Reisen & Urlaub

DS Destination Solutions fordert von der Bundes- und Landespolitik Ende des pauschalen Beherbergungsverbots und differenzierte Öffnungs­perspektive für Ferienunterkünfte im Inland als sicherer „kontaktarmer Urlaub“

Der Ferienwohnungs-Vermarkter unterstützt die Kritik des Deutschen Ferienhausverbands, dass der Inlands-Tourismus durch das anhaltende Verbot touristischer Übernachtungen gegenüber Reisen ins Ausland diskriminiert wird und fordert eine klare Öffnungsperspektive für die Vermietung von Ferienunterkünften im Inland.     

Angemessenes Vorgehen und objektive Kriterien statt pauschales Verbieten von inländischem Tourismus: Diese Forderung stellt das Unternehmen DS Destination Solutions an die Politik.

Die Tochter der HRS-Gruppe vermittelt alleine in Deutschland mehr als 190.000 Ferienunterkünfte für zahlreiche Einzelgastgeber, kleine und mittelständische Agenturen sowie touristische Verbände und Kommunen in den unterschiedlichsten Regionen. Im Portfolio finden sich insbesondere Ferienhäuser und -wohnungen.

Die Ferienhausbranche in Deutschland generiert jährlich rund zehn Milliarden Euro Buchungsvolumen, ist somit ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Deutschland und stärkt vor allem die ländlichen Regionen. Rund 300.000 Menschen sind in den überwiegend kleinen und mittelständischen Beherbergungs­betrieben des Landes beschäftigt – im gesamten Inlands-Tourismus sind fast drei Millionen Menschen tätig.

An die politischen Entscheider richtet sich DS Destination Solutions mit folgenden Forderungen:

Gleichbehandlung des inländischen Beherbergungsgewerbes im Vergleich mit internationalen Reisen.

Kontaktarmer Urlaub im Inland, insbesondere in Ferienhäusern und -wohnungen, muss auf Basis klarer Voraussetzungen wieder möglich sein.

Regional differenzierte Öffnung in Initiative und Verantwortung der Länder und Kommunen muss weiterhin Vorrang vor zentralen pauschalen Verboten durch den Bund haben.

Damit fordert das Unternehmen Planungsperspektiven für die kleinen und mittelständischen Unternehmen der deutschen Ferienhausbranche und deren Beschäftigte für den Sommer 2021.

Im Hinblick auf das andauernde Verbot des Inlandsurlaubs inklusive Ferienhäusern und Ferienwohnungen kritisiert CEO Dr. Bodo Thielmann das unverhältnismäßige Vorgehen der Politik: „Wir sind an einem Punkt angekommen, den Gastgeber in der Branche als seit fast einem halben Jahr fortgesetztes Berufsverbot nicht weiter ertragen können. Ebenso können Bürger und Reisewillige aktuelle und unverhältnismäßige Reiseverbote nicht mehr nachvollziehen. So kritisieren exemplarisch 86 Prozent der Teilnehmer einer Forsa-Umfrage, dass Reisen je nach Inzidenz ins Ausland möglich sind, Urlaube in deutschen Feriengebieten aber nicht: Obwohl die Inzidenzen in weiten Teilen Schleswig-Holsteins unter 50, im Kreis Nordfriesland inklusive Sylt sogar unter 25 liegen, sind außer Tagesausflügen und Nutzung von Zweitwohnungen sichere Ferienhausaufenthalte für die breite Masse dort untersagt. Gleichzeitig verbringen zigtausende Reisende ihren Osterurlaub mit Fluganreise auf Mallorca." 

Selbst der Tourismus-Beauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, bekenne in seinem ZEIT-Online-Interview vom 28. März 2021 inzwischen, dass das, was für Mallorca gilt, auch für Sylt gelten müsse.

Auf Basis klarer Kriterien müsse auch im Inland gerade kontaktarmer Urlaub kurzfristig wieder möglich sein: Es brauche die Möglichkeit, sich „freitesten“ zu lassen, die Schutz- und Hygienemaßnahmen der Gastgeber müssten auf Basis objektiver Kriterien honoriert werden und damit die Tatsache, dass verantwortungsvoller Tourismus erst recht im Inland kein Pandemietreiber ist. Das RKI habe zudem bestätigt, dass bei touristischen Übernachtungen ein sehr geringes Infektionsrisiko bestehe.

„Unsere Branche hat seit letztem Sommer bereits ihre Hausaufgaben gemacht und im letzten Jahr bewiesen, wie gut sich Hygienemaßnahmen hier umsetzen lassen. Der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Haushalts wird praktisch komplett vermieden: Eine Familie bucht online, reist meist mit dem eigenen Auto an, versorgt sich selbst. So spricht der Ferienhausaufenthalt doch als Hygienekonzept für sich selbst und unterscheidet sich im Grunde nicht vom Zweck der Aufforderung ´Wir bleiben zuhause´“, so Thielmann weiter.

Das Unternehmen begrüßt die von einigen Ländern angestoßenen Initiativen für kontrollierte Öffnungen, wie etwa durch die Landesregierung Schleswig-Holstein im Rahmen von Modellprojekten angekündigt wurde. Ebenso unterstützt DS den offenen Brief des Deutschen Ferienhausverbands vom 25.3.21 an die Bundeskanzlerin, die sich weiterhin pauschal gegen jegliche Mobilität und Reisen im Inland stellt, ohne die spezifische Kontaktlosigkeit etwa des sicheren Ferienhausurlaubs angemessen zu würdigen. Jetzt seien dezentrale differenzierte Ansätze sachgerecht und näher an der Lebenswirklichkeit als pauschale Vorgaben für das ganze Land.

Das Land brauche endlich eine klare Perspektive für die Branche und den Wirtschaftsfaktor Tourismus in Deutschland. Bei der Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sei es daher dringend notwendig, sich die Argumente der Branche anzuhören und gewissenhaft in nachvollziehbaren Öffnungskonzepten zu reflektieren. Der Deutsche Ferienhausverband habe diesen Dialog gegenüber der Politik wiederholt angeboten und warte gemeinsam mit seinen Mitgliedern wie der DS Destination Solutions weiter z.B. auf einen Tourismus-Gipfel der relevanten Interessenvertreter. Auch für andere Dialoge stehe das Unternehmen den politischen Entscheidungsträgern jederzeit zur Verfügung.

Über DS Destination Solutions GmbH – Ein Unternehmen der HRS GROUP

Als Teil der HRS GROUP ist DS Destination Solutions (DS) führender Business-to-Business Spezialist für die Online-Vermarktung von Ferienunterkünften. Das Unternehmen bietet DMOs, touristischen Agenturen sowie Gastgebern innovative Softwaresysteme für die Verwaltung und den Vertrieb ihrer Unterkünfte und steigert somit deren Buchbarkeit und Reichweite. Mit professionellen SaaS-Produkten sowie einem fairen, erfolgsbasierten Erlösmodell führt DS Destination Solutions den gesamten online buchbaren Unterkunftsbestand einer Urlaubsregion aus den unterschiedlichen Systemen auf einem Marktplatz zusammen und macht sie darüber auf einer Vielzahl an Online-Unterkunftsportalen buchbar. Das am Marktplatz angebundene Distributionsnetzwerk umfasst derzeit mehr als 150 Vertriebspartner – darunter sowohl regionale Kanäle, als auch die von DS betriebenen Portale HRS Holidays und Tiscover.com sowie internationale Buchungsportale wie zum Beispiel HomeAway (FeWo-direkt), Booking.com, holidu, HomeToGo, airbnb oder Check24. Zur Produktpalette des Unternehmens zählen das cloud-basierte Buchungssystem „DS Booking Solution“, der offene Marktplatz „DS Multisource Platform“ mit 1,2 Mio. Unterkunftsangeboten aller Art, sowie Multisource „Suchen & Buchen“-Technologien zur Einbindung auf Portalen, eigenen Websites/ Apps/ Systemen oder dem Einsatz im eigenen Callcenter. Mehr Infos unter: www.ds-destinationsolutions.com.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DS Destination Solutions GmbH – Ein Unternehmen der HRS GROUP
Breslauer Platz 4
50668 Köln
Telefon: +49 (221) 20772262
Telefax: +49 (221) 20772462
http://www.ds-destinationsolutions.com

Ansprechpartner:
Roberto La Pietra
Wilde & Partner Communications
Telefon: +49 (89) 179190-45
E-Mail: roberto.lapietra@wilde.de
Katharina Weisl
DS Destination Solutions GmbH
E-Mail: Katharina.Weisl@hrs.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel