Gesundheit & Medizin

Reiserückkehrer aus Risikogebieten tragen hohe Verantwortung

Aufgrund der aktuell gültigen Quarantäne-Verordnung des Landes Hessen müssen sich alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten für 14 Tage in häusliche Absonderung begeben. Außerdem sind sie verpflichtet, ihre Einreise beim Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises anzuzeigen. „Die Pflicht zur häuslichen Absonderung betrifft alle Rückkehrer aus Risikogebieten. Allerdings gilt die Ausnahme: Wenn Einreisende ein ärztliches Zeugnis vorlegen können, dass ihnen keine Anhaltspunkte für ein Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 bescheinigt, kann die Quarantäne-Pflicht wegfallen“, stellt Dr. Henrik Reygers vom Gesundheitsamt klar. Das Zeugnis müsse auf einer molekularbiologischen Testung in einem anerkannten Labor beruhen. Das ärztliche Zeugnis muss außerdem auf einer körperlichen Untersuchung oder Befragung begründet sein.

Eine molekularbiologische Testung ist nur ein PCR-Test, kein Antikörper-Test.

Auch weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass der Test maximal 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein darf. Wird der Test erst nach der Einreise durchgeführt, gilt bis zum Erhalt des Testergebnisses die Pflicht zur häuslichen Absonderung.

Zu den Risikogebieten zählen aktuell beispielsweise Ägypten, Brasilien, Dominikanische Republik, Serbien und Ukraine. Eine Auflistung der Risikogebiete findet sich auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Informationen des Landes Hessen zur Corona-Thematik und entsprechenden Verordnungen finden Bürgerinnen und Bürger auf www.hessen.de, beziehungsweise unter: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen

Über Fragen der Quarantäne/Absonderung von Bürgern mit Wohnsitz im Vogelsbergkreis entscheidet das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de

Ansprechpartner:
Christian Lips
Redakteur in der Pressestelle
Telefon: +49 (6641) 977-272
E-Mail: Christian.Lips@vogelsbergkreis.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel