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Scheinselbstständigkeit in der Arztpraxis vermeiden: Das sollten Sie wissen
Scheinselbstständigkeit ist seit einiger Zeit ein großes Thema im Gesundheitswesen. Neben Kliniken geraten auch zusehends Arztpraxen ins Visier der Deutschen Rentenversicherung. Das kann Arbeitgeber viel Geld kosten – und die Zulassung oder die Approbation gefährden. Für Ärzte oder Kliniken war es in der Vergangenheit praktisch, selbstständig arbeitende Honorarärzte einzusetzen: um Arbeitsspitzen abzufangen, als Vertretung oder um sich fachärztliche Expertise in die Praxis zu holen. Was bedeutet Scheinselbstständigkeit? Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn eine Person bisher als Selbstständiger behandelt wurde, jedoch aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht als Beschäftigter einzustufen wäre. Eine Beschäftigung liegt dann vor, wenn eine Tätigkeit nach Weisungen erfolgt und die Mitarbeitenden in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingebunden sind. Eine Eingliederung…
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Berufshaftpflichtversicherung: Jetzt Pflicht für Vertragsärzte
Die Berufshaftpflichtversicherung ist jetzt eine Pflichtversicherung für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Vertragspsychotherapeuten. Das gilt seit 20. Juli 2021. Grundlage ist das neue Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz. Vertragsärzte müssen jetzt zwingend eine Versicherung haben, die sie gegen Haftpflichtgefahren absichert, die sich aus der Berufsausübung ergeben. Diese Pflicht gilt auch für Zahnärzte und Psychotherapeuten. Mindestversicherungssummen prüfen Der Versicherungsschutz reicht, wenn die Mindestversicherungssumme drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall beträgt. Die Versicherungssumme muss je Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen. Bis 20. Januar 2022 können der Spitzenverband der Krankenkassen, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer und die Bundespsychotherapeutenkammer höhere Mindestversicherungssummen vereinbaren. Ob diese hiervon Gebrauch machen werden, ist bis jetzt nicht absehbar. Bei medizinischen Versorgungszentren,…
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Betriebsfeier: Kosten lassen sich nur auf anwesende Mitarbeiter aufteilen
Wer eine Betriebsfeier plant, sollte das neue Urteil des Bundesfinanzhofs kennen. Denn Arbeitgeber dürfen die Gesamtkosten nicht mehr auf die angemeldeten, sondern nur auf die anwesenden Mitarbeitenden aufteilen. Das gilt auch für Ärzte und andere Heilberufler. Auf was sich Heilberufler durch das neue Urteil einstellen müssen, inklusive Rechenbeispiel, erfahren Sie in unserer Pressemitteilung: Betriebsfeier: Kosten lassen sich nur auf Anwesende aufteilen Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin Telefon: +49 89 5898-266 Telefax: +49 (30) 310008556 http://www.ecovis.com Ansprechpartner: Gudrun Bergdolt ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft* Telefon: +49 (89) 5898-266 E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com Weiterführende Links Originalmeldung von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Alle Meldungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Für die oben stehende…
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Arbeitgeber dürfen Krankschreibung nach Kündigung anzweifeln
Wer sein Arbeitsverhältnis kündigt und sich am selben Tag krankschreiben lässt, bekommt anschließend vielleicht kein Gehalt mehr. Denn Arbeitgeber dürfen Krankschreibungen anzweifeln, die genau am letzten Arbeitstag enden. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden. Was das Urteil für Ärzte bedeutet „Ärzte sollten daher immer die Vorgaben der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie beachten und Krankheiten gewissenhaft dokumentieren. Falls ein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigert, laufen Ärzte Gefahr, dass sie vor dem Hintergrund dieses Urteils vor Gericht aussagen müssen“, sagt Ecovis-Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber in München. Das komplette Urteil lesen Sie in unserer Pressemitteilung nach: Arbeitgeber dürfen Krankschreibung nach Kündigung anzweifeln Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin Telefon: +49 89 5898-266 Telefax: +49 (30)…
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Darf der Arbeitgeber den Impfstatus seiner Mitarbeiter abfragen?
Der Bundestag hat eine Änderung im Infektionsschutzgesetz beschlossen. Demnach dürfen bestimmte Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Mitarbeitenden abfragen. Wer davon betroffen ist und unter welchen Umständen das gilt, lesen Sie hier. Laut aktualisiertem Infektionsschutzgesetz dürfen manche Arbeitgeber ihre Mitarbeiter fragen, ob sie eine Impfung gegen das Coronavirus bekommen haben oder von der Krankheit vollständig genesen sind. Dazu gehören unter anderem: Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen, voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen sowie ambulante Pflegedienste und Unternehmen und Rettungsdienste Weitere finden…
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Verlust der Umsatzsteuerpauschalierung: Steuerschäden reparieren
Wer sucht, der findet. Das gilt auch für den Ausgleich finanzieller Einbußen durch den Verlust der Umsatzsteuerpauschalierung. Allerdings müssen Betroffene schnell nach Lösungen suchen. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 ist die befürchtete Einschränkung der Umsatzsteuerpauschalierung wahr geworden. Aber: Der steuerliche Verlust lässt sich in Grenzen halten. Betriebe, die ab 2022 die Regelbesteuerung durch Gestaltungen nicht verhindern können, sollten darauf hinarbeiten, zumindest den Schaden aus dem Verlust der Pauschalierung zu reduzieren. Dazu sollten sie zunächst prüfen, welche Umsätze sich noch bis Ende 2021 tätigen lassen. Denn jede Betriebseinnahme im laufenden Jahr können Pauschalierer voll behalten. „Sofern möglich, sollte man also mit seinen Abnehmern reden, ob Auslieferungen noch im Jahr 2021 erfolgen können“,…
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Dürfen Arbeitgeber künftig nach dem Corona-Impfstatus ihrer Mitarbeiter fragen?
Die Große Koalition will das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ändern. Demnach dürfen Arbeitgeber von Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig nach dem Impfstatus bezüglich Corona ihrer Mitarbeiter fragen. Das gilt, solange der Bundestag die epidemische Lage feststellt. Wenn die Epidemie nur noch in einzelnen Bundesländern herrscht, dürfen diese anordnen, dass Arbeitgeber entsprechende Nachweise von ihren Mitarbeitenden verlangen können. Welche Auswirkungen die Auskunftspflicht von Mitarbeitenden hat, weiß Ecovis-Fachanwalt für Arbeitsrecht Gunnar Roloff in Rostock. Am vergangenen Freitag hat der Gesundheitsausschuss Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Heute will der Bundestag diese Änderungen zusammen mit dem Gesetzentwurf zur Fluthilfe verabschieden. Die Debatte dazu läuft seit 13:05 Uhr. Gunnar Roloff, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hat sich im Vorfeld…
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Unterliegt die Realteilung der Umsatzsteuer?
Beenden Gesellschafter eine Personengesellschaft, können sie das Gesellschaftsvermögen untereinander verteilen. Wenn die Realteiler die einzelnen Wirtschaftsgüter weiterhin betrieblich nutzen oder auch ganze Teilbetriebe zugeteilt bekommen, löst der Vorgang keine Einkommensteuer aus. Doch unterliegt die Realteilung der Umsatzsteuer? Der Sachverhalt: Realteilung einer Ackerbau-GbR Eine GbR bewirtschaftete Ackerflächen. Im Juni 2010 lösten die beiden Gesellschafter die GbR auf und vereinbarten eine Realteilung. Einer der beiden Realteiler erhielt unter anderem Pachtrechte an einem Teil der Flächen. Der andere Realteiler bekam Wirtschaftsgüter, die er dann an eine Ackerbau-KG vermietete. Im Namen der GbR stellten sich die Realteiler Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis für die erhaltenen Wirtschaftsgüter aus. Die Gegenleistung sollte die Aufgabe der Gesellschaftsanteile sein. Eine…
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Wann Betriebe Kurzarbeitergeld zurückzahlen müssen
Aktuell prüft die Agentur für Arbeit, ob Betriebe Kurzarbeitergeld zurückzahlen müssen oder ob sie es zu Recht bekommen haben. Worauf es in der Praxis ankommt, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Thorsten Walther in Nürnberg. Was genau prüft die Agentur für Arbeit beim Bezug von Kurzarbeitergeld? Aktuell prüft die Agentur für Arbeit, ob bei den Mitarbeitenden die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld vorgelegen haben. Sie prüft folgende Punkte: Ob sie zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis waren. Ob sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Bei Rentnern oder beherrschenden Gesellschaftern ist das nicht der Fall. Ob vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld Überstunden in den Arbeitszeitkonten abgebaut und Urlaub aufgebraucht oder verplant war. Ob…
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Kein Vorsteuerabzug bei ausgelagertem Stallbau
Die Möglichkeit, im Rahmen von Trennungsmodellen Vorsteuer abzuziehen, gibt es nicht mehr. Auch für im Bau befindliche Stallungen gilt die neue Rechtslage. Endlich hat sich die Finanzverwaltung zu einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) von 2018 zum Trennungs- oder Auslagerungsmodell geäußert. Strittig war, wie man den tatsächlichen Vorsteuerabzug für Baumaßnahmen erlangt, ohne auf die Umsatzsteuerpauschalierung für den landwirtschaftlichen Betrieb zu verzichten. Dazu benötigt man ein zweites Unternehmen. Dieses baut den Stall und vermietet ihn unter Verzicht auf die Steuerbefreiung von Vermietungsumsätzen an den pauschalierenden landwirtschaftlichen Betrieb zurück. Die steuerpflichtige Vermietung ermöglicht den isolierten Vorsteuerabzug für die Stallbaumaßnahme, ohne auf den gesamten Hof optieren zu müssen. Wie es zu dem Urteil kam…