• Finanzen / Bilanzen

    Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

    Es gibt Begriffe und Daten, die jeder Unternehmer kennen sollte und von denen er auch wissen sollte, was sie in der Konsequenz bedeuten, bzw. die in keinem Kalender fehlen sollten. „Auch wenn es kaum möglich ist, einmal umfänglich auf alle wesentlichen Punkte, die für die Sicherung der Liquidität und den Forderungseinzug eines Unternehmens von Bedeutung sind, gesammelt hinzuweisen, so sind es doch im Wesentlichen immer dieselben Dinge, die es zu beachten gibt“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH. Nachfolgend dazu eine Liste der wichtigsten Punkte und Daten, die sich bei der täglichen Arbeit im Inkassobüro herauskristallisiert haben, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Abnahme: „Die Abnahme eines im Auftrag hergestellten Werkes durch den Auftraggeber…

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  • Finanzen / Bilanzen

    Unterstützung durch Rechtsdienstleister kann sich positiv auf Zahlungsmoral der Schuldner auswirken

    Unternehmer A hatte sich nach längerem Zögern doch dazu entschlossen, mal wieder am Unternehmerstammtisch teilzunehmen. Eine durchaus gewinnbringende Entscheidung, wie sich später herausstellte. Beim Stammtisch traf A nämlich auf einen alten Bekannten, Unternehmer Z, den er schon immer für sein unternehmerisches Talent bewundert hatte. Z hatte seinen „Laden“ anscheinend gut im Griff und ihm schien auch alles mühelos von der Hand zu gehen. Nach kurzer Zeit kamen A und Z ins Gespräch und schnell ging es dann auch schon ums „Eingemachte“, um Aufträge und Außenstände. A berichtete u. a. von sturen Schuldnern, sich häufenden Außenständen, zeitfressendem „Hinterhergerenne“ hinter seinem Geld und wunderte sich, dass Z nicht ins gleiche Horn stieß.…

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  • Finanzen / Bilanzen

    (K)ein Grund zur Freude: Wenn der Schuldner erbt …

    „Glaubt man den Veröffentlichungen vieler großer Zeitungen, die sich in ihren Artikeln wiederum auf Statistiken und Prognosen beziehen, dann wird in den nächsten Jahren in Deutschland so viel vererbt wie nie zuvor“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH. „Das dürfte“, fährt er fort, „so manchen Gläubiger hoffnungsvoll stimmen, denn die Chancen stehen nicht schlecht, dass es auch einen seiner Schuldner treffen könnte. Das wäre es dann aber auch schon. Denn die Erbschaft eines Schuldners ist die eine Seite, ob er als Gläubiger allerdings von dem Geld dann etwas sieht, steht auf einem ganz anderen Blatt. Nach meiner Erfahrung bleibt dieses ‚Blatt‘ aber zumeist leer.“ Geld und Moral „Schon…

  • Finanzen / Bilanzen

    Abnahme — Ein Schwergewicht unter den Handwerkerrechten

    Unter den „Top Ten“ der guten Vorsätze zu Beginn eines Jahres findet sich mit schöner Regelmäßigkeit das Thema „abnehmen“, womit allerdings die Verringerung des Körpergewichts gemeint ist. Auf die Abnahme seines im Auftrag gefertigten Werkes zu achten, hat zwar für einen Handwerker mit obigem Beispiel absolut nichts zu tun, taugt aber zu 100 Prozent als wirklich guter Vorsatz für das Jahr und darüber hinaus. „Und mehr noch“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH, „jeder Handwerker sollte sich darüber im Klaren sein, dass der Abnahme seines Werkes auch rechtlich gewichtige Bedeutung zukommt.“ Im Weiteren erläutert Drumann die verschiedenen Arten der Abnahme, ihren Stellenwert und worauf es ankommt. Abnahme —…

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  • Finanzen / Bilanzen

    Bestmöglich für die Unternehmens-Liquidität sorgen

    Egal wohin man schaut, alles ist teuer, wird teurer und immer noch teurer. Jeder versucht, sein Geld zusammenzuhalten, wenn möglich, Rücklagen zu bilden, Preise zu vergleichen usw. Prioritäten verschieben sich. Da bekommt jetzt auch die Absicherung der Liquidität eines Unternehmens ein ganz neues, vielleicht schwereres Gewicht. „Vieles in der heutigen Zeit kann man nicht (mehr) beeinflussen. Man kann lediglich versuchen, angemessen zu reagieren“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH. „Dennoch gibt es ein paar Dinge, die man gerade in einer Zeit, in der viel von außen vorgegeben zu werden scheint, tun kann, um die Liquidität des eigenen Unternehmens bestmöglich zu sichern. Dabei ist es durchaus wichtig, sich vor…

  • Finanzen / Bilanzen

    Mahnen per Handy — eine zeitgemäße Alternative

    „Zeit ist Geld“ — ein geflügeltes Wort, was besonders dann herhalten muss, wenn alles schnell, schnell erledigt werden soll, bloß kein Stillstand, keine Lücke im Terminkalender entstehen darf. Da wird dann schon mal bei der morgendlichen Joggingrunde die to-do–Liste aufs Handy gesprochen, wird bei der Fahrt mit dem Zug auf die Laptop-Tastatur eingehämmert oder werden im Auto die ersten Kollegentelefonate geführt. Auch Bankgeschäfte werden immer öfter von unterwegs, so nebenbei per Handy getätigt, Kontostände abgefragt oder Überweisungen erledigt. „Was also liegt da näher“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH, „als auch andere, geschäftlich notwendige Dinge mit mobilen Geräten von unterwegs erledigen zu wollen, wie z. B. säumige Kunden…

  • Finanzen / Bilanzen

    Teures Versäumnis: Verjährung einer Forderung verpasst

    Es ist schon ärgerlich genug,offene Forderungen über einen langen Zeitraum nicht realisieren zu können. Wie viel ärgerlicher ist es dann erst, solche Forderungen auf Grund des eigenen Verhaltens völlig zu verlieren. „Und zumeist vor allem unnötig“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH. „Leider erlebe ich es im Arbeitsalltag noch viel zu häufig, dass Gläubiger auf ihre Forderungen endgültig verzichten müssen, weil sie die Verjährungsfristen nicht im Auge behalten haben bzw. nicht rechtzeitig tätig geworden sind. In diesem Jahr, am 31.12.2022, gingen auf diese Weise also ggf. noch offene Forderungen verloren, die in 2019 fällig wurden. Noch muss es nicht dazu kommen, aber viel Zeit lassen kann man sich…

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  • Verbraucher & Recht

    BREMER INKASSO GmbH: Titel haben 30 Jahre Gültigkeit – dranbleiben!

    Ein geflügeltes Wort sagt: „Totgesagte leben länger“. Ein wenig so verhält es sich auch mit Forderungen, die bisher nicht realisiert werden konnten und für die ein (Vollstreckungs-)Titel existiert. Ein solcher Titel für eine gefühlt „totgesagte“ Forderung lebt auch länger, nämlich zunächst einmal 30 Jahre. Er hat mindestens 30 Jahre Gültigkeit! „Und auch wenn bereits vor Jahren oder Jahrzehnten Vollstreckungsversuche erfolglos blieben, so besteht ggf. immer noch und immer wieder die Möglichkeit, es erneut zu versuchen“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH. „Nur leider verlieren nach meiner Erfahrung zu viele Gläubiger solche titulierten Forderungen über die Jahre aus dem Blick. Dabei können sie bares Geld wert sein.“ Im Weiteren…

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  • Finanzen / Bilanzen

    Wer den Auftrag erteilt, muss im Zweifel auch zahlen

    Im Geschäftsalltag ist es gang und gäbe, dass Aufträge für Lieferungen oder für die Erbringung von Leistungen erteilt werden. Läuft alles glatt, wird wie bestellt geliefert oder wie bestellt geleistet und bezahlt. So weit so gut! „Nur leider ist so ein reibungsloser Verlauf nicht die Regel, wenngleich, zum Glück, auch nicht die Ausnahme“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH. „Schwierig wird es, wenn der Empfang der Ware bestritten wird oder die Behauptung im Raum steht, die Ware gar nicht bestellt zu haben. Um für den Fall solcher Fälle nicht das Nachsehen zu haben, sind Genauigkeit und Sorgfalt im Umgang mit allen relevanten Informationen und Daten bereits bei der…

  • Finanzen / Bilanzen

    Ab 1. Juli 2022 neue Pfändungsfreigrenze

    Seit dem 1. Juli 2021 galt ein pfändungsfreier Grundbetrag für den Schuldner von 1.252,64 EUR. Dieser Betrag wird nun zum 1. Juli 2022 auf 1.330,16 EUR monatlich angehoben. Das entspricht einer Erhöhung um 6,19%!  Anpassung erfolgt auf gesetzlicher Grundlage Seit 2021 erfolgt die Anpassung der Pfändungsfreigrenze jährlich. Zuvor betrug der regelmäßige Turnus der dynamischen Anpassung zwei Jahre. Die nach § 850c Zivilprozessordnung (ZPO) bis zum 30. Juni 2022 geltende Pfändungstabelle wird jetzt durch die Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2022 vom 25. Mai 2022 im Bundesgesetzblatt 2022 Teil I Nr. 18 von der Pfändungstabelle mit Gültigkeit vom 01. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 abgelöst.  Kostenausgleich — Eine ziemlich einseitige „Angelegenheit“ Die…