Luft- / Raumfahrt

Neue gesetzliche Bestimmungen für Reisende aus Risikogebieten

  • Geschäftsreisende und Privatreisende können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Quarantäne befreien
  • Digitale Einreiseanmeldung bei Einreise aus Risikogebieten nötig

Seit dieser Woche gelten neue gesetzliche Bestimmungen für die Einreise aus Risikogebieten nach Deutschland. Wenn Reisende aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland einreisen, sind sie dazu verpflichtet, sich nach Ankunft in eine zehntägige häusliche Quarantäne zu begeben.

Bestimmte Personengruppen haben jedoch die Möglichkeit, bei Einreise oder 48 Stunden vor Einreise einen Test vorzunehmen und bei negativem Ergebnis die Quarantäne zu vermeiden. Dies gilt insbesondere

  •  für Geschäftsreisende, die sich weniger als fünf Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
  • und für Personen, die aufgrund eines Besuchs von nahen Verwandten oder Lebensgefährten gereist sind.

Für übrige Reisende gilt, dass sie sich nach fünf Tagen häuslicher Quarantäne ebenfalls durch einen negativen Test von der Quarantänepflicht befreien können. Maßgeblich ist die jeweils geltende Verordnung des Bundeslandes, in dem die Reisenden ihren Wohnsitz haben bzw. in dem sie sich in Deutschland aufhalten. Jeder Reisende sollte sich daher vor der Einreise sorgfältig informieren, ob für ihn Ausnahmen von der Quarantänepflicht bestehen.

Für Reisende aus Corona-Risikogebieten besteht zudem die Pflicht, vor der Rückreise nach Deutschland die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) auszufüllen. Hierzu müssen die Daten vorab auf der Webseite www.einreiseanmeldung.de hinterlegt werden. Dies umfasst Kontaktdaten und Daten zum Aufenthaltsort der letzten zehn Tage angeben sowie Daten zum Verkehrsmittel und die Anschrift der nächsten zehn Tage. Dieses neue Verfahren ersetzt die bisherige analoge Aussteigekarte. Es gilt für den Flugverkehr, aber auch für die Einreise mit Auto, Bahn, Bus oder Schiff.   

Als Bestätigung erhalten die Reisenden ein PDF-Dokument, welches abgespeichert und digital oder als ausgedrucktes Dokument bei der Einreise mitzuführen ist und auf Verlangen vorgezeigt werden muss. Sollte die DEA aus technischen Gründen nicht vor dem Antritt der Rückreise möglich gewesen sein, halten die Fluggesellschaften noch analoge Ersatzmitteilungen vor. Die Registrierung liegt in der Verantwortlichkeit des Passagiers. Die Passagiere müssen sich darauf einstellen, dass die Anmeldungsbestätigung bei Einreise an der Passkontrolle oder auf Verlangen auch der Fluggesellschaft vorzeigt werden muss.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Infoblatt/Anlage_1_DEA_Infoblatt_fuer_Einreisende.pdf

Über den Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind Fluggesellschaften, Flughäfen, die DFS Deutsche Flugsicherung und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die Mitgliedsunternehmen beschäftigen mehr als 180.000 Mitarbeiter. Die deutsche Luftverkehrswirtschaft ermöglicht Mobilität für jährlich über 200 Millionen Fluggäste und trägt mit dem Transport von Außenhandelswaren im Wert von über 200 Milliarden Euro zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V.
Friedrichstraße 79
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 520077-100
Telefax: +49 (30) 520077-111
http://www.bdl.aero

Ansprechpartner:
Ivo Rzegotta
Leiter Strategie und Kommunikation
Telefon: +49 (30) 520077-165
E-Mail: ivo.rzegotta@bdl.aero
Carola Scheffler
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 520077-116
E-Mail: carola.scheffler@bdl.aero
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel