Finanzen / Bilanzen

Gut für die Region und kostenfrei für alle: Die Corona-Rechtsberatungs-Hotline durch Partneranwälte der ÖRAG

Ob Reisestornierung, Kurzarbeit oder Kredittilgung – die Corona-Pandemie hat viele Menschen mit rechtlichen Fragen konfrontiert, auf die sie keine Antwort wissen. Nun hilft die SV SparkassenVersicherung (SV) ab dem 18. Mai allen Ratsuchenden mit der Vermittlung einer kostenlosen telefonischen Rechtsberatung durch einen niedergelassenen Anwalt. Unter der Nummer 0211 95 98-1111 hat unser Partner, die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, dafür eine kostenlose Corona-Rechtsberatungs-Hotline eingerichtet. Sie ist bis 29. Mai 2020 jeweils montags bis freitags (ausgenommen Christi Himmelfahrt) in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr geschaltet. Die SV fühlt sich ihren Regionen und dem Gemeinwohl der dort lebenden Menschen stark verpflichtet. Das gilt besonders in diesen schweren Zeiten. Mit der Initiative der Corona-Rechtsberatungs-Hotline ermöglicht die SV zusammen mit der ÖRAG vielen Menschen, in der Krise konkrete und kostenlose Unterstützung durch den Rat von unabhängigen Anwälten zu bekommen. 

Der Service der Corona-Rechtsberatungs-Hotline und der anwaltliche Rat zu allen Fragen rund um die rechtlichen Auswirkungen des Coronavirus ist kostenfrei und kann von allen in Deutschland lebenden Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Im Fokus stehen derzeit insbesondere arbeitsrechtliche Fragen sowie Fragen zu laufenden Verpflichtungen wie Mietzahlungen und Kredittilgungen. Aber auch Unsicherheiten in Bezug auf Kontaktverbote, Quarantänemaßnahmen und Krankschreibungen bewegen viele Menschen. 

Über 250 Kanzleien in ganz Deutschland an Aktion beteiligt

Beraten werden die Anrufer von unabhängigen und niedergelassenen Rechtsanwälten aus rund 250 Kanzleien im gesamten Bundesgebiet. Voraussetzung für die erste telefonische Rechtsberatung ist lediglich, dass diese ohne Hinzuziehung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist. Die Anrufer gehen keinerlei Verpflichtungen ein, wenn sie die telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen. Erteilt der Anrufer dem Anwalt im Anschluss an die telefonische Erstberatung jedoch ein Mandat für die Durchsetzung seiner Interessen, muss er die dafür entstehenden Kosten selbst tragen.

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