Verbraucher & Recht

Einbruchschutz für die Mietwohnung – wer zahlt?

Eine Wohnung beispielsweise durch Sicherheitsschlösser oder einen Türspion sicherer zu machen, ist grundsätzlich als Modernisierung zu betrachten, die den Wohnwert erhöht. Und damit kann auch die Miete steigen. Bis zu acht Prozent der Kosten für die Modernisierung darf der Vermieter nach Auskunft der ARAG Experten auf die Jahresmiete aufschlagen. Auch Mieter dürfen auf eigene Kosten in puncto Sicherheit tätig werden, ohne dass der Vermieter ein Veto einlegen darf. Zumindest, wenn die Maßnahmen sich im Rahmen bewegen. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass der Vermieter durchaus verlangen darf, dass alle nachträglich eingebauten Gegenstände bei Auszug wieder zurückgebaut werden. Und das kann teuer werden. Andererseits ist es aber auch möglich, dass der Vermieter den ausziehenden Mietern einen Abstand für die Sicherheitseinbauten zahlt. Um Ärger zu vermeiden, raten die ARAG Experten zu einer schriftlichen Vereinbarung. Darin können Umfang von Baumaßnahmen, Kostenübernahme oder auch Abstandszahlungen geregelt werden.

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