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Zahntechniker bleiben ohne Schutz

Das Bundesministerium für Gesundheit hat heute die SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung erlassen. Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) kritisiert als der Spitzenverband des deutschen Zahntechniker-Handwerks, dass für die 8.000 zahntechnischen Meisterlabore mit ihren mehr als 65.000 Beschäftigten keine finanziellen Stützungsmaßnahmen durch das System der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind. Der VDZI äußert auch seine große Besorgnis, dass die mit der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der zahnärztlichen Versorgungsstrukturen nicht ausreichend sein könnten und sich damit die Existenzgefährdung auch der Zahntechniker zusätzlich verschärfen würde.

VDZI-Präsident und Zahntechnikermeister Dominik Kruchen:

„In den Reihen der Zahntechniker herrscht darüber tiefe Betroffenheit. Wir Zahntechniker stellen als gefahrengeneigtes Gesundheitshandwerk mit den Zahnärzten die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung mit Zahnersatz sicher. Daher sind 8.000 Meisterlabore von dem coronabedingten drastischen Rückgang der Patientenbesuche in ihrer Existenz indirekt genauso stark gefährdet wie die Zahnärzteschaft. Das System der gesetzlichen Krankenversicherung muss in der Krise aber für das ganze Gesundheitswesen seine eigene Stabilisierungsverantwortung wahrnehmen. Zu diesem Ganzen gehören auch die Zahntechniker.

Wir appellieren daher erneut an die Bundesregierung, die in den Haushalten der Krankenkassen für das Jahr 2020 eingeplanten Finanzmittel für Zahnersatz zur Liquiditätssicherung und damit zur Sicherung leistungsfähiger Versorgungsstrukturen für Zahntechniker und Zahnärzte einzusetzen. Eine Umfrage zeigt, dass in 90 % der zahntechnischen Labore umfangreiche Kurzarbeit besteht. 80 % der Betriebe haben bereits Soforthilfe beantragt. Der Auftragseingang im April kommt einem Arbeitsstillstand gleich. Für das zweite Quartal rechnen die Betriebe nicht mit einer Änderung der Lage und auch für das Restjahr erwartet die überwältigende Mehrheit keine wesentliche Änderung. Kein zahntechnisches Meisterlabor wird über mehrere Monate ohne Zahlungseingänge überleben und ihre qualifizierten Fachkräfte halten können, die für die sichere und gute Versorgung mit Zahnersatz wieder dringend gebraucht werden.

Dabei erfüllt es die Zahntechniker mit großer Sorge, dass die mit der Verordnung erfolgenden finanziellen Maßnahmen für die Sicherung der vertragszahnärztlichen Versorgungsstrukturen bei Zahnärzten von diesen selbst als nicht ausreichend und geeignet bezeichnet werden.

Mit jeder Woche, in der die zahnärztlichen Praxisstrukturen durch ungenügende Stabilisierungsmaßnahmen in eine Schieflage geraten, nimmt die Bundesregierung in Kauf, dass es auch die zahntechnischen Meisterlabore in diese existenzgefährdende ruinöse Spirale mitreißt.

Das Gegenteil wäre durch die gesetzlichen Krankenversicherungen richtig, geeignete Instrumente zu schaffen und ausreichende Maßnahmen zu vereinbaren, die auch alle Säulen einer Versorgungsstruktur erreichen und sie damit insgesamt stabilisiert. Wir werden uns weiter darum kämpfen, dass die zahntechnischen Meisterbetriebe die Unterstützung in der Krise bekommen, die sie brauchen, um in und nach der Krise ihren herausragenden Beitrag zur wohnortnahen Zahnersatzversorgung der Bevölkerung gemeinsam mit den Zahnärzten zu sichern. Aber dazu braucht es die Politik und es braucht verantwortungsvoll kooperative Krankenkassen.“

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