Finanzen / Bilanzen

HAMBORNER REIT AG verschiebt die ordentliche Hauptversammlung 2020 und stellt Höhe der Dividende unter Vorbehalt

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– Verschiebung der Hauptversammlung im Zusammenhang mit der globalen Virus-Pandemie und daraus resultierender Einschränkungen des öffentlichen Lebens
– Gesellschaft stellt Höhe der Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2019 vorsorglich unter Vorbehalt
– Mindestausschüttung gemäß REIT-Gesetz bei 0,18 Euro je Aktie
– Mieterseitige Aussetzung oder Reduzierung der April-Zahlungen in Höhe von 1,8 Mio. Euro bzw. 19 % der monatlichen Gesamtmiete
– Weiterhin solide Liquiditätsausstattung

VERSCHIEBUNG DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2020

In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus hat der Vorstand der HAMBORNER REIT AG am heutigen Tag in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat beschlossen, die für den 6. Mai 2020 geplante ordentliche Hauptversammlung auf einen späteren Termin im zweiten Halbjahr 2020 zu verschieben.

Angesichts der nach wie vor geltenden behördlichen Restriktionen in Bezug auf Veranstaltungen sowie der verschärften Präventionsmaßnahmen der Bundesregierung, ist eine planmäßige Durchführung der Hauptversammlung an dem ursprünglich geplanten Termin nicht mehr realisierbar. Im Zeichen der aktuellen Risikolage hat die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie aller beteiligten Dienstleister höchste Priorität. Sobald eine ausreichende Planungs- und Durchführungssicherheit gewährleistet sind, wird die Gesellschaft einen neuen Hauptversammlungstermin bekanntgeben.

Im Interesse ihrer Aktionärinnen und Aktionäre und im Sinne eines gewohnten und intensiven Austauschs mit allen Anteilseignern beabsichtigt die Gesellschaft ausdrücklich auf die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit einer reinen Online-Hauptversammlung zu verzichten und strebt weiterhin die Durchführung im Wege einer Präsenzveranstaltung an.

DIVIDENDENZAHLUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

Infolge der Vertagung der Hauptversammlung wird die Dividendenzahlung nicht wie geplant am 11. Mai 2020 stattfinden, da hierfür ein entsprechender Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung erforderlich ist. Vor dem Hintergrund der derzeit nur ansatzweise abschätzbaren gesamtwirtschaftlichen Folgen der Virus-Pandemie sowie der damit verbundenen Unsicherheiten in Bezug auf die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft im weiteren Jahresverlauf, hat der Vorstand im Zusammenhang mit der Verschiebung der Hauptversammlung beschlossen, die Höhe der Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2019 zunächst unter Vorbehalt zu stellen. Die Entscheidung folgt dem von unternehmerischer Vorsicht geprägten Geschäftsansatz und ungeachtet der soliden Finanz- und Liquiditätssituation der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hat diese vorsorgliche Maßnahme zustimmend zur Kenntnis genommen. Die HAMBORNER REIT AG hatte ursprünglich geplant, den Aktionären in der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von 0,47 Euro je Aktie vorzuschlagen (Vorjahr: 0,46 Euro). Sobald dem Unternehmen eine belastbare Einschätzung der konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise auf die weitere Geschäftsentwicklung möglich ist, werden Vorstand und Aufsichtsrat die Gewinnverwendung überprüfen und der neu einzuberufenden Hauptversammlung gegebenenfalls einen aktualisierten Dividendenvorschlag unterbreiten.

MINDESTAUSSCHÜTTUNG IN HÖHE VON 0,18 EURO JE AKTIE

Die Vorschriften des § 13 Abs. 1 REIT-Gesetz sehen eine Ausschüttungsverpflichtung in Höhe von 90 % des erwirtschafteten handelsrechtlichen Jahresüberschusses vor. HAMBORNER beabsichtigt, dieser Verpflichtung nachzukommen und eine Dividende in Höhe von mindestens 0,18 Euro je Aktie an ihre Aktionäre auszuschütten. Inwieweit am ursprünglichen Dividendenvorschlag von 0,47 Euro je Aktie festgehalten werden kann, wird die Gesellschaft im Vorfeld des neuen Hauptversammlungstermins unter Berücksichtigung der weiteren Geschäftsentwicklung entscheiden.

AUSWIRKUNGEN AUF AKTUELLE GESCHÄFTSSITUATION

Ungeachtet der derzeitigen globalen Krisensituation sieht sich die Gesellschaft mit ihrem konservativen Geschäftsmodell sowie ihrem ertragsstarken und diversifizierten Immobilienportfolio weiterhin sehr gut aufgestellt. Dabei profitiert HAMBORNER im jetzigen Marktumfeld insbesondere von ihrem hohen Anteil an bonitätsstarken Mietern aus systemrelevanten Bereichen, wie bspw. dem Lebensmitteleinzelhandel, der aktuell rund ein Drittel der gesamten Mieteinnahmen der Gesellschaft ausmacht. Weitere nicht von Schließungen betroffene Einzelhandelsmieter, wie Drogerien, Apotheken oder Baumärkte tragen mit rd. 12 % zu den Mieteinnahmen bei. Auch die Büroobjekte, darunter medizinische Versorgungseinrichtungen, Ärztehäuser und Behörden, welche derzeit rd. ein Drittel der Mieterlöse generieren, sind weitgehend von behördlichen Auflagen verschont. Der Anteil der Gesamtmieterträge aus nicht von Schließungsmaßnahmen betroffenen Flächen liegt aktuell bei rd. 75 %.

Dauer und Umfang der Einschränkungen des öffentlichen Lebens sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für die wirtschaftliche Entwicklung diverser Mieter sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar abzuschätzen. Infolge der aktuellen Situation sowie unter Berücksichtigung der Verabschiedung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie, welches Mietern u.a. ermöglicht, sanktionsfrei Mietzahlungen auszusetzen, wurde HAMBORNER bis zum 6. April 2020 von insgesamt rd. 180 Mietern hinsichtlich einer vorläufigen Aussetzung oder Reduzierung von Mietzahlungen kontaktiert. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Einzelhandelsmieter, welche derzeit von behördlich veranlassten Geschäftsschließungen betroffen sind. Das daraus resultierende monatliche Mietvolumen beläuft sich auf rd. 1,8 Mio. Euro bzw. 19% der Gesamtmiete. HAMBORNER befindet sich mit den Mietern diesbezüglich in einem engen Dialog und arbeitet intensiv an interessengerechten Lösungen im Umgang mit den bestehenden Herausforderungen.

Die aktuelle Finanz- und Liquiditätssituation der Gesellschaft ist nach wie vor komfortabel. HAMBORNER steht derzeit eine Liquidität von rd. 80 Mio. Euro zur Verfügung, die entsprechende Barmittel sowie kurzfristig abrufbare Darlehen aus abgeschlossenen Finanzierungsverträgen beinhaltet. Darüber hinaus verfügt die HAMBORNER REIT AG über diverse nicht beliehene Immobilien, die ggf. zur Zuführung weiterer Finanzmittel verwendet werden können. Hinsichtlich der im Jahr 2020 für eine Refinanzierung anstehenden Immobilienkredite wurden bereits entsprechende Verträge abgeschlossen. Somit besteht diesbezüglich kein weiterer Refinanzierungsbedarf.

Hinsichtlich der im Jahr 2020 auslaufenden Mietverträge konnte die Gesellschaft im ersten Quartal bis Ende März zahlreiche Vermietungserfolge erzielen und für den überwiegenden Teil der Flächen Anschlussmietverträge abschließen. In Bezug auf die Gesamtmieterträge der Gesellschaft beläuft sich der noch verbleibende Anteil der bis zum Ende des Geschäftsjahres auslaufenden Mietverträge lediglich auf rd. 1 %.

HAMBORNER wird am 5. Mai 2020 den Finanzbericht für das erste Quartal 2020 vorlegen und im Zuge dessen umfassend über die weitere Geschäftsentwicklung informieren.

Über die HAMBORNER REIT AG

Die HAMBORNER REIT AG ist eine im SDAX gelistete Aktiengesellschaft, die ausschließlich im Immobiliensektor tätig ist und sich als Bestandshalter für renditestarke Gewerbeimmobilien positioniert. Das Unternehmen verfügt als Basis nachhaltiger Mieterträge über ein bundesweit gestreutes diversifiziertes Immobilienportfolio mit einem Gesamtwert von rd. 1,6 Mrd. Euro. Den Schwerpunkt des Bestandes bilden profitable Büroobjekte an etablierten Bürostandorten sowie Nahversorgungsimmobilien wie großflächige Einzelhandelsobjekte, Fachmarktzentren, Baumärkte und Geschäftshäuser in zentralen Innenstadtlagen, Stadtteilzentren oder stark frequentierten Stadtrandlagen deutscher Groß- und Mittelstädte.

Die HAMBORNER REIT AG zeichnet sich durch langjährige Erfahrung im Immobilien- und Kapitalmarkt, ihre kontinuierliche und nachhaltige Dividendenpolitik sowie ihre schlanke und transparente Unternehmensstruktur aus. Die Gesellschaft ist ein Real Estate Investment Trust (REIT) und profitiert auf Gesellschaftsebene von der Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer.

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