Verbraucher & Recht

Das Recht von Kindern auf einen geschützten Privatbereich muss besser durchgesetzt werden

Das „Forum Privatheit“ gibt Empfehlungen, wie dies gelingen kann. Auch die Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai seit zwei Jahren gilt, sollte dringend einen systematischen Datenschutz für Kinder aufnehmen.

Von Kameras im Teddybär über Lernsoftware bis hin zu Sprachassistenten wie Alexa – Kinder und Jugendliche wachsen heute mit einer Vielzahl elektronischer Medien auf, die sie überwachen. Zudem machen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren derzeit rund ein Drittel der Internetznutzenden weltweit aus. Damit wächst der gesellschaftliche Handlungsbedarf, Kinder und Jugendliche vor den Risiken dieser Technologien zu schützen. Das neue White Paper des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ gibt Antworten auf Fragen zu Privatheit und Kinderrechten – ein Themenkomplex, der bislang kaum wissenschaftlich differenziert untersucht wurde.

Mit dem Aufkommen überwachungsbasierter Medientechnologien wie Smart Toys, individualisierter Lernsoftware, Tracking-Apps im Smartphone oder Videoüberwachung in der Kita, stellt sich die Frage, wie Kindheit heute aussieht: Wieviel Privatsphäre haben Kinder heute noch? Brauchen sie andere Schutzkonzepte als Erwachsene? Wie können sie den Schutz ihrer Daten steuern? Und wer trägt die Verantwortung für ein sicheres und selbstbestimmtes Aufwachsen von Kindern in digitalen Umgebungen?

Der Forschungsverbund „Forum Privatheit“ hat dazu das White Paper „Privatheit und Kinderrechte“ erarbeitet, dessen Fazit lautet: Die Rechte von Kindern in digitalen Handlungswelten müssen stärker berücksichtigt und durchgesetzt werden. Dazu gehören das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, der Datenschutz, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und ein geschützter Privatbereich.

„Demokratische Freiheits- und Gleichheitsrechte sollen Kindern das Recht auf eine ‚offene Zukunft‘ ermöglichen“, so Dr. Ingrid Stapf, Medienethikerin und Mitglied im „Forum Privatheit“. „Offene Zukunft bedeutet, dass Kinder und Jugendliche sich – unbelastet von Beobachtungen und Daten aus ihrer Vergangenheit – entwickeln können. Da die Kindheit eine besonders verletzliche Entwicklungsphase ist und sich wichtige Fähigkeiten erst noch ausbilden, bedürfen Kinder eines umfassenden Schutzes durch Eltern, Schulen und den Staat. Sie sollen gleichzeitig, aber auch eigenständig ihre Selbstbestimmungsrechte erproben und anwenden können. Dazu sind Befähigungsmaßnahmen notwendig, welche die Mündigkeit von Kindern in der Demokratie zum Ziel haben.“

Die folgenden Beobachtungen und Empfehlungen verstehen sich als Impuls, um die politische und gesellschaftliche Diskussion zum Thema Privatheit und Kinder voranzutreiben:

1. Die Privatheit von Kindern ist auch im Digitalen ein verbrieftes Kinderrecht.

In Artikel 16 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist verbrieft, dass „kein Kind (…) willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden“ darf. Den durch das Grundgesetz, die EU-Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention verbrieften Rechten von Kindern muss zu stärkerer Durchsetzung und praktischer Relevanz im Bereich der Nutzung digitaler Technik verholfen werden.

2. Mit der Sicherung kindlicher Privatheit ist das Recht des Kindes auf eine offene Zukunft verbunden.

„Kinder sollten grundsätzlich von personalisierter Werbung und Tracking ausgenommen werden, auch ein striktes Verbot von Profilbildung bei Kindern ist wichtig“, so Alexander Roßnagel, Professor für Technikrecht an der Universität Kassel und Sprecher des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“. Ein weiterer Vorschlag ist die Auflage, sämtliche in sensiblen Kontexten gewonnene Daten über Kinder regelmäßig zu löschen. Damit verbunden sind verschärfte Anforderungen an die Datenminimierung und ein Recht Heranwachsender auf Vergessenwerden im Netz. „Dazu zählen auch alle im Rahmen einer Bildungs-App gewonnenen Daten. Sie sollten gelöscht werden, sobald das Kind die Schule verlässt“, so Roßnagel. „Ein systematischer Datenschutz für Kinder fehlt bisher in der Datenschutz-Grundverordnung. Eine entsprechende Nachbesserung ist dringend notwendig.“

3. Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen sollten staatlich gefördert werden.

Selbstbestimmung im Digitalen sollte der Standard sein – und nicht erst von Seiten der Nutzenden aktiv über Privacy-Einstellungen aktiviert werden müssen. Dies ist besonders wichtig, wenn sich Angebote auch an Kinder richten oder von Kindern genutzt werden. Die Selbstbestimmung von Kindern im Digitalen sollte bereits bei der Konzeption digitaler Angebote berücksichtigt werden. Unternehmen, Plattformbetreiber und Bildungseinrichtungen sollten staatliche Anreizsysteme vorfinden, sodass für sie der Einbau von Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen am Ende Wettbewerbsvorteil und nicht -nachteil ist.

4. Maßnahmen zum Schutz von Kindern müssen stets von Befähigungsmaßnahmen für Kinder begleitet werden.

Sowohl Staat, Schule als auch Eltern sollten Medienerziehung und Medienbildung vorantreiben, indem sie Kinder über ihre Privatheits-Rechte informieren. Dazu sollten Kinder zunächst die verschiedenen Formen von Privatheit in digitalen Kontexten kennen und auch lernen, diese selbst anzupassen. Bereits in jungen Jahren brauchen Kinder Eltern, Erziehende und Lehrende, die im Bereich Medienbildung kompetent sind. „Der Digitalpakt der Bundesregierung sollte daher neben der Anschaffung datenschutzkonformer Hard- und Software und der Bereitstellung entsprechender Infrastrukturen auch die didaktische und pädagogische Förderung digitaler Kompetenzen in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Blick haben“, so PD Dr. Jessica Heesen, Leiterin des Forschungsschwerpunkts Medienethik und Informationstechnik der Universität Tübingen.

5. Um Privatheit und Datenschutz als Demokratie sichernde Menschenrechte zu gewährleisten, bedarf es ganzheitlicher und interdisziplinärer Ansätze.

Das „Forum Privatheit“ empfiehlt einen ganzheitlichen Ansatz zur Integration von Kinderrechten. Nicole Krämer, Professorin für Medienpsychologie an der Universität Duisburg-Essen und „Forum Privatheit“-Mitglied, erläutert, was dazu notwendig ist: „Wir brauchen zunächst mehr interdisziplinäre empirische Forschung, da momentan die einzigartige Perspektive der Kinder selbst noch zu wenig verstanden wurde. Es fehlen vor allem Langzeitstudien und partizipative Formate, in denen die Anregungen von Kindern und Jugendlichen direkt in die technische Entwicklung aufgenommen werden können.“

Im Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär, kritisch und unabhängig mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert. Weitere Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, die Ludwig-Maximilians-Universität München sowie das Unabhängige Landes­zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Das Bundeministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Forum Privatheit, um den öffentlichen Diskurs zu den Themen Privatheit und Datenschutz anzuregen.

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