Energie- / Umwelttechnik

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.: BEE begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Nachbesserung des deutschen Klimaschutzgesetzes

Das Bundesverfassungsgericht hat auf eine Klage von Klimaschützern reagiert und das deutsche Klimaschutzgesetz als in Teilen verfassungswidrig beurteilt. Damit greift das Gericht die Appelle von Wissenschaftlern und Umweltorganisationen auf, die Rahmenbedingungen für das Erreichen der Pariser Klimaziele nachzubessern. „Das Pariser Klimaschutzabkommen wurde von Bundestag und Bundesrat ratifiziert. Das Bundesverfassungsgericht unterstreicht heute den Grundsatz: Verträge sind einzuhalten. Dieses Urteil ist deshalb ein wichtiges Signal für den Klimaschutz und die Energiewende. Es muss nun präzise geregelt werden, wie der Pfad zur Klimaneutralität auch nach 2030 erreicht werden kann. Klare Zielvorgaben zur Treibhausgas-Minderung sind erforderlich, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen“, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE).

Das Gericht beurteilte insbesondere die Verschiebung von wichtigen Meilensteinen der Treibhausgas-Minderung auf den Zeitraum nach 2030 als freiheitsverletztend. „Die bisherigen Klimaziele bis 2030 sind nicht ansatzweise ambitioniert genug, um zunächst die Teilziele zu erreichen und Deutschland auf dem Weg der Klimaneutralität maßgeblich voranzubringen. In Folge dessen werden nach 2030 entsprechend größere Schritte notwendig sein, die dann mit deutlich ambitionierteren Maßnahmen verknüpft werden müssen. Wir müssen hier bereits heute langfristig denken: Ökonomie und Ökologie funktionieren gemeinsam, stärken den Wirtschaftsstandort und schaffen Arbeitsplätze. Je schneller die Weichen für eine emissionsfreie Zukunft gestellt werden, desto mehr können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen langfristig davon profitieren. Deshalb sind die Erneuerbaren Energien als zentraler Schlüssel für den Klimaschutz anzuerkennen und entsprechende Instrumente für deren Ausbau in allen Sektoren endlich auf den Weg zu bringen“, so Peter abschließend.

Über Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland bündelt der BEE die Interessen von 50 Verbänden und Unternehmen aus den Branchen der Wind-, Bio- und Solarenergie sowie der Geothermie und Wasserkraft. Wir vertreten auf diese Weise 30 000 Einzelmitglieder, darunter mehr als 5 000 Unternehmen, 316 000 Arbeitsplätze und mehr als 3 Millionen Kraftwerksbetreiber. Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
Telefon: +49 (30) 275817-00
Telefax: +49 (30) 275817020
http://www.bee-ev.de

Ansprechpartner:
Friederike Treuer
Telefon: +49 (30) 2758170-16
Fax: +49 (30) 2758170-20
E-Mail: presse@bee-ev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel