-
Gefakte Werbeangebote: Anzeigenbetrug mit der „Kölner Masche“
Mit Tricks versuchen einige Firmen immer wieder, an Werbeaufträge zu kommen. Mit dieser „Kölner Masche“ wollen sie mit Ärztinnen und Ärzten einen kostenpflichtigen und oft wertlosen Anzeigenvertrag abschließen. Mediziner, die ein „Fake-Abo“ abgeschlossen haben, können sich jedoch dagegen wehren. Alles beginnt mit einem „Cold Call“, einem unerlaubten Werbeanruf in den Praxen, die in der Vergangenheit Anzeigen, etwa in Publikationen von Gemeinden, Städten oder Vereinen, geschaltet hatten. Der Anrufer bezieht sich auf diese Anzeige und suggeriert, für den Verlag zu arbeiten, der diese Publikation herausgibt, und fragt, ob die Praxis in der nächsten Ausgabe wieder dabei sein wolle. Äußert der Angerufene kein Interesse, kündigt der Anrufer ein Fax an, das er…
-
Gesundheits-Apps: Die Besteuerung für App-Betreiber
Im deutschen Gesundheitswesen sind digitale Anwendungen noch nicht flächendeckend verbreitet. Dabei können digitale Strategien – gerade in Krisenzeiten – helfen, die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten zu unterstützen. Was App-Betreiber bei digitalen Gesundheits-Apps umsatzsteuerlich beachten müssen, erklärt Steuerberaterin Annette Bettker bei Ecovis in Rostock. Das deutsche Gesundheitssystem ist weder auf die Folgen des Klimawandels noch auf Pandemien ausreichend vorbereitet. „Unser Gesundheitssystem ist sehr komplex und fragil. Ein nicht besonders reaktionsschnelles und wenig anpassungsfähiges Schönwettersystem“, heißt es auch in dem mehr als 600 Seiten starken Expertenbericht des Sachverständigenrats vom 24. Januar 2023 (Drucksache 20/5500). Die Corona-Pandemie, Naturkatastrophen wie Hochwasser und Hitzewellen als Folgen des Klimawandels oder unterbrochene Lieferketten, sind neue Herausforderungen,…
-
Steueränderungen 2023: Das müssen Landwirte jetzt wissen und beachten
Wie alle Jahre wieder hat die Bundesregierung diverse steuerliche Änderungen bei der Umsatz- und Einkommensteuer sowie der Sozialversicherung vorgenommen. Einige Regelungen bedeuten für Landwirte, dass sie mehr bezahlen müssen; von anderen Neuerungen können sie aber profitieren. Was sich bei der Umsatzsteuer ändert • Der Steuersatz für pauschalierende Landwirte sinkt zum 1. Januar 2023 von 9,5 Prozent auf dann neun Prozent. • Der ermäßigte Steuersatz für Verpflegungsdienstleistungen von sieben statt 19 Prozent in der Gastronomie wurde bis Ende 2023 verlängert. Das gilt auch für Catering-Unternehmen, Bäckereien, Metzgereien und Hofcafés, wenn sie verzehrfertig zubereitete Speisen abgeben. Aber aufgepasst: Getränke sind weiterhin von der Steuersenkung ausgenommen. • Der Gesetzgeber hat einen ermäßigten Steuersatz…
-
Lohnsteuer bei Quarantäneentschädigung: Richtig abrechnen, wenn Beschäftigte ausfallen
Fällt ein Arbeitnehmer wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne aus, hat er Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung als Ausgleich für den entgangenen Lohn. Diese zahlt der Arbeitgeber zusammen mit dem Lohn aus. Im Nachhinein kann sich der Arbeitgeber den Betrag erstatten lassen. Wie aber ist zu verfahren, falls die Erstattung und die tatsächlich gezahlte Entschädigung voneinander abweichen? Wenn Arbeitnehmer wegen Ansteckungsgefahr (Paragraph 56 Infektionsschutzgesetz) in Quarantäne müssen, erhalten sie eine Verdienstausfallentschädigung. Das betrifft jene Fälle, in denen eine Behörde die Auszeit angeordnet hat und wenn der Mitarbeiter seine Tätigkeit vorübergehend nicht ausüben kann. Die Regel bezieht sich auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die wegen behördlicher Schließung von Kindergärten, Schulen oder ähnlichen Betreuungseinrichtungen…
-
Betriebsverkauf oder -aufgabe: Die steuerlichen Regeln bei wiederkehrenden Zahlungen
Wer seinen eigenen Betrieb aufgibt, der muss dabei entstehende Gewinne versteuern. Je nachdem, ob der Unternehmer den Betrieb verkauft, verschenkt oder auflöst, kommt es bei der Steuer zu erheblichen Unterschieden. Auch die Zahlungsweise des Kaufpreises hat darauf Einfluss. Bei der Frage nach wiederkehrenden Bezügen, also Zahlungen, die eine Besteuerung nach dem Zuflussprinzip möglich machen, gab es bislang Unklarheiten. Was nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs jetzt gilt, erklärt Daniel Frischkorn, Ecovis-Steuerberater in Berlin. Was muss ich versteuern, wenn ich mich als Unternehmer zur Ruhe setze? Grundsätzlich unterscheidet das Steuerrecht, ob ein Unternehmer oder eine Unternehmerin einen Betrieb vererbt, verkauft oder aufgibt. „Wird der Betrieb weitergeführt, gibt es für Erben spezielle steuerliche Erleichterungen“,…
-
Fördermittel: KMU können sich mit staatlicher Hilfe beraten lassen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler können seit Beginn des Jahres Fördermittel beantragen, wenn sie sich zur Unternehmensführung beraten lassen wollen. Das regelt die Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Ecovis-Unternehmensberater Andreas Steinberger in Dingolfing kennt die Details. Ziel des Bundesprogramms, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz neu aufgelegt wurde, ist es, die Erfolgsaussichten, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu stärken und ihnen damit auch die Möglichkeit zu bieten, mehr Menschen zu beschäftigen. Sie können sich zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen beraten lassen. KMU, die eine Beratung in Anspruch nehmen wollen, müssen sich an qualifizierte Beraterinnen…
-
Arbeitszeiterfassung: Keine Rückkehr zur Stechuhr
Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 eine weitreichende Entscheidung getroffen: Unternehmen müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter exakt aufzeichnen. Details, wie das genau auszusehen hat, stehen noch aus. Wahrscheinlich kommt eine gesetzliche Regelung. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom September 2022 verunsichert derzeit viele Betriebe. Denn sie müssen demnach die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzeichnen und dokumentieren. Wie das zu geschehen hat, ist bis jetzt unklar. „Es gibt da noch viele offene Fragen“, sagt Anne-Franziska Weber, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Ecovis in München. „Klar ist nur, dass die Arbeitszeit verlässlich und objektiv zu erfassen ist. Und zwar schon jetzt.“ Gesetzliche Regelung in Aussicht Ansonsten liegt vieles im Nebel. Das Bundesarbeitsministerium will…
-
Digitale Mitgliederversammlung: Erleichterung für Vereine
Vereine können künftig ihre Mitgliederversammlungen komplett virtuell oder hybrid, also als Präsenzveranstaltung mit einzelnen zugeschalteten Mitgliedern, abhalten. Das regelt das „Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“. Dieses hat der Bundesrat am 9. Februar 2023 beschlossen. Die datenschutzrechtlichen Details kennt Karsten Neumann, Datenschutzexperte bei Ecovis in Rostock. Großer Vorteil: Vereine müssen ihre Satzung nicht ändern, wenn sie ihre Mitgliederversammlung digital abhalten wollen. Denn die Regelung zur Mitgliederversammlung wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) neu eingefügt. Die datenschutz- und IT-sicherheitsrechtlichen Vorgaben für Videokonferenzen müssen sie aber weiterhin einhalten. Was Vereine bei der Einberufung der Versammlung beachten müssen Vereine können Versammlungen einberufen und dabei vorsehen, dass Mitglieder elektronisch teilnehmen und ihre anderen…
-
Erfundene GmbH & Co. KG: Vertreter haftet selbst
Unternehmen schließen mitunter Verträge, ohne ihren Geschäftspartner zu kennen. Ein Betrug fällt dann zu spät auf. Wie können sich Unternehmen schützen und wann haben sie Anspruch auf Leistung? Unternehmer vertrauen oft den Angaben auf Briefköpfen und/oder im Impressum ihrer Vertragspartner. Doch diese müssen nicht stimmen, wie ein Verfahren des Oberlandesgerichts (OLG) Celle zeigt. Die Richter hatten zu entscheiden, ob der unterzeichnende Vertreter einer erfundenen Gesellschaft persönlich auf Zahlung eines Werklohns in Anspruch zu nehmen ist. Der verhandelte Fall Ein Bauunternehmer erhielt von der „D. GmbH & Co. KG“ mit dem Gewerk Heizung, Lüftung und Sanitär den Auftrag, zu einem Pauschalpreis in Höhe von 151.130 Euro ein Mehrfamilienhaus mit umzubauen. Die…
-
Solidaritätszuschlag: Das letzte Wort ist wohl noch nicht gesprochen
Der Bundesfinanzhof in München hat kürzlich zum Solidaritätszuschlag klargestellt, dass er diesen für verfassungsgemäß hält. Allerdings könnte sich das noch ändern, denn das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Darum ging es Die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) hatten zu entscheiden, ob der Solidaritätszuschlag in den Jahren 2020 und 2021 verfassungswidrig sein könnte. Die Kläger beriefen sich auf das Auslaufen des Solidarpakts II und damit der Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer im Jahr 2019 sowie die damit zusammenhängende Neuregelung des Länderfinanzausgleichs. Der Fiskus dürfe den Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe nur zur Abdeckung von Bedarfsspitzen erheben. Sein Ausnahmecharakter verbiete eine dauerhafte Erhebung. Auch neue Zusatzlasten, die etwa mit der Corona-Pandemie oder dem Ukraine-Krieg…