• Bautechnik

    GIN-Expertenwissen für den TÜV

    Für die sichere Nutzbarkeit eines Bauwerks hat der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte einzustehen. Somit trägt er die (Haupt-)Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner baulichen Anlage und muss für ihre Wartung, Überprüfung und erforderlichenfalls auch für die fachgerechte Instandsetzung sorgen. Das ist Gesetz. Details zur Umsetzung wurden in den Hinweisen der ARGEBAU von 2006 formuliert und in der VDI 6200 konkretisiert. Dort finden sich auch Angaben zu den Zeitintervallen. Worauf bei der Begutachtung von Nagelplattenkonstruktionen – überwiegend handelt es sich dabei um Dachtragwerke – in der Praxis zu achten ist, erfuhren 32 Sachverständige des TÜV Rheinland und des TÜV Süd bei Inhouse-Schulungen, die der Interessenverband Nagelplatten e.V. (GIN) im Mai in Köln…