Finanzen / Bilanzen

Größte Studie zum Thema Beitragsentwicklung bestätigt erneut: Beiträge in PKV und GKV entwickeln sich langfristig auf gleichem Niveau

Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV) steigen langfristig nicht stärker als in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zu die­sem Ergebnis kommt eine aktualisierte Studie des unabhängigen privat­wirtschaftlichen Forschungsin­sti­tuts IGES zum Thema „Beitragsentwicklung in der PKV“. Betrachtet man nur die durchschnittliche Entwicklung in den ver­gangenen zehn Jahren, so sind die Beiträge in der PKV sogar deutlich schwächer gestiegen als in der GKV. Während sich die Beitragseinnahmen je Versi­cherten im Zeitraum 2008 bis 2018 in der GKV um durchschnittlich 3,5 Prozent pro Jahr erhöhten, waren es in der PKV nur 2,3 Prozent. Die vorliegende Studie des IGES Instituts zeigt, dass für die langjährig Versi­cherten der Debeka, dem Marktführer in der PKV, eine moderate Beitrags­entwicklung nicht nur bei durchschnittlicher Betrachtung aller Versicherten gilt, sondern auch für die allermeisten von ihnen im individuellen Fall. Konkret kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass praktisch alle langfristig bei der Debeka versicherten Beihilfeberechtigten und die große Mehrheit von 85 Prozent der Arbeitnehmer und Selbständigen durch ihre Prämien­veränderungen über zwei Jahrzehnte geringer oder zumindest nicht we­sentlich stärker belastet wurden, als dies für sie in der GKV der Fall gewe­sen wäre. Die Beitragsanpassung 2021 ist dabei schon vollständig be­rück­sichtigt.

Bei der Berechnung wurde der Sondereffekt der Einführung des gesetzli­chen Zuschlags auf die Beitragsentwicklung, dessen Mittel der späteren Bei­tragsentlastung im Alter dienen, nicht einbezogen. Auch bei älteren Ver­si­cherten ergibt sich nach der Studie ein interes­santes Bild: Entgegen der vorherrschenden Behauptung, die Beiträge in der PKV seien im Alter nicht bezahlbar, zeigt die Studie, dass im Durch­schnitt die Bei­träge der Debeka-Versi­cherten im Alter nicht höher sind als die der 60-Jährigen.

„Die bisherige öffentliche Diskussion über das Ausmaß von Beitragssteige­rungen in der PKV stützt sich vor allem auf Momentaufnahmen einzelner Jahre oder oft nur auf Einzelfälle. Die Studie nimmt deshalb die langfristige Bei­tragsentwicklung von PKV-Versicherten in den Blick. Sie liefert so valide Ansätze, um die gesundheitspolitische Diskussion zu versachlichen“, er­klärt Dr. Martin Albrecht, Geschäftsführer des IGES Instituts und Leiter der Stu­die.

Die aktuelle Studie baut auf die IGES-Studie aus dem Jahr 2017 auf, in der die Beitragsentwicklung der Debeka-Mitglieder von 1995 bis 2017 unter­sucht wurde. Auch in der jetzt vorliegenden Studie stand eine für diese Untersuchungszwecke bislang einzigar­tige Datengrundlage der Debeka Krankenversicherung zur Verfügung, die es ermöglichte, die individuelle Beitragsentwicklung von fast 800.000 bei der Debeka PKV-versicherten Mitgliedern im Längsschnitt über einen Zeit­raum von 20 Jahren (2000-2020) auszuwerten und in einer ergänzenden Betrachtung zusätzlich die Aus­wirkungen einer Beitragsanpassung 2021 zu berücksichtigen.

Die Kernergebnisse im Überblick:

  • Die Beitragsentwicklung ist bei der Debeka moderat und langfristig nicht höher als in der GKV.

In dem von der Studie betrachteten Zeitraum, der auch die Auswirkungen der Beitragsanpassung 2021 berücksichtigt, liegt die durchschnittliche Bei­tragssteigerung bei langjährig Versicherten der Debeka bei moderaten 2,8 Prozent pro Jahr. Dennoch gibt es immer wieder Beitragssprünge, wie die folgenden Abbil­dungen zeigen:

Abbildung 1 (siehe Anlage): Anteile der Beihilfeversicherten nach Höhe der prozentualen Prämienveränderung im Vergleich zum Vorjahr

Aus der Abbildung wird zum Beispiel ersichtlich, dass es nach der letzten Anpassung 2017 in den Jahren 2018 bis 2020 nicht zu nennenswerten Erhöhungen, sondern eher zu Senkungen kam („grüner Bereich“). Aus der Beitragsanpassung 2021 resultieren hingegen sprunghafte Erhöhungen, auch im zweistelligen Prozentbereich.

Abbildung 2 (siehe Anlage): Anteile der Nicht-Beihilfeversicherten nach Höhe der prozentu­alen Prämienveränderung im Vergleich zum Vorjahr

Auch bei den Arbeitnehmern und Selbstständigen kommt es nach längeren Phasen stabiler Beiträge zu plötzlichen Beitragserhöhungen. Wie die Abbil­dung zeigt, steigen die Beiträge zum Beispiel in den Jahren 2021 und 2022. Hintergrund ist die Tatsache, dass hier die Beitragsanpassung auf zwei Jahre verteilt wird, da die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Einkommenssituation (durch Kurzarbeit oder Betriebs­schließungen) besonders bei diesen Personen zu finanziellen Härten füh­ren können.

Bei der Bewertung der Beitragsentwicklung ist zudem der Son­dereffekt der Einführung des gesetzlichen Beitragszuschlags zu berücksichtigen, der seit dem Jahr 2001 zu zahlen ist. Dessen beitragsdämpfende Wirkungen im Alter konnten sich allerdings bisher noch nicht in vollem Umfang entfalten. Blendet man diesen Sondereffekt aus, waren nur knapp fünf Prozent der Arbeitnehmer und Selbstständigen von sowohl starken als auch sprung­haften Beitragserhöhungen betroffen.

Betrachtet man allein die prozentualen Prämienerhöhungen, zeigt die Ana­lyse, dass sehr starke prozentuale Prämienerhöhungen häufig mit ver­gleichsweise geringen Prämienhöhen einhergehen.

Die Ergebnisse zeigen darüber hinaus, dass die individuellen Ausgestal­tungen des Versicherungsschutzes bei Eintritt und die Veränderungen im Zeitverlauf die Prämienentwicklung maßgeblich beeinflussen. Pauschale Aussagen über die Beitragsentwicklung in der PKV, in denen diese indivi­duell unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Beitragsentwicklung keine Berücksichtigung finden, erscheinen vor diesem Hintergrund frag­würdig.  

  • Die absoluten Beiträge – inklusive der Beitragsanpassung 2021 – liegen deutlich unter denen der GKV.

Unter den langjährig Beihilfeversicherten liegt der durchschnittliche Mo­natsbeitrag für Männer bei 234 Euro und für Frauen bei 239 Euro. Bei den Arbeit­nehmern und Selbstständigen beträgt der durch­schnittliche Monats­beitrag jeweils 563 Euro für Männer und Frauen. In der GKV würden Ar­beitnehmer häufig den Höchstbeitrag zahlen, der 2021 voraussichtlich bei 769 Euro liegt.

Bei einzelnen Versicherten traten aufgrund von außergewöhnlichen Versi­cherungsverläufen extreme Beiträge auf. Hohe Beiträge ergeben sich  bei­spiels­weise bei einer Verringerung oder ei­nem Verlust eines Beihilfean­spruchs, etwa bei Eintritt in den Ruhestand bei An­gestellten im Öffentlichen Dienst oder Scheidung von einem beihilfebe­rechtigten Ehepartner. Umge­kehrt führt zum Beispiel der Hinzugewinn ei­nes Beihilfeanspruchs bei Ehe­schluss zu sehr niedrigen Beiträgen. Teil­weise resultieren extrem niedrige Beiträge auch aus einem rudimentären PKV-Versicherungsschutz. 

  • Die älteren Versicherten zahlen im Durchschnitt keine höheren Beiträge als die jüngeren.

Im Alter liegen die Krankenversicherungsbeiträge ab der Beitragsan­passung 2021 bei den langjährig Beihilfeversicherten durchschnittlich bei 220 Euro und bei Arbeitnehmern sowie Selbstständigen bei 536 Euro. Die Studienautoren beobachten sogar ein leichtes Absinken der Prämien im Altersbereich zwischen 60 und 70 Jahren und allenfalls mode­rate Zunah­men danach. Dies gilt sowohl für Beihilfeversicherte als auch für Arbeit­nehmer und Selbstständige. Hier zeigt sich, dass Mechanismen zur Bei­tragsdämpfung im Alter wirken.

Abbildung 3 (siehe Anlage): Durchschnittliche Beiträge der Beihilfeversicherten

Abbildung 4 (siehe Anlage): Durchschnittliche Beiträge der Arbeitnehmer/Selbststän­digen

  • Die Studienautoren fordern eine Änderung der Beitragsanpassungsme­chanismen 

Um sprunghaften Beitragsentwicklungen von privat Versicherten in der Zu­kunft entgegenzuwirken, wäre aus Sicht der Studienautoren eine Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsanpassungsregelungen wün­schenswert[1]. So könnten hohe Beitragssprünge wegen Beitragsanpassun­gen seitens der Versicherer vermieden und folglich eine stärkere Glättung der Beitragsentwicklung erreicht werden. 

Die Studienautoren empfehlen konkret: „Veränderungen des erforderlichen Rechnungszinses im Versicherungsaufsichtsgesetz zusätzlich als auslö­senden Faktor zu berück­sichtigen, wäre somit ein weiterer Schritt, um zu­künftigen Beitragssprüngen für privat Versicherte entgegenzuwirken. Aus Sicht des Versicherten und zur tatsächlichen Verstetigung der Prämienent­wicklung wäre es allerdings noch sinnvoller, über die Betrachtung der ein­zelnen Rechnungsgrundlagen hinaus auch die kumulierte Wirkung verän­derter Rechnungsgrundlagen auf den Beitrag zu bewerten und die Berech­tigung zu einer Prämienüberprü­fung und -anpassung hiervon abhängig zu machen.“

Die vollständige Studie „Beitragsentwicklung in der PKV“ des IGES Instituts finden Sie ab dem 2. November auf „www.debeka.de/beitragsanpassung“.

[1] Private Krankenversicherungsunternehmen dürfen ihre Beiträge nur unter bestimmten regulatorischen Anforderungen anpassen, nämlich nur dann, wenn bestimmte Schwellenwerte bei Vergleich der kalkulierten mit den tatsächlichen Versicherungsleistungen (bzw. Sterbewahrscheinlichkeiten) überschritten werden.

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