Verbraucher & Recht

VW nimmt im Abgasskandal Einwand der Verjährung vor dem Landgericht Hannover zurück

Selbst VW hat es eingesehen: Im Diesel-Abgasskandal ist nichts verjährt. Am Landgericht Hannover haben VW-Anwälte den üblichen Einwand der Verjährung bei einer Ende 2019 eingereichten Klage zurückgezogen. Die 12. Zivilkammer verurteilte VW am 7. September 2020 zur Rücknahme eines VW Touran 1.6 TDI mit dem Dieselmotor EA189 (Az. 12 O 238/19).

Damit haben aus Sicht der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geschädigte Verbraucher weiterhin beste Chancen, sich vor Gericht gegen den Volkswagen-Konzern durchzusetzen – auch 2020. Denn Dr. Stoll & Sauer weist darauf hin, dass nach § 852 BGB von einer Zehn-Jahres-Frist bei der Verjährung auszugehen ist und empfiehlt VW-Kunden den kostenfreien Online-Check der Kanzlei. Die Sozietät gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

Umstrittene Verjährung im Diesel-Abgasskandal von VW

  • Trotz der ersten Urteile vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im VW-Skandal vom Sommer 2020 bleibt das Thema Verjährung im Diesel-Abgasskandal heftig umstritten. VW pochte bisher ausnahmslos auf die dreijährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB). Normalerweise beginnt die Verjährungsfrist gegen Ende des Jahres zu laufen, in dem das Tatereignis stattfand. 2015 machte VW den Abgasskandal mit einer Ad-hoc-Mitteilung publik. Also wäre Ende 2018 der Betrug verjährt. Mit der Rücknahme des üblichen Einwands der Verjährung am Landgericht Hannover hat VW mit dieser Sichtweise gebrochen. Die meisten Gerichte gehen bisher davon aus, dass frühestens 2016 die Verbraucher vom Skandal informiert gewesen sein könnten. Damit wäre die Verjährung Ende 2019 eingetreten.
  • Dr. Stoll & Sauer vertritt die Ansicht, dass noch gar nichts verjährt ist. Der BGH mit Urteil vom 19. März 2008 (Az. III ZR 220/07) und das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 1 U 2691/05) haben die Messlatte für den Beginn der Verjährungsfrist sehr hoch gehängt. Eine zutreffende Einschätzung der Rechtslage ist für das Gericht Voraussetzung für den Verjährungsbeginn. Für die Kläger müsste absehbar sein, wer verantwortlich für den Betrug ist, wie sich die Rechtslage darstellt und ob überhaupt Chancen bestehen zu gewinnen. Erst 2019 setzte eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung ein. Und wer für den Abgasskandal verantwortlich ist, steht bis heute nicht fest, weil sich VW an der Aufklärung nicht beteiligt hat und Ergebnisse interner Untersuchungen unter Verschluss hält.
  • Die Verbraucher Kanzlei Dr. Stoll & Sauer klärt darüber auf, dass im Abgasskandal nicht nur die übliche dreijährige Verjährungsfrist von Bedeutung ist, sondern auch die zehnjährige. VW wird für den vom BGH festgestellten Betrug nicht so leicht und schnell davonkommen. Wer sittenwidrig täuscht und trickst, darf sich keine Hoffnungen machen, dass seine Tat nach der üblichen Verjährung in Vergessenheit gerät. § 852 BGB bietet mit dem Restschadensersatzanspruch Verbrauchern die Möglichkeit, selbst bei verjährten Schadensersatzansprüchen finanziell von VW entschädigt zu werden. Daher macht die Einreichung einer Klage auch noch 2020 Sinn.

852 BGB lässt VW im Abgasskandal nicht aus der Verantwortung

Was bedeutet dieser Restschadensersatzanspruch in der Praxis. Gerichte in Marburg, Magdeburg und Kiel haben eine Verurteilung von VW nach § 852 BGB bereits angekündigt oder ziehen es in Betracht.  

  • Die Ansprüche auf eine Geldzahlung können laut 852 BGB frühestens nach zehn Jahren verjähren. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Restschadensersatzanspruch. Wer sich beispielsweise sittenwidrig einen finanziellen Vorteil verschafft hat, muss diesen Vorteil wieder zurückgeben.
  • Im BGB liest sich 852 dann wörtlich folgendermaßen:
    „Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an […].“
  • Auf die Seite der Verbraucher hat sich bei diesem Thema auch die Juraprofessorin Susanne Augenhofer in einem Aufsatz der Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR 2019/3, 83, 86) Voraussetzung, dass § 852 BGB greift, ist das Vorliegen eines deliktischen Schadensersatzanspruchs, so Augenhofer. Der Bundesgerichtshof hat im ersten VW-Urteil am 25. Mai 2020 diesen Anspruch deutlich festgestellt.
  • Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist daher klar, dass im Falle einer möglichen Verjährung von VW-Fällen § 852 BGB greift, und VW den durch die Manipulation erlangten finanziellen Vorteil dem Verbraucher zurückgeben muss. Wer beispielsweise seinen Diesel 2013 erworben hat, kann bis 2023 Ersatzansprüche gegen VW geltend machen.
  • Doch wie könnte der Ersatzanspruch berechnet werden? „Der Anspruch“, schreibt wieder Augenhofer in der Zeitschrift VuR, „würde im VW-Fall den Betrag, den das Unternehmen auf Kosten der Verbraucher erlangt hat, also den Kaufpreis abzüglich der Händlermarge, umfassen. Zu dem durch die unerlaubte Handlung erlangten Vorteil gehören gem. § 818 Abs. 1 BGB auch die durch die Nutzung des Kapitals erlangten tatsächlichen Zinsen. Nach § 852 Satz 2 BGB verjährt der Restschadensersatzanspruch innerhalb von zehn Jahren von seiner Entstehung an (…). Für den VW-Fall bedeutet dies, dass der Anspruch zum Zeitpunkt des Erwerbs des betreffenden Fahrzeugs entstanden ist.“

Abgasskandal bei VW geht nahtlos in Dieselgate 2.0 über

Als der erste Diesel-Abgasskandal von VW im Herbst 2015 von den USA nach Europa herüberschwappte, sahen Politik und selbst Verbraucherschützer kaum Chancen, den Autobauer für seine Tricksereien haftbar zu machen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer war die erste Sozietät, die bereits am 6. Oktober 2015 die erste Klage im Diesel-Abgasskandal gegen VW einreichte, und damit den Weg zur Musterfeststellungsklage und zum ersten Urteil vor dem BGH ebnete. Die Rechtsprechung hat sich seither erheblich zugunsten der Verbraucher gedreht. Am 25. Mai 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof VW erstmals in letzter Instanz wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung (Az.: VI ZR 252/19). Doch damit ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals noch lange nicht zu Ende:

  1. Das Software-Update beim VW-Dieselmotor vom Typ EA189 ist unzulässig. Das hat zumindest das Landgericht Dortmund in einem durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführtem Verfahren festgestellt (Az. 4 O 53/20). Das Update soll ein sogenanntes Thermofenster beinhalten, das die Abgasreinigung temperaturabhängig manipuliert – sprich auf der Straße zu großen Teilen abschaltet.
  2. Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg sind am 30. April 2020 in einem Gutachten genau solche temperaturabhängige Abschalteinrichtungen als unzulässig eingestuft worden. Mit einem Urteil wird noch in diesem Jahr gerechnet.
  3. In den neuen Motorengenerationen von VW EA288, EA897 und EA896 sollen unter anderem sogenannte Thermofenster verbaut worden sein. Das hat VW zumindest beim EA288 am Landgericht Duisburg Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat dazu vor dem Landgericht Offenburg ein erstes verbraucherfreundliches Urteil errungen (Az. 4 O 106/19) und so Dieselgate 2.0 mit angestoßen.
  4. In den Motoren der Daimler AG sollen solche Thermofenster zum Einsatz gekommen sein. Zahlreiche Gerichte verurteilen daher Daimler wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung zur Zahlung von Schadensersatz. Auch ruft das KBA vermehrt Mercedes-Modelle verpflichtend zurück. Die Behörde hat unzulässige Abschalteinrichtungen in den Motoren entdeckt.
  5. Der Abgasskandal erfasst mittlerweile auch Benzinmotoren. In einem Gutachten vor dem Offenburger Landgericht hat sich der Verdacht erhärtet, dass in einem Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 mit Hilfe des Lenkrades die Abgasreinigung manipuliert wird. Das KBA hat auf Drängen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die Ermittlungen gegen Audi aufgenommen.
  6. Im Diesel-Abgasskandal steckt auch das VW-Tochterunternehmen Porsche mitten drin. Die Vorwürfe: Manipulationen am Abgassystem und falsche Angaben bei den Verbrauchswerten. Und jetzt hat es zusätzlich Benziner-Modelle des Sportwagenherstellers erwischt. Das KBA ermittelt nach Medienberichten vom 23. August 2020 gegen Porsche. Der Autobauer soll nach der Typengenehmigung Abgasanlage und Motorenkomponenten verändert – sprich frisiert – haben.
  7. Der Automobilhersteller Fiat-Chrysler ist in den Fokus des Diesel-Abgasskandals gerückt. Ermittler aus Deutschland, Italien und der Schweiz haben am 22. Juli 2020 unter anderem mehrere Standorte von Fiat durchsucht. Es geht laut Staatsanwaltschaft Frankfurt um den Verdacht, dass in Diesel-Motoren von Fiat bei der Abgasreinigung mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung getrickst worden ist. Da zum Fiat-Imperium auch Iveco gehört, ist der Reise- und Wohnmobilmarkt betroffen. Iveco liefert Motoren an namhafte Hersteller.

Insgesamt geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass betroffene Verbraucher über den ersten Diesel-Abgasskandal hinaus weiter geschädigt werden und rät zur anwaltlichen Beratung. Denn die Fahrzeuge sind im Wert erheblich gemindert. Die Autohersteller haben eine umweltfreundliche Motorisierung angepriesen. Letztlich könnte die Umwelt genauso wie beim EA189 verpestet werden, weil der Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand und nicht im Normalbetrieb auf der Straße eingehalten werden. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Abgasskandal herausfinden.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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