• Energie- / Umwelttechnik

    Bundesnetzagentur veröffentlicht Bericht zu Online-Kommunikationsdiensten

    Die Bundesnetzagentur hat heute einen Bericht zur Nutzung von Online-Kommunikationsdiensten in Deutschland veröffentlicht.  „Dienste wie Skype, WhatsApp oder Threema haben sich in den vergangenen Jahren rasant verbreitet. Sie werden mittlerweile von breiten Teilen der Bevölkerung genutzt. Allerdings sind klassische Telekommunikationsdienste weiterhin von hoher Bedeutung für die Verbraucher“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir stellen auch fest, dass die drei beliebtesten Dienste WhatsApp, Facebook Messenger und Instagram alle zum Facebook-Konzern gehören.“ Klares Bild über Nutzung von OTT-Kommunikationsdiensten  Die Ergebnisse, die auf einer repräsentativen Verbraucherbefragung basieren, zeigen, dass rund 83 Prozent der Befragten regelmäßig sogenannte OTT-Kommunikationsdienste nutzen, die über das offene Internet erbracht werden, insbesondere mithilfe von Smartphones. Eine hohe Affinität…

  • Energie- / Umwelttechnik

    Keine Freistellung für Nord Stream 2 von der Regulierung

    Die Bundesnetzagentur hat heute den Antrag der Nord Stream 2 AG auf Freistellung von der Regulierung des im deutschen Hoheitsgebiet verlaufenden Teils der Nord Stream 2 abgelehnt.  Leitung nicht fertiggestellt Der im deutschen Hoheitsgebiet verlaufende Teil einer Gasverbindungsleitung mit Drittstaatenbezug kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen von den Regulierungsvorgaben freigestellt werden. Erforderlich hierfür ist, dass die Gasverbindungsleitung vor dem 23. Mai 2019 fertiggestellt war.  Da die Nord Stream 2 zum 23. Mai 2019 noch nicht komplett verlegt war, hat die Bundesnetzagentur den Antrag der Nord Stream 2 AG auf Freistellung abgelehnt. Die Nord Stream 2 unterliegt somit mit einer Inbetriebnahme den deutschen Regulierungsvorgaben und den europäischen Regelungen zur Entflechtung, zum…

  • Energie- / Umwelttechnik

    Neuregelung der Berechnung des Ausgleichsenergiepreises Strom

    Die Bundesnetzagentur hat das Konzept der Übertragungsnetzbetreiber für eine geänderte Berechnung des Ausgleichsenergiepreises genehmigt. „Mit der geänderten Berechnung des Ausgleichsenergiepreises sollen Fehlanreize beseitigt werden. Wir wollen Systemungleichgewichte im deutschen Stromnetz, wie sie im Juni 2019 in erheblichem Umfang aufgetreten waren, verhindern“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Entscheidung komplettiert unsere Maßnahmen, mit denen die Bilanzkreistreue gestärkt werden soll.“ Weiterentwicklung der Börsenpreiskopplung des Ausgleichsenergiepreises Durch eine weiterentwickelte Börsenpreiskopplung wird für Bilanzkreisverantwortliche ein stärkerer finanzieller Anreiz zum Ausgleich ihrer Bilanzkreise gesetzt. Neuer Bezugspunkt der Börsenpreiskopplung wird zukünftig ein von den Übertragungsnetzbetreibern speziell zu berechnender Preisindex sein. Als zusätzliche Sicherheitsmarge wird dieser Preisindex noch mit einem Aufschlag bei Unterspeisung bzw. Abschlag bei…

  • Kommunikation

    Präsident Homann: „Ausbau der Netze hat weiter hohe Priorität“

    Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Jahresbericht für das Jahr 2019 veröffentlicht. „Wir haben im letzten Jahr Frequenzen für den weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes versteigert. Jetzt gehen wir davon aus, dass die Netze weiter ausgebaut werden und wir noch in diesem Jahr spürbare Verbesserungen der Versorgung verzeichnen werden“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Auch in den Verfahren zum Ausbau der Stromnetze konnten wir im vergangenen Jahr weitere wichtige Schritte vorankommen.“ Marktentwicklung Telekommunikation Beim Ausbau der Mobilfunknetze ist die Zahl der Funkbasisstationen 2019 auf 190.595 angestiegen (Ende 2018: 181.640), davon 62.567 LTE-Basisstationen (2018: 54.911). 57.457 Basisstationen entfielen auf UMTS/3G (2018: 57.180) und 70.432 auf GSM/2G (2018: 69.549). Zudem wurden 139 5G-fähige…

  • Verbraucher & Recht

    Bundesnetzagentur stellt Verstöße gegen die Bilanzkreistreue fest

    Die Bundesnetzagentur hat Verstöße der Unternehmen Energie Vertrieb Deutschland (EVD) und Optimax Energy gegen die vertraglichen Pflichten aus dem Bilanzkreisvertrag Strom festgestellt. Beide Unternehmen haben als sogenannte Bilanzkreisverantwortliche gegen ihre Pflicht zum ordnungsgemäßen Ausgleich der gehandelten Strommengen in den Bilanzkreisen verstoßen.  Unzulässiges Verhalten von Bilanzkreisverantwortlichen Als unzulässiges Verhalten wertet die Bundesnetzagentur insbesondere eine Erzeugungsprognose von Energiemengen, die dem Bilanzkreisverantwortlichen tatsächlich nicht zur Verfügung standen. Die Anpassung von Prognosefahrplänen an die Handelstätigkeit widerspricht ebenfalls der gesetzlichen Maßgabe, für eine ausgeglichene Bilanz zwischen Einspeisung und Entnahme zu sorgen.  Die Feststellung kommt einer Abmahnung durch die Bundesnetzagentur gleich. Eine Beendigung des Bilanzkreisvertrags ist damit nicht verbunden. Gegen die Feststellung der Bundesnetzagentur sind Rechtsmittel…

  • Kommunikation

    Anordnung von Endkundenentgelten für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer

    Mit Wirkung ab heute hat die Bundesnetzagentur den Mobilfunkanbietern freenet, 1&1 Drillisch, 1&1 Telecom und Telefonica die Portierungsentgelte in von 6,82 Euro (brutto) angeordnet. Die bisher erhobenen Entgelte in Höhe von etwa 30 Euro wurden untersagt.  „Wir haben die Hürden beim Wechsel des Mobilfunkanbieters deutlich abgesenkt. Das fördert den Wettbewerb und davon profitieren die Verbraucher. Ab heute dürfen für die Portierung höchstens 6,82 Euro erhoben werden, bisher waren es oft rund 30 Euro“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Großteil der Anbieter hat Entgelte freiwillig abgesenkt Nachdem die Bundesnetzagentur die Entgelte auf der Vorleistungsebene für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer auf 3,58 Euro (netto) abgesenkt hatte, wurden die Mobilfunkanbieter Mitte Februar…

  • Kommunikation

    Überprüfung der Versorgungsberichte der Mobilfunknetzbetreiber abgeschlossen

    Die Bundesnetzagentur hat die Überprüfung der Berichte zur Erfüllung der Versorgungsauflagen aus der Frequenzversteigerung 2015 der Mobilfunknetzbetreiber Telefónica, Telekom und Vodafone abgeschlossen. Alle drei Mobilfunknetzbetreiber haben die Versorgungsauflagen nicht im vollen Umfang fristgerecht erfüllt.  „Unser oberstes Ziel bleibt, dass die Versorgung mit mobilem Breitband in der Fläche vorankommt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir wollen in den nächsten Monaten nachprüfbare Verbesserungen sehen, die sicherstellen, dass die Auflagen bis zum Jahresende vollständig erfüllt werden. Das umfasst ausdrücklich auch, dass wir gegebenenfalls Zwangs- und Bußgelder verhängen.“  Überprüfung durch die Bundesnetzagentur Die Meldungen der Netzbetreiber von Anfang des Jahres wurden vom Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur überprüft. Die Überprüfungen durch die Bundesnetzagentur…

  • Energie- / Umwelttechnik

    Bericht zu Wartungseinrichtungen für Eisenbahnfahrzeuge fertiggestellt

    Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Bericht zur Wettbewerbsprüfung und zur regulatorischen Einschätzung der Märkte für Wartungseinrichtungen für Eisenbahnfahrzeuge veröffentlicht. „Wir halten eine regulatorische Aufsicht von Wartungseinrichtungen für einen funktionierenden Wettbewerb auf der Schiene für erforderlich“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Wettbewerbsprüfung bei Wartungseinrichtungen abgeschlossen Die Bundesnetzagentur hat für die Bundesregierung einen Bericht zu den wettbewerblichen Verhältnissen auf den Märkten für Wartungseinrichtungen für Eisenbahnfahrzeuge erstellt und die zeitlich befristeten Ausnahmen für Betreiber von der Regulierung bewertet.  Die Bundesnetzagentur untersuchte das Entscheidungsverhalten von Anbietern und Nachfragern von Instandhaltungsleistungen. Gestützt auf eine Befragung der Marktteilnehmer analysierte sie detailliert Geschäftsbeziehungen am Markt und Hindernisse einer effektiven Instandhaltung.  Auf sechs Märkten für Wartungseinrichtungen sind…

  • Kommunikation

    Allgemeinzuteilung für drahtlose Mikrofone

    Die Bundesnetzagentur hat heute Frequenzen im Bereich zwischen 470 MHz und 694 MHz für die professionelle Nutzung drahtloser Mikrofone allgemeinzugeteilt. „Die Frequenzen für drahtlose Mikrofone können zum Beispiel in der Kulturwirtschaft künftig kostenlos und ohne förmliche Beantragung genutzt werden“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Durch die Allgemeinzuteilung entfallen für ca. 18.000 Einzelzuteilungen künftig die Zuteilungsgebühren und Frequenznutzungsbeiträge. Neben der finanziellen Entlastung entbürokratisiert die Allgemeinzuteilung Frequenznutzungen für professionelle Nutzer; unter anderem im Bereich Rundfunk und Theater, bei Konzertveranstaltungen oder in anderen Veranstaltungseinrichtungen.  Die bisherigen Zuteilungsinhaber (Einzelfrequenzzuteilung) werden in den nächsten Wochen von der Bundesnetzagentur angeschrieben und über die Überführung ihrer individuellen Nutzungsrechte in diesem Frequenzbereich informiert sowie um Rückmeldung weiterer…

  • Kommunikation

    Bundesnetzagentur veröffentlicht Jahresbericht zur Breitbandmessung

    Die Bundesnetzagentur hat heute zum vierten Mal detaillierte Ergebnisse ihrer Breitbandmessung veröffentlicht. "Gegenüber den Vorjahren zeigen sich erneut wenige Veränderungen. Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erreichen Kunden oft nicht die maximale Geschwindigkeit, die ihnen in Aussicht gestellt wurde. Somit besteht nach wie vor Handlungsbedarf bei den Breitbandanbietern", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Ergebnisse im Festnetz Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download 70,1 % der Nutzer (2017/2018: 71,3 %) bei stationären Breitband­anschlüssen mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungs­rate. Bei 16,4 % der Nutzer (2017/2018: 12,0 %) wurde diese voll erreicht oder überschritten. Die Ergebnisse fielen zwischen den einzelnen Bandbreiteklassen und Anbietern wieder unterschiedlich aus.…