Mobile & Verkehr

Corona-Maßnahmenpaket: Busunternehmen begrüßen entschlossenen Einsatz der Bundesregierung für den Mittelstand

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) begrüßt das von der Bundesregierung angekündigte Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen durch das Coronavirus. Mit dem zugesagten Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen werden die bdo-Vorschläge für das stark betroffene Busgewerbe in Deutschland inhaltlich aufgegriffen. Jetzt gilt es, sofort spezifische Maßnahmen für die Branche und die Umsetzung in der Praxis zu gestalten. Auch eine weitsichtige Stärkung der gesellschaftlich bedeutsamen Unternehmen im Mobilitätssektor sollte auf den Weg gebracht werden.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat am 14. März das von den Bundesministern Olaf Scholz und Peter Altmaier vorgestellte Konzept für den Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Ausbreitung begrüßt. Ein Schutzschild für Beschäftigte und – insbesondere kleine und mittlere – Unternehmen ist aus Sicht des Verbandes der richtige Schritt. Nun ist es aber extrem wichtig, dass die gezeigte Entschlossenheit auch sofort bei der Umsetzung in der Praxis Einzug hält. Unternehmen müssen unverzüglich und unbürokratisch die skizzierten Hilfen in Anspruch nehmen können. Denn für den Mittelstand im Busgewerbe zählt derzeit jede Stunde. Es geht dabei darum, die Daseinsvorsorge in Hinblick auf Mobilitätsangebote für Millionen Bürgerinnen und Bürger für die Zukunft zu sichern. Dafür braucht es konkrete Sofortmaßnahmen und langfristig ausgerichtete Strategien, wie sie der bdo und seine Landesverbände am Freitag in einer Resolution formuliert haben.

bdo-Präsident Karl Hülsmann sagte zu den Ankündigungen: „Die Bundesminister Scholz und Altmaier haben am Freitag Entschlossenheit und ein Gespür für die Nöte in den betroffenen Branchen gezeigt. Ihre Aussagen machen deutlich, dass die Bundesregierung sehr genau um die Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen weiß. Wir können es uns in Deutschland nicht erlauben, leistungsfähige Unternehmen aufgrund einer einzigartigen Ausnahmesituation unverschuldet in eine Krise rutschen zu lassen.“

Mit Blick auf die nähere Zukunft führte Hülsmann weiter aus: „Die versprochene Unterstützung muss jetzt sofort, unbürokratisch und mit branchenspezifischen Instrumenten zu den Unternehmen gelangen. Zusätzlich brauchen wir Instrumente, die die Strukturen im Verkehrs- und Reisesektor insgesamt stärken, wie etwa die Reduzierung der Mehrwertsteuer für den gesamt Bussektor. Busunternehmen erbringen im gesellschaftliche bedeutsamen Mobilitätssektor wichtige Leistungen und sind essentieller Teil der Daseinsvorsorge. Die muss sich auch in Schutzmaßnahmen für Unternehmen spiegeln, wie wir sie in unserer Resolution beschrieben haben.“

Die Resolution des privaten Busgewerbes zum öffentlichen Personenverkehr im Zeichen der Corona-Ausbreitung in Deutschland finden Sie hier.

Über den Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) ist der Spitzenverband der deutschen Busbranche und vertritt die Interessen der privaten und mittelständischen Unternehmen aus dem Bereich Personennahverkehr, Bustouristik und Fernlinienverkehr gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.
Reinhardtstr. 25
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 24089-300
Telefax: +49 (30) 24089-400
http://www.bdo.org

Ansprechpartner:
Christian Wahl
Referent Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 24089-300
E-Mail: christian.wahl@bdo.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel