Verbraucher & Recht

Kein Anspruch auf Auszahlung bei einem gelochten Sparbuch

Inhaber eines gelochten Sparbuchs haben keinen Anspruch auf Auszahlung darin aufgeführter Guthaben. Ein gelochtes Sparbuch begründe die Vermutung, dass es bereits wegen der Auszahlung des Sparbetrages entwertet wurde, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 29 C 4021-19 (46)).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Frankfurt aM .

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