Finanzen / Bilanzen

Salzgitter-Konzern: COVID-19-Pandemie mit erheblichem Einfluss auf Umsatz und Ergebnis

 

  • Maßnahmenprogramme zur Ergebnis- und Liquiditätssicherung greifen
  • Talsohle nach aktueller Einschätzung durchschritten
  • weitere Meilensteine hin zu einer CO2-armen Stahlproduktion etabliert

Der Salzgitter-Konzern verzeichnete in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2020 in einem von den erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen der Corona-Pandemie geprägten Marktumfeld –224,4 Mio. € Ergebnis vor Steuern. Nachdem die Tochtergesellschaften des Kon-zerns im zweiten Quartal eine verglichen mit 2019 um bis zu 70 % geringere Auslastung aufwie-sen, belebten sich die Auftragseingänge ab dem Frühsommer sukzessive. In Kombination mit den kurzfristig umgesetzten Maßnahmen zur Ergebnis- und Liquiditätssicherung verbesserten sich die Resultate der Geschäftsbereiche Flachstahl, Handel und Technologie im dritten Quartal zum Teil spürbar.

Der Außenumsatz des Salzgitter-Konzerns reduzierte sich mengen- und preisbedingt um rund ein Fünftel auf 5.264,3 Mio. € (9M 2019: 6.637,3 Mio. €). Das Ergebnis vor Steuern betrug – 224,4 Mio. € (9M 2019: +40,7 Mio. €). Der Beitrag der nach der Equity-Methode ausgewiese-nen Beteiligung an der Aurubis AG (53,4 Mio. €, 9M 2019: 78,1 Mio. €) wirkte gegenläufig. Aus – 243,0 Mio. € Nachsteuerresultat (9M 2019: – 29,8 Mio. €) errechnen sich – 4,54 € Ergebnis je Aktie (9M 2019: – 0,63 €) sowie – 8,1 % Verzinsung des eingesetzten Kapitals (9M 2019: +2,5 %). Die Eigenkapitalquote blieb mit 32,9 % stabil (9M 2019: 32,8 %) und unterstreicht die weiterhin solide Bilanz des Salzgitter-Konzerns.

Vorstandsvorsitzender Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann zur aktuellen Lage:

„Mit unseren Maßnahmen zur Ergebnis- und Liquiditätssicherung haben wir schnell und konse-quent auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie reagiert. So sind wir auf gutem Weg – trotz der ungleich größeren Herausforderungen im laufenden Geschäftsjahr – ein Vorsteuerergebnis vor eventuellen Sondereffekten des Jahresabschlusses in der Größenordnung des Resultats aus 2019 zu erzielen. Zugleich treiben wir die Sicherung der mittel- und langfristigen Zukunft des Salzgitter-Konzerns voran: Nach der im Juni vereinbarten Machbarkeitsstudie für eine Eisenerz- Direktreduktion am Standort Wilhelmshaven haben wir im dritten Quartal mit der Inbetriebnahme des Windparks Salzgitter und der Auslieferung des weltweit leistungsstärksten Hochtemperatur- Elektrolyseurs zur energieeffizienten Wasserstofferzeugung an die Salzgitter Flachstahl weitere wichtige Bausteine unserer Dekarbonisierungsstrategie umgesetzt. Besonders freut mich, dass wir unseren Kunden bereits vor Ende 2020 tatsächlich CO2-reduzierten, grünen Flachstahl anbieten können.“

Ausblick

Nach aktueller Einschätzung dürfte die Talsohle im zweiten und dritten Quartal durchschritten worden sein. Gleichwohl zeigen die jüngsten Ereignisse, dass der Pandemieverlauf im In- und Ausland sowie – damit verknüpft – die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Lage mit hohen Unsicherheiten behaftet bleiben. Dies vorausgeschickt rechnen wir für das Geschäftsjahr 2020 für den Salzgitter Konzern mit:

  • einem merklich reduzierten Umsatz,
  • einem – unter Ausklammerung eventueller Sondereffekte im Rahmen des Jahresabschlusses – in der ungefähren Größenordnung des Vorjahresresultates (– 253,3 Mio. €) auskommenden Ergebnis vor Steuern sowie
  • einer sichtbar unter dem Vorjahreswert liegenden Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE)

Wir weisen darauf hin, dass Kriterien des Jahresabschlusses sowie Imponderabilien unter anderem aus Rohstoffkosten-, Edelmetallpreis- und Wechselkursveränderungen das Resultat des Geschäftsjahres 2020 noch erheblich beeinflussen können.

Disclaimer: Einige der in dieser Mitteilung gemachten Aussagen haben den Charakter von Prognosen bzw. können als solche interpretiert werden. Sie sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und gelten naturgemäß unter der Voraussetzung, dass keine unvorhersehbare Verschlechterung der Konjunktur und der spezifischen Marktlage für die Gesellschaften in den Geschäftsbereichen eintritt, sondern sich die Grundlagen der Planungen und Vorschauen in dem Umfang und dem zeitlichen Rahmen wie erwartet als zutreffend erweisen. Die Gesellschaft übernimmt – unbeschadet bestehender gesetzlicher, insbesondere kapitalmarktrechtlicher Anforderungen – keine Verpflichtung, vorausblickende Aussagen, die ausschließlich auf den Umständen am Tag der Veröffentlichung basieren, laufend zu aktualisieren.

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