Mobile & Verkehr

Verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV ab heute

Seit heute gilt im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN), in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen die veränderte Maskenpflicht im ÖPNV. Demnach müssen in Bahnhöfen, an Haltestellen und in den Bussen und Bahnen im VRN-Verbundgebiet medizinische Masken wie z.B. die bekannten farbigen Faltmasken (OP-Masken) oder solche mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Alltagsmasken aus Stoff, Schals oder Tücher sind nicht mehr zugelassen.

Im VRN fahren die Busse und Bahnen weitestgehend nach dem Regelfahrplan und halten das ÖPNV-Angebot bis auf geringe Einschränkungen am Abend und in der Nacht für unsere Fahrgäste, die auf den ÖPNV angewiesen sind, weiter aufrecht. Damit steht möglichst viel Platz pro Fahrgast zur Verfügung. Das Tragen medizinischer Masken, Abstand halten sowie Schutzmaßnahmen z.B. Desinfektion der Fahrzeuge und Lüften sind weitere Bausteine zur Vermeidung von Ansteckungen im ÖPNV.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verkehrsverbund Rhein- Neckar GmbH (VRN GmbH)
B 1 3-5
68159 Mannheim
Telefon: +49 (621) 10770-0
Telefax: +49 (621) 10770-170
https://www.vrn.de/

Ansprechpartner:
Axel Thiemann
Pressesprecher
Telefon: +49 (621) 10770174
Fax: +49 (621) 10770-170
E-Mail: a.thiemann@vrn.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel