• Verbraucher & Recht

    Winterdienst bei Eis und Schnee

    Grundstückseigentümer oder Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Der Mieterbund Mittelrhein e. V. weist darauf hin, dass Mieter nur dann Schnee räumen müssen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Regelung in der Hausordnung reicht nicht aus. Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht, demzufolge die Bewohner im Erdgeschoss zur Schneebeseitigung verpflichtet sind. Herr Dietrich Rühle, 1. Vorsitzender des Mieterbundes Mittelrhein e. V. weist darauf hin, dass der Vermieter die Arbeiten durch einen Hausmeister erledigen lassen oder einen gewerblichen Räumungsdienst beauftragen kann. Die anfallenden Kosten können als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag geregelt wurde. Auch wenn der Vermieter seine Pflichten auf den…

  • Verbraucher & Recht

    Laub fegen

    Vorsicht vor rutschigem Laub auf Straßen und Bürgersteigen, warnt der Mieterbund Mittelrhein e. V. Ähnlich wie bei Schnee und Eis müsse der Anlieger, das heißt der Eigentümer oder Vermieter, das Laub wegräumen bzw. wegfegen. Der Vermieter kann mit diesen Aufgaben den Hausmeister oder eine Firma beauftragen. Er kann aber auch diese Verpflichtung per Mietvertrag an die Mieter des Hauses weitergeben. Voraussetzung dafür ist immer eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag. Die Verpflichtung, Laub zu fegen bzw. zu räumen, besteht, weil Unfallgefahren – also das Risiko, auszurutschen – für Passanten reduziert oder verhindert werden sollen. Das bedeutet auch, dass immer dann Laub zu fegen ist, wenn es objektiv nötig ist. Das kann…

  • Verbraucher & Recht

    Thema: Fristlose Kündigung wegen Herumlaufenlassens der Hunde im Garten

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann jede der Vertragsparteien das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eine solche fristlose Kündigung ist zulässig, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Das heißt, die normale Beendigung des Mietverhältnisses, also der Ablauf der Mietzeit eines Zeitmietvertrages oder die Einhaltung der Kündigungsfrist bei einem unbefristeten Vertrag, muss dem Vertragspartner unzumutbar sein. Auch das Herumlaufenlassen der Hunde im Garten entgegen der Hausordnung kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Fall (BGH VIII ZR 328/19). Mieter einer Fünf-Zimmer-Wohnung in einer Berliner Villa hatten ihre beiden Hunde entgegen der Hausordnung und trotz wiederholter Abmahnungen frei auf den Gemeinschaftsflächen des Hauses, zu denen auch ein Kinderspielplatz gehört,…

  • Verbraucher & Recht

    Sonderkündigungsrecht

    Mietern, die die Miete pünktlich zahlen und die Regeln des Mietvertrages einhalten, kann nur in Ausnahmefällen gekündigt werden, zum Beispiel, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse, wie Eigenbedarf, geltend macht. Von diesem Grundsatz gibt es aber nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V. eine wichtige Ausnahme. Wohnen Mieter und Vermieter „unter einem Dach“ in einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder in einem Zweifamilienhaus, kann der Vermieter kündigen, ohne einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, wie Eigenbedarf, zu haben – also praktisch grundlos. Hintergrund dieses Sonderkündigungsrechts ist die besondere Wohnsituation von Mietern und Vermietern, die wegen der typischen Bauweise eines Ein- oder Zweifamilienhauses in enger Tuchfühlung zusammenleben. Selbst in größeren Gebäuden als Ein- und…

  • Verbraucher & Recht

    Thema: Kleinreparaturen

    Treten während der Mietzeit in der Wohnung Mängel oder Schäden auf, ist der Vermieter zur Reparatur auf seine Kosten verpflichtet. Für Bagatellschäden kann es eine Ausnahme geben. Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass der Mieter die Kosten für Kleinreparaturen oder zur Beseitigung von Bagatellschäden selbst übernehmen muss. Nach Erfahrungen des Mieterbundes Mittelrhein e. V. sind aber viele Kleinreparaturklauseln unwirksam. Eine wirksame Kleinreparaturklausel muss eine Obergrenze für die konkreten Reparaturkosten benennen. Mehr als ca. 100 bis 120 Euro dürfen es nicht sein. Weitere Voraussetzung ist eine Begrenzung der gesamten Kleinreparaturkosten, die innerhalb eines Jahres anfallen dürfen. Ca. 6 Prozent der Jahresmiete sind angemessen. Kleinreparaturen betreffen Bagatellschäden und dürfen sich außerdem nur…

  • Verbraucher & Recht

    Kein Wegerecht durch jahrzehntelange Benutzung des Weges

    Auf dem Grundstück der Klägerin befindet sich ein Weg, den die Nachbarn benutzten, um zu ihren Garagen zu gelangen. Eine Nutzung des Weges wurde seit Jahrzehnten durch frühere Eigentümer der Grundstücke und zunächst auch durch die jetzige Eigentümerin des Grundstücks geduldet. Sie überlegte es sich aber anders und kündigte den Nachbarn an, den Weg zu sperren. Außerdem begann sie mit dem Bau einer Toranlage. Die Nachbarn beriefen sich auf ein bestehendes Wegerecht und verlangten, die Sperrung des Weges zu unterlassen. Erfolglos, wie der Bundesgerichtshof befand (BGH V ZR 155/18). Die Karlsruher Richter urteilten, dass im Verhältnis einzelner Grundstücksnachbarn ein Wegerecht nicht aufgrund Gewohnheitsrechts durch eine Übung entstehen kann, selbst wenn…

  • Bauen & Wohnen

    Thema: Wohnungsbesichtigung – Worauf Mieter achten sollten

    Oft entscheidet der erste Eindruck. Besser ist es aber, zweimal hinzuschauen und genau nachzufragen, wenn es um die Anmietung einer neuen Wohnung geht. Eine vorschnelle Entscheidung kostet leicht ein paar tausend Euro. Denn ist der Vertrag für die neue Wohnung erst einmal von Mieter und Vermieter unterschrieben, ist er für beide Seiten bindend. Der Mieter hat grundsätzlich kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht. Bereut er die Unterschrift oder überlegt er es sich anders, bleibt ihm bei einem unbefristet abgeschlossenen Mietvertrag nur die Möglichkeit mit dreimonatiger Frist zu kündigen. Bei einem Zeitmietvertrag hat er noch nicht einmal diese Chance. Er muss normalerweise für die Laufzeit des Vertrages Miete zahlen. Der Mieter sollte sich…

  • Verbraucher & Recht

    Thema: Depressive Erkrankung entschuldigt keinen Zahlungsverzug

    Auch bei einer depressiven Erkrankung kann vom Mieter verlangt werden, in guten Phasen Rat zu suchen und Mietzahlungen für die Zukunft sicherzustellen. Der Verzug mit der Mietzahlung ist nicht durch die psychische Erkrankung der Mieterin entschuldigt, wenn sie sich trotz Kenntnis ihrer Krankheit nicht um adäquate Hilfe bemüht hat, um die Folgen der Erkrankung für ihre Vertragspartner abzuwenden, entschied das Landgericht Berlin (65 S 77/19). Die Mieterin kam wegen ihrer psychischen Erkrankung mit den Zahlungen der August- und Septembermiete in Verzug. Die Vermieterin kündigte das Mietverhältnis fristlos. Die Mieterin war der Auffassung, sie sei schuldlos in den Verzug geraten und zog nicht aus. Die Richter sahen das anders und verurteilten…

  • Verbraucher & Recht

    Mieterrechte rund um den Aufzug

    Wer im fünften Stock oder noch höher wohnt, weiß einen Aufzug zu schätzen. Die Bauordnungen der Länder verlangen sogar den Einbau von Aufzügen, zum Beispiel in Wohnhäusern von mehr als 5, zum Teil auch schon bei mehr als 4 Stockwerken. Der Aufzug muss dann auch geeignet sein, Kinderwagen oder Rollstühle bzw. Rollatoren zu transportieren. Existiert im Haus ein Aufzug, hat der Mieter das Recht, ihn zu nutzen. Der Vermieter ist verpflichtet, ihn betriebsbereit zu halten, und zwar rund um die Uhr (OLG Frankfurt 2 W 22/04; LG Berlin 61 T 55/85). Bei einem Defekt oder Ausfall des Aufzugs muss der Vermieter die notwendigen Reparaturen veranlassen (AG Nürnberg 28 C 4478/12).…

  • Verbraucher & Recht

    Thema: Umwandlung

    Nach einer Umwandlung der Miet- in eine Eigentumswohnung erhöht sich in der Praxis das Kündigungsrisiko für die dort wohnenden Mieter – spätestens dann, wenn nach einem Verkauf der Wohnung der neue Eigentümer dort selbst wohnen will. Mieter einer umgewandelten Eigentumswohnung sind deshalb nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V.  besonders geschützt. Betroffene Mieter haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Der alte Eigentümer, der die Wohnung verkaufen will, muss seinen Mietern die Wohnung anbieten. Die müssen sich aber nicht sofort entscheiden und sollten sich auch nicht von einem überhöhten Kaufangebot bluffen oder unter Druck setzen lassen, warnt der Mieterbund Mittelrhein e. V. Mieter können abwarten, bis der alte Eigentümer einen Käufer für die…