• Finanzen / Bilanzen

    Starke Beitragserhöhungen auch bei den privaten Krankenversicherungen (PKV)

    Auch in der privaten Krankenversicherung steigen die Beiträge. Durchschnittlich sind es 13 Prozent, im Einzelfall kann es aber auch zu deutlich höheren Beitragssteigerungen kommen. Wen diese Erhöhungen finanziell überfordern, dem bleibt oft nur, innerhalb des Tarifs an den Kosten zu schrauben. Um Beiträge zu sparen, können Sie zum Beispiel auf Leistungen im Bereich stationäre Versorgung verzichten, etwa auf die Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer sowie die Chefarztbehandlung. Ebenso könnten Sie erwägen, Leistungen beim Zahnersatz zu senken, zum Beispiel von 100 Prozent Kostenübernahme auf 80 Prozent. Denkbar wäre auch, den Selbstbehalt zu erhöhen. Allerdings sollten Angestellte wissen, dass sich der Arbeitgeber zwar an den Krankenkassenbeiträgen zur Hälfte beteiligt, nicht aber am…

    Kommentare deaktiviert für Starke Beitragserhöhungen auch bei den privaten Krankenversicherungen (PKV)
  • Finanzen / Bilanzen

    OP- oder Krankenvollversicherung: Eine Frage des Geldes?

    Ob Sie eine Krankenversicherung für Ihren Vierbeiner abschließen beziehungsweise wie umfassend dieser Schutz ausfallen soll, hängt davon ab, was Ihnen persönlich wichtig ist und wie es um Ihre Finanzen bestellt ist. “Versichern lässt sich viel”, sagt Verbraucherschützer Grieble. “Doch je breiter der Schutz ausfällt, desto teurer ist auch die Police.” Eine Krankenvollversicherung kostet das Doppelte bis Dreifache einer OP-Police. Für einen unbegrenzten Vollschutz für einen sechs Monate alten Labrador berechnen Assekuranzen beispielsweise zwischen 750 und rund 1.300 Euro im Jahr. Solch hohe Tierarztkosten sind bei einem jungen Hund kaum zu erwarten. Ein guter OP-Schutz ohne Selbstbeteiligung kostet für den Vierbeiner etwa 250 bis 500 Euro. Tierhalter müssen also abwägen und…

    Kommentare deaktiviert für OP- oder Krankenvollversicherung: Eine Frage des Geldes?
  • Finanzen / Bilanzen

    Krankenkassenbeitrag 2026: So berechnen Sie ihn

    Auf Ihrem Gehaltszettel ist der Gesamtbeitragssatz Ihrer Krankenkasse ausgewiesen. Wenn Sie Ihr Sparpotenzial ermitteln wollen, sollten Sie zuerst die Höhe des Zusatzbeitrags Ihrer Krankenkasse feststellen. Kurz vor Jahresende legen die meisten Kassen ihren Zusatzbeitrag für das neue Jahr fest. Jedoch auch während des Jahres ist eine Erhöhung möglich. Biallo-Tipp: Die Krankenkassen müssen ihre Mitglieder über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags informieren. Das muss per Brief erfolgen oder über das Internetportal der Krankenkasse, wenn sich Mitglieder dort registrieren. Die Kasse muss auch über Wechselmöglichkeiten informieren. Zusatzbeiträge von großen gesetzlichen Krankenkassen im Vergleich Um Ihnen die ganze Bandbreite der Zusatzbeiträge aufzuzeigen, haben wir in der folgenden Tabelle Beitragssätze der großen Krankenkassen (Auswahl) zusammengetragen…

  • Finanzen / Bilanzen

    Vorsicht Ausschlüsse: Verstehen Sie das Kleingedruckte?

    Welche Kosten die Krankenvoll- oder OP-Versicherung letztlich übernimmt, steht in den Versicherungsbedingungen. Doch die wenigsten Verbraucher werden daraus schlau, besonders wenn es um medizinische Diagnosen und Behandlungen sowie die Bedingungen für ihre Kostenübernahme geht. Selbst wer sich für einen Krankenvollschutz entscheidet, erhält kein Rundum-Sorglos-Paket. Denn für manche kostspieligen Behandlungen kommen Versicherer nicht auf. Häufig auftretende Erkrankungen wie Hüft- und Gelenkprobleme oder Kniegelenkverletzungen bei Hunden, sind zum Teil von der Erstattung ausgenommen. Auch bei Katzen sind erblich bedingte Krankheiten meist nicht versichert. Für Kastration und Sterilisation kommen viele Tierversicherer nicht auf. Zahnbehandlungen und Orthesen sind oft ebenfalls nicht inklusive. Es ist daher wichtig, genau nachzulesen, was die Versicherung nicht zahlt. Die…

    Kommentare deaktiviert für Vorsicht Ausschlüsse: Verstehen Sie das Kleingedruckte?
  • Finanzen / Bilanzen

    So reagieren Sie auf steigende Beiträge

    Zum Jahreswechsel erhöhen viele Kassen wieder ihre Beiträge. Sie liegen ab 2026 zwischen 16,78 und 19 Prozent. Der unterschiedliche Beitragssatz ergibt sich aus dem Zusatzbeitrag, den jede Kasse individuell festlegen kann. Im Durchschnitt liegt der Zusatzbeitrag 2026 bei 2,9 Prozent. Viele Kassen liegen aber deutlich darüber. Der Zusatzbeitrag ist die Stellschraube für Versicherte, um ihren Beitrag effektiv zu senken, nämlich durch einen Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse. Allerdings ist der Beitragssatz nur ein Kriterium bei der Krankenkassenwahl. Auch Zusatzleistungen spielen eine wichtige Rolle. Lesen Sie auf den folgenden Seiten, was der Zusatzbeitrag Sie kostet, wie ein Kassenwechsel funktioniert und ob es die richtige Entscheidung für Sie ist. Krankenkassenbeitrag GKV: Zusatzbeitrag…

  • Finanzen / Bilanzen

    Gestiegene Tierarztkosten: Kranke Vierbeiner als finanzielles Risiko?

    Seit Ende 2022 rechnen Veterinäre für ihre Leistungen mehr ab. Die überarbeitete Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)  berücksichtigt die gestiegenen Kosten in den Praxen und trägt dem medizinischen Fortschritt Rechnung. Denn auch in der Tiermedizin haben moderne Diagnostik und Therapieverfahren Einzug gehalten. Das merken Tierhalter am Geldbeutel: Untersuchungen und Behandlungen der Vierbeiner kosten im Vergleich zu früher mitunter das Doppelte. Fallen nur die jährlichen Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Wurmkuren an, ist das kein größeres Problem. Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Gothaer Versicherung aus dem Jahr 2023 geben die meisten Hundehalter und Katzenbesitzer jährlich zwischen 100 und 500 Euro für Tierarztbesuche aus. Für Routinebehandlungen berechnen Veterinäre den ein- bis zweifachen GOT-Satz. Erkrankt…

    Kommentare deaktiviert für Gestiegene Tierarztkosten: Kranke Vierbeiner als finanzielles Risiko?
  • Finanzen / Bilanzen

    Erben und Steuern

    Irrtum 14: „Die Erbschaftssteuer frisst das ganze Erbe auf.“ Das ist in den meisten Fällen nicht richtig. Es gelten gerade bei engen Verwandten hohe Freibeträge. So gilt für Ehegatten ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro pro Elternteil, für Enkel gelten 200.000 Euro. Ehegatten steht zudem ein Versorgungsfreibetrag von pauschal 256.000 Euro zu. Auch Kindern steht ein nach Alter gestaffelter Versorgungsfreibetrag bis zum 27. Lebensjahr zu. Sollte der hinterbliebene Ehepartner in der eigenen Immobilie wohnen, fällt für diese keine Erbschaftssteuer an, sofern er mindestens zehn Jahre dort wohnen bleibt. Werden die Freibeträge überschritten, muss nur der darüber liegende Anteil zum jeweiligen Steuersatz versteuert werden. Beispiel: Der Sohn erbt…

  • Finanzen / Bilanzen

    Schenken und Erben

    Irrtum 12: „Gebe ich zu Lebzeiten einem meiner Kinder einen Anteil von meinem Vermögen, wird das im Erbfall verrechnet, so dass am Ende alle meine Kinder den gleichen Anteil erhalten.“ Das ist nicht automatisch der Fall. Zuwendungen zu Lebzeiten werden keinesfalls automatisch nach dem Tod verrechnet. Beispiel: Herr Müller überträgt seinem Sohn ein Baugrundstück. Notariell wird festgehalten, dass dies im Erbfall auszugleichen ist. Zu einem späteren Zeitpunkt schenkt er der Tochter 200.000 Euro, ohne etwas schriftlich festzuhalten. Nach dem Tod des Vaters fordert die Tochter ihren Anteil am Baugrundstück des Bruders ein. Dieser argumentiert, dass sie ja bereits 200.000 Euro erhalten habe, was ein angemessener Ausgleich sei. Da es dazu…

  • Finanzen / Bilanzen

    Erben mit und ohne Testament

    Irrtum 7: „Ich habe kein großes Vermögen, ich brauche gar kein Testament.“ Ob Sie ein Testament benötigen oder nicht, hat nichts mit der Größe des Vermögens zu tun, sondern eher damit, ob Sie selbst bestimmen möchten, wer den Nachlass bekommt. Denn die gesetzliche Erbfolge ist weit verzweigt und hält Überraschungen bereit. So erben unter Umständen weit entfernte Cousinen oder andere ferne Verwandte mit, zu denen Sie möglicherweise gar keinen Kontakt haben. Beispiel: Herr Müller ist verwitwet und hat eine Tochter. Stirbt Herr Müller, wird seine Tochter  Alleinerbin. Sollte sie versterben, erben die Enkel. Sollte es aber keine Enkel geben, kommen andere, entferntere Verwandte als Erben an die Reihe. Lösung: Wieder…

  • Finanzen / Bilanzen

    Erben in der Familie

    Irrtum 1: „Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Wenn ich sterbe, erhält meine Ehepartnerin erst mal alles.“ Viele glauben, dass der überlebende Ehepartner automatisch alleiniger Erbe wird. Das stimmt nur selten. Nach dem Gesetz erbt der Ehepartner – sofern bei der Eheschließung kein notarieller Erbvertrag geschlossen wurde – die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte geht an die Kinder zu jeweils gleichen Teilen. Gibt es keine Kinder, erben Eltern oder Geschwister des Verstorbenen mit. Beispiel: Herr Müller verstirbt und hinterlässt seine Ehefrau und zwei Kinder. Ohne Testament bekommt die Ehefrau 50 Prozent vom Nachlass (in einer Zugewinngemeinschaft), die Kinder teilen sich die restlichen 50 Prozent, also jeder erhält 25…