Verbraucher & Recht

Schmuggel von 800 Kilogramm Wasserpfeifentabak verhindert

Die mobile Kontrolleinheit des Hauptzollamts Karlsruhe konnte Mitte Dezember 2020 im Fahrzeug eines 33-Jährigen auf der Rastanlage Kraichgau Süd bei Sinsheim an der Autobahn 8 über 800 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sicherstellen.

Bereits beim Öffnen der Fahrertür war der für Wasserpfeifentabak prägnante Geruch von den Karlsruher Zöllnern wahrnehmbar. Konkret von den Beamten darauf angesprochen, gab der kosovarische Fahrer zu, 800 Kilogramm Shisha-Tabak zu transportieren. Bei der genaueren Kontrolle des Kleintransporters stellten die Zöllner unversteuerten Wasserpfeifentabak ohne Steuerbanderole in braunen Kartons fest. Nach den Angaben des Fahrers stammen die Waren aus Polen. „In Deutschland unterliegt der Wasserpfeifentabak der Tabaksteuer. Der Verkauf ist erst dann zulässig, wenn die Steuer bereits entrichtet wurde. Als Nachweis, dass die Tabaksteuer bezahlt wurde, sind Steuerbanderolen an den einzelnen Verpackungen anzubringen. Da das nicht der Fall war, konnte ein legaler Transport ausgeschlossen werden“, so Stephanie Henig, Pressesprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.

Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung leiteten die Beamten ein Strafverfahren gegen den Mann ein und stellten den Wasserpfeifentabak sicher.

„Die Höhe der Tabaksteuer ist abhängig vom Verkaufspreis und liegt derzeit bei 23,41 Euro pro Kilogramm. Somit beläuft sich der verhinderte Steuerschaden auf über 18.700 Euro“, so Robert Pfütze, stellvertretender Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege.

Aus ermittlungstaktischen Gründen erfolgt die Pressemitteilung erst zum jetzigen Zeitpunkt. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Stuttgart, Dienstsitz Karlsruhe.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hauptzollamt Karlsruhe (Bundesministerium der Finanzen)
Philipp-Reis-Straße 4
76018 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1833-1
Telefax: +49 (721) 1833-1010
http://www.zoll.de

Ansprechpartner:
Stephanie Henig
Pressesprecherin
E-Mail: stephanie.henig@zoll.bund.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel