach einen Zoobesuch-Tags“ am 27.12. mit Tipps für einen gelungenen Zoobesuch im Winter. Zoo in Zahlen Rund 800 Zoos, Tier- und Wildparks gibt es nach Schätzungen des Verbandes der Zoologischen Gärten e.…

  • Verbraucher & Recht

    Gesundheit am Arbeitsplatz ist Chefsache

    Fachkräftemangel, demografischer Wandel, hoher Krankenstand, enorme Ausfallkosten, fehlende Motivation, mieses Betriebsklima – wer seinen Arbeitnehmern auf Dauer zu viel abverlangt und sich nicht aktiv um die Gesundheit am Arbeitsplatz kümmert, riskiert das Wohl der Mitarbeiter des Unternehmens. Es lohnt sich also für Arbeitgeber, in eine gesunde Arbeitsumgebung zu investieren. Einige Maßnahmen für einen gesunden Arbeitsplatz sind in Deutschland sogar vorgeschrieben. Die ARAG Experten geben einen Überblick, welche Pflichten Arbeitgeber haben und welche Möglichkeiten sie nutzen können, um eine gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung zu schaffen. Stress lass nach! Die heutige Arbeitswelt ist von Dienstleistungen geprägt. Die Folge sind körperlich unterforderte Arbeitnehmer, die beispielsweise mit Rückenschmerzen, Gelenkproblemen oder Stoffwechselstörungen kämpfen. Gleichzeitig findet oft eine…

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  • Verbraucher & Recht

    Kein Word-Dokument als Klage

    Ein als Word-Dokument übermittelter Schriftsatz ist nach Auskunft der ARAG Experten nicht für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und damit formunwirksam. Das gilt dem Bundesarbeitsgericht zufolge auch dann, wenn das Gericht ein IT-System nutzt, das dessen Bearbeitung zulässt. Vorübergehende technische Probleme mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach seien rechtzeitig glaubhaft zu machen (Az.: 6 AZR 499/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle…

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  • Verbraucher & Recht

    Kein Schadensersatz wegen EasyPASS

    Versäumt ein Fluggast seinen Flug, weil er die Voraussetzungen für die Nutzung der automatisierten Grenzkontrolle (EasyPASS) nicht erfüllt, so löst dies laut ARAG Experten keinen Schadensersatzanspruch gegen den Flughafenbetreiber aus. Für die Organisation der Passkontrollen sei die Bundespolizei verantwortlich, so der Bundesgerichtshof. Der Flughafenbetreiber hafte auch dann nicht, wenn er online auf das EasyPASS-System hinweise, ohne die Nutzungsvoraussetzungen näher zu konkretisieren (Az.: 6 StR 68/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220…

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  • Verbraucher & Recht

    Ehrenamtliche Chorsänger bei Adventssingen unfallversichert

    Ein ehrenamtliches Mitglied eines Frauenchores ist laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten unfallversichert. Der Weg stehe in innerem Zusammenhang mit dem versicherten Ehrenamt, selbst wenn die Freude am Gesang und der Gemeinschaft im Vordergrund steht. Freude gehöre zum Wesen des Ehrenamts (Az.: B 2 U 19/20 R). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BSG . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Jennifer Kallweit Pressereferetnin Telefon: +49 (211) 9633115 Fax: +49 (211) 9632220 E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle…

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  • Verbraucher & Recht

    Sex nur im Doppelbett?

    Es sollte ein Urlaub voller Harmonie und Entspannung werden – mit möglichst viel Intimverkehr. Doch als die zwei Turteltauben im Hotelzimmer zwei Einzelbetten statt eines Doppelbettes vorfanden, war die Lust verflogen und die Enttäuschung groß. So groß, dass das Paar Schadensersatz von 20 Prozent des Reisepreises wegen nutzlos vertaner Urlaubszeit verlangte, da ein harmonischer Beischlaf im Einzelbett undenkbar schien. Doch die Richter wollten keinen Reisemangel erkennen. Sie waren vielmehr der Ansicht, dass auch in einem Einzelbett mehrere Variationen des Beischlafes möglich seien. Zudem forderte das Gericht etwas mehr Kreativität: Mit wenigen Handgriffen wäre es problemlos möglich gewesen, die Betten nebeneinander zu stellen. Um ein Auseinanderrutschen auf den glatten Fliesen zu…

  • Verbraucher & Recht

    Gefährliche Rechnung eines Kondomherstellers

    Addiert man die Orgasmen von Mann und Frau und hat die Frau zwei Orgasmen in Folge, könnte man theoretisch mit nur einem Kondom drei Orgasmen haben. So zumindest das Rechenbeispiel eines Kondomherstellers, der auf der Verpackung mit sieben Kondomen bis zu 21 Orgasmen versprach. Doch das gefiel weder der Konkurrenz noch den Richtern. Die sahen darin eine mögliche Täuschung vor allem jugendlicher Käufer, die zu dem Schluss kommen könnten, dass die Kondome mehrfach verwendet werden könnten (Landgericht Düsseldorf, Az.: 14c O 124/15). Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass Kondome Medizinprodukte sind und von den Herstellern als solche nur für eine einmalige Verwendung vorgesehen sind. Weitere interessante Informationen unter:…

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