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Die Frage nach der gemeinsamen Mitte verbindet

Einblicke in die gegenwärtigen ökumenischen Gespräche hat Kirchenpräsident Christian Schad in seinem Bericht über die Catholica-Arbeit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) gegeben. Er legte seinen Bericht schriftlich der Synode der EKD vor, nachdem er zuvor bereits der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) vorgelegen hatte. Der pfälzische Kirchenpräsident ist der evangelische Vorsitzende des Kontaktgesprächskreises von Vertretern des Rates der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz.

Schad ging in seinem Bericht auf das 2019 veröffentlichte Studiendokument des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ ein. Die zentrale Argumentation biete einen Begründungsrahmen für die individuelle Gewissensentscheidung, die auch katholischen Christinnen und Christen ermögliche, „mit gutem Gewissen“ am evangelischen Abendmahl teilzunehmen. Aufgrund vielfältiger theologischer Argumente votiert die Studie für die Praxis einer wechselseitigen Teilnahme an den Feiern von Abendmahl und Eucharistie in Achtung der jeweils anderen liturgischen Tradition. „Einer Kirche anzugehören, ist für Menschen heute keine Selbstverständlichkeit mehr“, so Christian Schad. Darum plädiere er mit Professor Thomas Söding für eine „Ekklesiologie des Glaubens und des Vertrauens“, die die Gewissensentscheidungen der Menschen respektiere. Denn der Teilnahme am Abendmahl bzw. an der Feier der Eucharistie gehe eine im Glauben reflektierte persönliche Gewissensprüfung voran. „Die Ablehnung aus Rom ist für die Ökumene eine schwere Belastung“, sagte Schad mit Blick auf einen Brief von Erzbischof Ladaria zu der genannten Studie. Dass das Votum des ÖAK als Leitfaden für eine individuelle Gewissenentscheidung diene, am Abendmahl bzw. an der Eucharistie teilzunehmen, wird von Erzbischof Ladaria in seinem Schreiben bestritten. Hier wünscht sich Schad eine deutliche Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz.

Der Rat der EKD würdigte das Votum des ÖAK als „eine theologisch belastbare Aussage auf der Grundlage umfassender und vertiefter exegetischer Auseinandersetzungen mit den biblischen Zeugnissen“. Die Empfehlung „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ sei eine seelsorglich willkommene Orientierungshilfe. Auch der Kontaktgesprächskreis von Vertreterinnen und Vertretern des Rates der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz wertet die Empfehlung des ÖAK als eine theologische Konsequenz aus der Magdeburger Erklärung von 2007 über die Taufe. „Darum werde die Stellungahme der Glaubenskongregation uns als Evangelische Kirche nicht davon abhalten, weiterhin alle Getauften zur Feier des Abendmahls an den Tisch des Herrn einzuladen,“ so Kirchenpräsident Schad. Er freue sich, in einer europäischen Formation des Gesamtprotestantismus mit der Römisch-katholischen Kirche in einen offiziellen Dialog über offene Fragen der „Lehre über die Kirche“ zu treten. Beabsichtigt sei ein gemeinsamer Lernprozess, um die unterschiedlichen Traditionen konstruktiv aufeinander zu beziehen und zu gemeinsam zu verantwortenden Aussagen über das Wesen der Kirche zu gelangen.

Was das Votum und die Reaktion aus Rom für den Ökumenischen Kirchentag (ÖKT) in Frankfurt im nächsten Jahr bedeute, bleibe abzuwarten. Prinzipiell entscheiden dort die Gremien des ÖKT. Nach aktuellem Stand werden am Samstagabend des ÖKT ökumenisch sensibel gestaltete konfessionelle evangelische Abendmahls- bzw. katholische Eucharistiefeiern stattfinden. In den evangelischen Gottesdiensten werden alle Getauften zum Abendmahl eingeladen. In den katholischen Gottesdiensten wird es keine generelle Einladung geben, an der Eucharistiefeiern teilzunehmen, aber auch keine Zurückweisung von evangelischen Christinnen und Christen. Es gibt also auf dem ÖKT keine Veränderung gegenüber der jetzt schon üblichen Praxis.

Die Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) arbeitet als Zusammenschluss evangelischer Kirchen mit Sitz Hannover im Kirchenamt der EKD. Die Union der 12 Mitgliedskirchen hat den Rechtsstatus einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Die Vollkonferenz und das Präsidium sind die handelnden Organe der UEK. Sie werden unterstützt durch die Ausschüsse und das Amt der UEK. Im Rahmen des Verbindungsmodells zwischen UEK, VELKD und der EKD tagen seit 2009 die Vollkonferenz der UEK und die Generalsynode der VELKD am gleichen Ort und zeitlich verbunden mit den Tagungen der Synode der EKD.

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